Die verpflichtende Abrechnungsprüfung im Rahmen der Qualitätsprüfung - Jetzt die Weichen stellen!

Kolumne: Was für das Management ambulanter Pflegedienste jetzt zu tun ist

12.September 2016

aus: CAREkonkret vom 02.09.2016

Das Pflegeversicherungsgesetz bestimmt seit dem 01. Januar 2016 aufgrund der Änderungen durch das zweite Pflegestärkungsgesetz, dass die regelhaft stattfindende Qualitätsprüfung der ambulanten Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) bzw. durch den privaten Prüfdienst des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. verpflichtend auch die Abrechnungsprüfung umfasst.

"Kontrollieren Sie deswegen genau Ihre Rahmen- und Vergütungsverträge!", rät Dr. Christian SCHIEDER.

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Der Countdown läuft: Jetzt auf Personalsuche gehen

Kolumne: Was für das Management ambulanter Pflegedienste jetzt zu tun ist

13.Juni 2016

aus: CAREkonkret vom 06.06.2016

"Die ambulanten Pflegedienste werden sich mit dem PSG II ab Januar 2017 auf einen veränderten Kundenstamm einstellen müssen." Dr. Christian SCHIEDER, Bundesgeschäftsführer des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege, rät daher, dass sich das Management ambulanter Pflegedienste schon jetzt auf die Suche nach geeigneten Kräften für die künftigen Betreuungs- und Dienstleistungen begeben muss.» Mehr

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Jetzt die Verträge "entstauben"!

Kolumne: Was für das Management ambulanter Pflegedienste jetzt zu tun ist

23.März 2016

Schieder Presse

aus: CAREkonkret vom 04.03.2016

Machen Sie Frühjahrsputz und räumen Sie Ihr Vertragswesen auf! - Bauen Sie auf ein effektives Vertragsmanagement in der ambulanten Pflege. Das rät Dr. Christian SCHIEDER, Bundesgeschäftsführer des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege.

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Ist Ihr Fuhrpark ausreichend winterfest?

Kolumne: Was für das Management ambulanter Pflegedienste jetzt zu tun ist

16.Februar 2016

Schieder Presse

aus: CAREkonkret vom 05.02.2016

"Winterzeit ist Unfallzeit - vermeiden Sie Schadensersatzforderungen und rüsten Sie sich für die kalte Jahreszeit gut aus." Das rät Dr. Christian SCHIEDER, Bundesgeschäftsführer des Arbeitgeber- und BerufsVerbandes Privater Pflege.

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Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung vom Bundestag beschlossen

16.November 2015

Der Bundestag hat am 16. November 2015 den Entwurf des Zweiten Pflegestärkunsgesetzes (PSG II) beschlossen.

Mit dem PSG II legt die Bundesregierung den zweiten Teil einer umfassenden Pflegereform vor, die mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) im Jahr 2014 eingeleitet wurde.

Noch in der laufenden 18. Legislaturperiode soll als Kernstück der Reform ein neuer gesetzlich verbindlicher Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, mit dem Ziel, die bisherige Benachteiligung von Personen mit kognitiven Einschränkungen zu beseitigen. Zudem soll mit ein neues Begutachtungsverfahren bei der Pflegeeinstufung eingeführt werden.» Mehr

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