Eine Geburtsurkunde ist nötig für verschiedene Verwaltungsvorgänge. Den allerersten Personalausweis, eine Versicherung oder ein Bankkonto für das Kind, dafür muss eine Geburtsurkunde präsentiert werden. Auch Elterngeld und Kindergeld gibt es nur, wenn die Geburtsurkunde vorgelegt wird. Und selbst wenn das Kind erwachsen geworden ist, ist die Urkunde relevant, zum Beispiel bei einer Eheschließung.
Die Geburtsurkunde gibt es auch mehrsprachig für die Verwendung in verschiedenen Ländern. Wer die Urkunde in einem anderen Land vorlegen muss, sollte sich im Einzelfall tagesaktuell erkundigen, ob die internationale deutsche Version akzeptiert oder eine Übersetzung verlangt wird.
Die Geburtsurkunde nennt das zuständige Standesamt sowie die dem Kind zugeteilte Nummer, den Namen des Kindes ohne Auslassung von Vornamen, den Geburtstag, den Geburtsort und die Konfession sowie den Namen, die Religionszugehörigkeit und die Berufe der beiden Elternteile. Eingetragen werden können auch Adoptiveltern.
Eine Geburtsurkunde stellt nur das Standesamt aus, das für den Ort zuständig ist, an dem das Kind geboren wurde.
Es gibt zwei übliche Wege, an die Geburtsurkunde zu gelangen. Im ersten Fall melden die Eltern das Kind im Krankenhaus an, das wiederum das Standesamt kontaktiert. Die Eltern bekommen daraufhin die Geburtsurkunde vom Standesamt per Post zugeschickt. Im anderen Fall beantragen die Eltern die Urkunde selbst vor Ort, per Post oder Fax oder online. Eltern müssen ihr Kind innerhalb einer Woche nach der Geburt beim zuständigen Standesamt anmelden. Dafür legen sie eine Geburtsbescheinigung vor, die sie vom Krankenhaus oder der Hebamme ausgestellt bekommen haben.
Falls die Eltern verheiratet sind, müssen sie die Eheurkunde und die Personalausweise vorlegen. Bei unverheirateten Eltern muss jeder Elternteil neben dem Personalausweis eine Geburtsurkunde vorlegen, vom Vater muss eine Vaterschaftsanerkennung existieren, die Mutter muss der Vaterschaft zustimmen.
Die Geburtsurkunde muss aber nicht zwangsläufig von beiden verheirateten Elternteilen beantragt werden, bei berechtigtem Interesse oder einer Vollmacht können auch andere Verwandte oder Vertrauenspersonen diesen Verwaltungsakt durchführen.
Erwachsene, die ihre Geburtsurkunde verloren haben, können eine neue beantragen. Das muss bei dem Standesamt geschehen, das die Urkunde ursprünglich ausgestellt hat. Wiederum kann die Urkunde über das Internet, per Post oder Fax oder im Amt selbst beantragt werden. Die Ausstellung ist gebührenpflichtig.
Angesichts der verschiedenen Wege, die es gibt, kann keine pauschale Antwort auf diese Frage gegeben werden. Es können im Einzelfall einige Tage oder einige Wochen vergehen, je nach Behörde und dem dortigen Arbeitsanfall.
Verwaltungsverfahren in anderen Ländern: