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Irak-Krieg

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Alle wollen Frieden - und deshalb gibt es Krieg?

Von offiziellen und unoffiziellen Gründen für den (unausweichlichen) Irak-Krieg

Übersicht


Die Beantwortung der Frage, wann der Irak-Krieg losgeht, überlassen wir anderen. Ebensowenig wollen wir uns an konstruktiven Vorschlägen beteiligen, wie Saddam “friedlich” entwaffnet werden könnte. Wir möchten uns stattdessen mit den Gründen für einen erneuten Krieg der USA gegen den Irak auseinandersetzen. Im Folgenden beleuchten wir zum einen die Begründungen, die von offizieller Seite für die Not-wendigkeit des Krieges vorgetragen werden. Zum anderen überprüfen wir die darüber hinausgehenden sonstigen Mutmaßungen über die “wahren” oder “eigentlichen” Gründe, die in der hiesigen Öffentlichkeit kursieren, auf ihre Stichhaltigkeit: Ist es das Öl? Sind es die Massen-vernichtungsmittel? Ist der Krieg integraler Bestandteil des Kampfes gegen den internationalen Terrorismus? Aus unserer Sicht ergibt sich die Unausweichlichkeit des Krieges hauptsächlich als logische Konse-quenz aus der neuen nationalen Sicherheitsstrategie (NSS) der USA. Sie ist derart radikal und global, dass alle anderen Beweggründe in ihr aufgehen. Zu guter Letzt erfolgt eine kurze Einschätzung zu den verfassungsrechtlichen Implikationen der deutschen Haltung zu diesem Krieg.
 

Die Sicherheitsstrategie der USA: Selbstverteidigung erfordert Präventivkriege!

Spätestens mit der Veröffentlichung ihrer neuen offiziellen Sicherheits-doktrin - www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/USA/doktrin-lang.html - ist es amtlich: Das alte Konzept der Abschreckungspolitik der USA hat ausgedient. Sie streben einen weltpolitischen Zustand an, in dem ihr Gewaltpotential so gigantisch und unwidersprechlich überlegen und das der ihr feindlich gesonnenen auswärtigen Souveräne und Terror-Organisationen so minimal ist, dass jeder evtl. noch existente Anti-amerikanismus zur praktischen Nichtbetätigung, zur Ohnmacht verdammt ist. Mit dem Bekenntnis der USA zur Notwendigkeit des Führens von (wenn nötig auch nuklearen) Präventivkriegen sowie zu Maßnahmen zur “counter proliferation” von “Massenvernichtungs-mitteln” beginnt damit eine neue geschichtliche Phase der US-Außenpolitik: Schurkenstaaten sollen entmachtet bzw. entwaffnet werden und freimütig wird über das Auswechseln von missliebigen Regimen nachgedacht.

Aus Sicht der USA wird erst dann ein Zustand namens Weltfrieden herrschen, wenn ihr Status als alleiniger Weltordnungsmacht unbe-stritten gilt und jeglicher Antiamerikanismus ausgerottet ist.  Dazu gehört, dass andere Länder auf eine von den USA genehmigte Gewalt-ausstattung beschränkt sind. Diese soll so gering ausfallen, dass sie von vornherein eigene Ambitionen aufgeben, in der Konkurrenz der Staatenwelt etwas zu ihren Gunsten zu verändern. Die Nationen haben sich so herzurichten, dass sie ihren staatlichen Machtapparat nur noch dafür verwenden, entweder antiamerikanische Umtriebe im eigenen Land zu eliminieren oder sich weltweit an den Aktionen der USA bei der Durchsetzung ihres ehrgeizigen Ziels zu beteiligen bzw. sich als Erfüllungsgehilfen des US-Interesses zu bewähren.

Der Irak erfüllt alle in der Sicherheitsdoktrin genannten Kriterien eines US-Feindes und ist damit ein zwingendes Kriegsziel. Der anvisierte Schlag gegen den Irak wird auch nur der zweite Schritt auf dem Weg zur Schaffung des Weltfriedens sein, nachdem Afghanistan bereits von antiamerikanischen Umtrieben befreit wurde. 60 weitere Länder stehen auf der aktuellen Feindesliste der USA, und mit der Benennung der “Achse des Bösen” zeichnen sich bereits die nächsten konkreten Ziele ab...
 

Krieg gegen den Irak im Rahmen des "Kriegs gegen den Terror"

Der bevorstehende Krieg gegen den Irak wird von den USA als Teil des globalen "Kriegs gegen Terror" geführt. Im Rückgriff auf die Anschläge vom 11.09.01 lässt sich mit dem Anti-Terror-Argument  Zustimmung und Unterstützung  mobilisieren. Es war die Begründung für den ersten "Krieg gegen Terror" in Afghanistan. Dort ging es zunächst um die Verfolgung des für die Anschläge verantwortlich gemachten Al-Qaida-Netzwerkes um Osama bin Laden.

In der aktuellen Diskussion über den Krieg gegen den Irak wurden allerdings lange kaum konkrete Argumente für die Verbindung Irak - Hussein - Terror geliefert. Hier steht der Regierungschef Saddam Hussein im Mittelpunkt. Hintergrund dafür ist die nationale Sicherheitsstrategie, mit der die US-Regierung einer neuen Definition von Terrorismus folgt: Sie listet Schurkenstaaten auf, die gekennzeichnet sind durch antiamerikanische Tendenzen und ein Gefährdungspotential für die USA oder ihre Interessen. Ihre Führungen setzt sie mit Terroristen gleich, die es, wie im Fall von Saddam Hussein, zu entwaffnen und abzusetzen gilt.

Konkrete Verbindungen zu aktiven Terrorgruppen sind nicht notwendig, um ein massives Vorgehen der USA zu rechtfertigen. Welcher "Schurkenstaat" mit antiamerikanischen Elementen im Land oder der Regierung als nächstes ins Fadenkreuz gerät, hängt von den aktuellen Prioritätensetzungen der US-Regierung und dem Unterwerfungswillen des jeweiligen Regimes ab. In diesem Sinn ist die US-Regierung gewillt, den "Krieg gegen Terror" langfristig fortzusetzen.
  

Der Vorwurf der Herstellung und des Besitzes von Massenvernichtungs-
waffen als Rechtfertigung eines Krieges der USA gegen den Irak

Dieser Vorwurf musste neben anderen bereits für den Golfkrieg I (1991) als Rechtfertigung herhalten. Der Beweis für die Richtigkeit wurde durch die anschließende “Arbeit” der Waffeninspektoren bis zu deren Rausschmiss 1998 wegen Spionage bzw. der verordneten Missions-beendigung wegen der anschließenden Bombardierung durch die USA nicht erbracht. Sowohl diese Ergebnislosigkeit, als auch die Spionage werden vom damaligen Chef der Waffeninspektoren (und US-Golfkriegs-Offizier) Scott Ritter bestätigt (W.R. Pitt, S. Ritter, Krieg gegen den Irak – Was die Bush-Regierung verschweigt, Kiepenheuer & Witsch, 2003).

Nach dem 11.09.01 wurde dieser Angriffsgrund von der US-Regierung benutzt, eine erneute UN-Resolution (1441) zur Fortsetzung der Waffeninspektionen durchzusetzen, um so die “übrige zivilisierte Welt” von ihrer Loyalität gegenüber der Staatengemeinschaft zu überzeugen. Nach Beschluss dieser Resolution durch den UN-Sicherheitsrat wird sie seit dem vergangenen Jahr souveränitätsmissachtend durchgesetzt. Bis heute werden dabei die von den USA und GB – beide verfügen in erheblichem Umfange über Massenvernichtungswaffen – behaupteten Beweise für die o.a. Behauptung aus “Sicherheitsgründen” der UN nicht vorgelegt. Die derzeit als deutsche Waffeninspektorin bei der “Suche” mitwirkende Gabriele Kraatz-Wadsack hat noch im Dezember ver-gangenen Jahres in der Presse mitgeteilt, dass es bisher keine Erkenntnisse gibt, die die von den USA und GB erhobene Behauptung belegen würden. Auch die am 5.2.2003 dem UNO-Sicherheitsrat vom US-Außenminister C. Powell vorgelegten “Beweisdokumente” sind nach ersten Experteneinschätzungen keine ausreichenden Beweise.

Während die USA täglich ihr militärisches Potential in der Golfregion massiv vergrößert, setzt sie die laufenden Waffeninspektionen unter unerfüllbaren Ergebnis- und Termindruck. Vor diesem Hintergrund und auch grundsätzlich stellt sich die Frage nach der Rechtfertigung eines Angriffskriegs der USA wegen des behaupteten Besitzes von Massen-vernichtungswaffen des Irak nicht mehr ernsthaft. Vielleicht werden 10 leere Kartuschen aus dem Golfkrieg I als Grund für den nächsten Krieg herhalten müssen!?
 

Das Öl des Irak als Kriegsgrund für die USA?

Als wichtigster Energierohstoff, ohne den auch in den USA der heutige Wohlstand und die ökonomische Stabilität nicht möglich wären, sind die USA von der Verfügbarkeit über Öl abhängig. Da die USA ihren Erdölbedarf nicht aus eigenen Vorkommen decken können (dies gilt jetzt und zukünftig in eher noch steigendem Maße), sind sie auf Ölim-porte angewiesen. Eine Kriegsführung zur Sicherstellung von Ölimporten erscheint abwegig; schließlich ist es im Interesse der erdöl-exportierenden Länder, ihr Öl zu verkaufen. Von einer ökonomischen Abhängigkeit der USA kann insoweit gesprochen werden, als sie die Angebotsmenge und infolgedessen den Preis nur zu Teilen selbst bestimmen können.

Aber: die Fördermengen, und in letzter Konsequenz die Preise für das Öl, bestimmen sich nicht nur nach rein ökonomischen Gesichtspunkten. Im Prinzip können sie durch einen politischen Beschluss beliebig beeinflusst werden, namentlich durch die OPEC. So tritt zu der ökonomischen Abhängigkeit eine politische hinzu. Und genau darum geht es: Die USA wollen für sich den langfristigen, politisch garan-tierten Zugang zum Öl sicherstellen und machen sich so auf, die gesamte Region komplett neu zu sortieren und gemäß ihrer neuen Sicherheitsdoktrin (zur NSS s. oben) zu ordnen. In diesem Sinne geht es also auch um das Öl im Irakkrieg.

Volkswirtschaftlich wäre ein günstiger Ölpreis für die USA sinnvoll und das Erschließen der irakischen Ölfelder wäre ein Beitrag dazu. Ebenso würden einige US-Firmen (Ölförder- und vor allem Ölförderanlagenbau-Firmen) davon profitieren, was dafür sprechen könnte, dass Bush in alter und immer währender Verbundenheit mit der Ölindustrie, die zu einem Großteil seinen Wahlkampf finanziert hat, ein Stück weit auch in ihrem Auftrag handelt. Der volkswirtschaftliche Nutzen eines Krieges ist zweifelhaft: Bei geschätzten Kriegskosten von 50 - 150 Mrd. Dollar (dabei sind die Kosten für ein ggf. zu errichtendes US-Protektorat nicht berücksichtigt) und einer Dauer von einigen Jahren bis die irakischen Förderanlagen wieder funktionstüchtig sind, machen ein paar Millionen zusätzliche Steuereinnahmen durch die heimische Ölindustrie den Staat alles andere als reicher.

Insgesamt halten wir daher das irakische Öl nicht für den ent-scheidenden Grund des bevorstehenden Krieges gegen den Irak.
 

Die deutsche Beteiligung am Irakkrieg

Bundeskanzler Schröder vertritt seit dem NATO-Gipfel in Prag im November 2002 die Position, dass Deutschland aufgrund von Bündnis- und Vertragspflichten den USA Überflug- und andere Rechte in deutschem Hoheitsbereich gewähren muss.

Seit Inkrafttreten des 2+4–Vertrages 1990 hat Deutschland die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten. Dazu gehört auch die Gebiets- und Lufthoheit, so dass nach allgemeinem Völkerrecht jede Benutzung des Luftraums durch andere Staaten grundsätzlich von der Zustimmung des Bodenstaates abhängig ist.

Der NATO-Vertrag aus dem Jahre 1949 kann Deutschland nicht zur Duldung von völkerrechtswidrigen Aktionen des Bündnispartners von deutschem Territorium aus verpflichten. Im Übrigen soll der Militärschlag nicht von der NATO, nach deren Regeln oder unter deren Oberkommando, sondern von einer ad hoc geschaffenen Koalition unter dem Oberkommando der USA durchgeführt werden. Aus dem gleichen Grund ist auch das NATO-Truppenstatut nicht anwendbar (vgl. hierzu näher
http://www.uni-kassel.de/fb10/frieden/regionen/Irak/deiseroth.html ).

Weder das allgemeine Völkerrecht noch Bündnisverpflichtungen oder andere völkerrechtliche Verträge verpflichten Deutschland daher, Aktivitäten der US-Streitkräfte auf deutschem Territorium zur Vorbe-reitung und Durchführung eines Militärschlags gegen den Irak zu dulden, zu genehmigen oder zu unterstützen. Die von Bundeskanzler Schröder und der Bundesregierung vertretene Position, Deutschland habe entsprechende Bündnis- und Vertragspflichten, ist also  verlogen. An der Unterstützungsverpflichtung fehlt es unabängig davon, ob ein Militärschlag vom UN-Sicherheitsrat genehmigt ist oder ohne eine solche Genehmigung durchgeführt wird. Sofern ein solcher Zusammen-hang hergestellt wird, beruht die Unterstützungshandlung allein auf politischem Willen. Für den Fall, dass die USA den Irak völkerrechts-widrig angreifen und Deutschland auch nur passive Untertützung leistet, begeht die Regierung mehrfachen Verfassungsbruch (Verletzung der Art. 20, 25 und 26 GG).
 

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contradictio - 2006