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Nationale Identität

Nationale Identität bezeichnet eine eigentümliche Erklärung des Bekenntnisses zu einem Vaterland. Es handelt sich um die Behauptung, daß Menschen nicht (bloß) infolge äußeren Zwangs und nicht etwa (bloß) aus politischen Berechnungen ihres theoretischen und prakti-schen Vorteils unter einer bestimmten nationalen Aufsicht leben und leben wollen – sondern deswegen, weil sie zu einem jeweils besonderen Schlag von Menschen gehören, mit dem sie gewisse Eigenschaften teilen. Unabhängig vom besonderen und wechselhaften politischen Willen eines Bürgers soll es einen natürlichen Volkscharakter geben, der nicht nur zum Anschluß an seinesgleichen drängt, sondern gleich zur Unterordnung unter dieselbe – eben die eigene, nationale – politische Gewalt.

„Nationale Identität“ ist also eine moderne rassistische Formel für die Unabweisbarkeit des Nationalismus; ein Dogma, das zwar keinen Beweis kennt, dafür aber einige Belege. Sie sollen die ursprüngliche, „vor-staatliche“ Gemeinsamkeit illustrieren, welche eine Anzahl Menschen zum Volk macht, selbst und gerade dann, wenn sie nicht das Volk eines (und desselben) Staates sind.

Der

Beleg Nr.1: gemeinsame Sprache

zeigt allerdings gleich das einfache Umdeutungsverfahren, nach dem diese Indizien gewählt sind: Gemeinsamkeiten, die aufgrund eines durchgesetzten staatlichen Interesses entstanden sind, werden als vorpolitische Eigenheiten ausgegeben, welchen der Staat Rechnung zu tragen hätte. Eine Nationalsprache ist schließlich nicht die natur-wüchsige Entfaltung der ursprünglich gesprochenen Dialekte, sondern ein Kunstprodukt der politischen Herrschaft; mal eine „Hochsprache“, als Einheitssprache innerhalb des Herrschaftsgebietes durchgesetzt; mal eine „Amtssprache“, als dienstliches und geschäftliches Verkehrs-mittel eingeführt und ohne Rücksicht auf die zufälligen örtlichen Idiome gewählt.

Fragt sich ferner, welche „Identität“ damit gebildet sein soll. Es gibt kein einziges gemeinsames Interesse, das aufgrund einer gemeinsamen Sprache zwischen denen entstehen würde, die sie sprechen. Ob sie dieselben oder verschiedene Anschauungen und Ziele haben, hat mit ihrer Sprache nichts zu tun – die steht unterschiedslos jedem zur Kundgabe seiner Gedanken zur Verfügung, der sie beherrscht. Daß umgekehrt von der Gemeinsamkeit derselben Sprache alle Gegensätze und Unterschiede bedeutungslos würden, ist ein grober Schwindel und bloß für den plausibel, der verlangt, daß neben der „nationalen Identität“ alle sonstigen Interessen zu schweigen haben.

Beleg Nr.2: gemeinsame Kultur

Hat einen ähnlichen Haken. Wenn Kunstwerke als nationale Kulturgüter gelten, kann das weder an den Kunstprodukten an sich liegen – Noten und Reime tragen schließlich keine Nationalfarben; noch daran, daß sie allgemein gefallen – Geschmacksurteile sind bekanntlich subjektiv und richten sich nicht nach der Herkunft eines Kunstwerks. Daß Kunst, die ansonsten immer Ausdruck des Individuellsten des Individuellen sein soll, dennoch wie kollektives Eigentum angesehen wird, verdankt sich eben wiederum einem staatlichen Interesse. Denn mit de Verein-nahmung geistiger Produkte will die Staatsgewalt selbst am Geistigen partizipieren und sich darin hochleben lassen. Deshalb sorgt sie auch dafür, daß das Volk „seine“ Dichter & Denker zumindest dem Namen nach kennt. Es wird darin unterrichtet, die Kunstgeschichte durch die nationale Brille zu sehen und „große Werke“ als Gegenstand des Nationalstolzes zu memorieren . auch und gerade wenn es künstleri-sche Neigungen von sich aus nicht hat oder seine Unterhaltungs-bedürfnisse anderweitig deckt.

Beleg Nr.3: gemeinsame Geschichte

ist noch weniger ein Grund zur Vaterlandsliebe. Wer sie als einigendes Band beschwört, meint ja ohnehin nicht die vergangenen Manöver vorstaatlicher Jäger und Sammler, sondern die politischen Errungen-schaften, die der gegenwärtige Staat und seine Rechtsvorgänger vorweisen können – und deren Durchsetzung in der Regel eine Geschichte kleiner und größerer Metzeleien war, in denen die politi-schen Verfahren der heutigen Untertanen Leben und Gesundheit gelassen haben. Die gegenwärtige Bevölkerung wiederum soll diese Geschichte nicht etwa als für sie schädlichen Fehler betrachten, sondern als die Stiftung einer Schicksalsgemeinschaft. Für die kann man Stolz oder auch Scham empfinden – jedenfalls ist sie aber als bedingungslos gemeinsame Sache zu denken, die vollständig unab-hängig von jedem individuellen Interesse nationale Rechte und Pflichten umfaßt.

Was damit jeweils gemeint ist, legt schon die Politik selbst fest. Ob es innenpolitische Verfügungen und Verhältnisse sind oder außenpolitische Ansprüche auf die Ressourcen anderer Nationalstaaten: Sache des Volkes ist es, die politischen Unternehmungen seiner Herrschaft als nationale Anliegen zu begreifen und sich mit ihnen zu identifizieren. Dafür ist es allemal erforderlich, den kleinen Gegensatz zwischen oben und unten, Herrschaft und Untertan, Staat und Bürger vergessen zu machen. Gelingt das dem Volk, dann kann sich sein Staat auf es als seinen höheren Auftraggeber berufen. Der verlangte Gehorsam erscheint dann nicht mehr als Unterwerfung unter seine Gewalt, sondern als Ausdruck von Volkes Wille. Und je größer die nationalen Aufgaben, desto hilfreicher ist dabei die Vorstellung eines Volkswillens, der als zweite Natur im Bürger wohnt, ob er das ausdrücklich will oder nicht – eben die „nationale Identität“, die seinen Staat ins Recht setzt. Ein paar Gemeinsamkeiten zum Beleg dieser Ideologie finden sich schließlich immer.

 

(c) Verein zur Förderung des studentischen Pressewesens


contradictio - 2006