Städte und Gemeinden in Deutschland > Standesamt > Der Weg von der Scheidungsurkunde zum Scheidungsbeschluss

VERWALTUNGSVERFAHREN


Untersuchungen zeigen, dass Scheidungen in Deutschland immer seltener werden. Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass im Jahr 2011 insgesamt 187.640 Ehen aufgelöst wurden, im Jahr 2018 waren es 148.066; ein Rückgang von rund 21 %.

Doch was, wenn die Ehe trotzdem in die Brüche geht und ein Miteinander nicht mehr möglich ist?

Welche Schritte haben die (noch) Eheleute zu gehen, um dem Bund fürs Leben zu entfliehen?


Scheidungsurkunde



Die rechtlichen Gründe für eine Scheidung in Deutschland

Im deutschen Zivilrecht sind deutsche Gerichte für Scheidungsfälle zuständig, wenn die Eheleute EU-Bürger sind und ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Der einzige nach deutschem Recht anerkannte Scheidungsgrund ist die Zerrüttung der Ehe.

Während Verschulden im Scheidungsverfahren keine Rolle spielt, berücksichtigen die Gerichte bei der Entscheidung, ob eine Zerrüttung der Ehe vorliegt, das Verhalten beider Ehegatten. Eine Ehe gilt dann als zerrüttet, wenn die Eheleute keine ehelichen Beziehungen mehr haben und nicht erwarten, dass sie ihre Beziehung wiederherstellen.

Um zu beweisen, dass die Ehe zerrüttet ist, müssen die Ehegatten mindestens ein Trennungsjahr lang getrennt leben, wenn beide die Scheidung wollen, oder drei Jahre lang getrennt leben, wenn nur einer der Partner die Scheidung will. Getrennt leben bedeutet, dass die Ehegatten in getrennten Wohnungen leben, keine gemeinsamen Mahlzeiten einnehmen, keine Leistungen für den anderen Ehegatten erbringen und auch sonst keine Gemeinsamkeiten im täglichen Leben haben.


Scheidung in Deutschland: Der Ablauf

Eine Scheidung ist in Deutschland relativ unkompliziert. Wenn die Umstände einfach sind, kann die Ehe nach vier bis sechs Monaten offiziell aufgelöst werden. Handelt es sich jedoch um eine langjährige Ehe mit vermögenden Partnern, die viele Vermögensauseinandersetzungen haben, kann das Verfahren leicht ein Jahr oder länger dauern. Dies liegt daran, dass das Gericht eingreifen und Entscheidungen im Namen der beiden Ehepartner treffen muss.


Erforderliche Unterlagen und Papierkram

Der erste Schritt einer Scheidung in Deutschland ist die Beauftragung eines Anwalts, der sich um den Scheidungsantrag kümmert. Dieser sollte beim Amtsgericht oder Familiengericht eingereicht werden. In der Regel müssen Sie sich an das Amtsgericht wenden, das für den Bereich zuständig ist, in dem sich die eheliche Wohnung befindet.

Um das Scheidungsverfahren in Deutschland einzuleiten, müssen Sie die folgenden Unterlagen einreichen:

Es ist wichtig zu wissen, dass alle Dokumente, sofern dies notwendig ist, ins Deutsche übersetzt werden müssen. Das Gericht prüft dann Ihren Antrag und schickt ihn an Ihren Partner mit der Bitte um Stellungnahme. Während dieses Prozesses wird das Gericht Ihnen und Ihrem Partner auch einige zusätzliche Formulare zukommen lassen, um die eventuell zu übertragenden Rentenansprüche zu berechnen.

Dieser erste Prozess kann bis zu sechs Monate dauern, und wenn er abgeschlossen ist, erhalten Sie einen Scheidungstermin. Zu diesem Termin müssen Sie, Ihr Ehepartner und Ihr Anwalt bei Gericht erscheinen. Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt davon ab, wie lange die Ehe gedauert hat, ob Sie und Ihr Ehepartner sich über die Aufteilung des Vermögens einig sind und wie viel Geld auf dem Spiel steht.


Scheidungsurkunde und Scheidungsbeschluss

Die Scheidungsurkunde erhalten Sie noch nicht gleich am Ende der mündlichen Verhandlung im Scheidungstermin. Vielmehr diktiert der Richter den Beschluss ins Protokoll. Der Beschluss wird von der Geschäftsstelle des Familiengerichts schriftlich zu Papier gebracht und Ihrem Rechtsanwalt übersandt. Dieser wird Ihnen den Beschluss dann übergeben.

Nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird das Gericht einen sogenannten Rechtskraftvermerk auf das Dokument setzen. Damit wird der Scheidungsbeschluss zu einer amtlichen Urkunde über Ihre Scheidung. Den Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk bekommen Sie dann vom Familiengericht übersendet. Jetzt haben Sie die Scheidungsurkunde in der Hand. Die Scheidungsurkunde ist das Dokument, auf dem das Familiengericht Ihre Scheidung beschließt und bestätigt, dass Ihre Scheidung rechtskräftig ist.


Kosten für eine Scheidung in Deutschland

Die Kosten für eine Scheidung in Deutschland hängen von Ihren Lebensumständen ab. Dabei wird berücksichtigt, wie viel beide Ehepartner verdienen und wie viele unterhaltsberechtigte Kinder betroffen sein werden.

Im Allgemeinen werden Gerichts- und Anwaltskosten zwischen 1.000 und 3.000 Euro veranschlagt, die in der Regel zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden müssen. Bei Unstimmigkeiten erhöhen sich diese Kosten jedoch. Das liegt daran, dass der Prozess länger dauert und daher mehr Arbeit (und Gebühren) für die Anwälte anfällt.

Für Menschen mit geringem Einkommen gibt es unter Umständen Verfahrenskostenhilfe, die die Kosten entweder reduziert oder ganz aufhebt. Sie müssen einen Antrag auf Prozesskostenhilfe beim Staat stellen, und ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen.


Verwaltungsverfahren in anderen Ländern: