Deutschland. Nicht nur das Land der Dichter und Denker, sondern auch der immer stärker werdende Magnet für Touristen aus aller Welt. Und genau an dieser Schnittstelle wird das Wort “Visum” wichtig.
Visa gelten sowohl für kurzfristige als auch für langfristige Aufenthalte in Deutschland. Für einige Nationalitäten ist für die Einreise nach Deutschland immer ein Visum erforderlich, unabhängig davon, ob Sie einen kurz- oder langfristigen Aufenthalt planen. Die Art des deutschen Visums, das Sie beantragen, hängt von dem Zweck Ihres Besuchs ab.
Ob Sie für die Einreise nach Deutschland ein Visum benötigen, hängt von Ihrer Nationalität und der Dauer Ihres Aufenthalts ab.
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), Islands, Liechtensteins, Norwegens und Schwedens benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts. Wenn Sie studieren oder arbeiten wollen, müssen Sie Ihre Adresse anmelden.
Wenn Ihr Land nicht von der Visumspflicht befreit ist und Ihr Aufenthalt in Deutschland 90 Tage oder weniger betragen wird, müssen Sie ein Schengen-Visum (Kurzaufenthalt) beantragen.
Für die Einreise nach Deutschland müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, auch wenn Sie kein Visum benötigen:
Es gibt drei verschiedene Arten von Visa in Deutschland:
Wenn Ihr Land kein Visumbefreiungsabkommen mit Deutschland hat und Sie für einen kurzen Aufenthalt nach Deutschland kommen, zum Beispiel für eine Geschäftsreise, einen Urlaub oder um Verwandte zu besuchen, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Dieses Kurzaufenthaltsvisum (Visum der Kategorie C) ist für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland und im gesamten Schengen-Raum gültig. Der Tag, an dem Sie nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land einreisen, markiert den Beginn der 180-Tage-Frist.
Ein Visum für den Flughafentransit (Kategorie A) benötigen Sie, wenn Sie auf einem Flughafen in Deutschland zwischenlanden und Ihr Endziel ein Land außerhalb des Schengen-Raums ist.
Das Flughafentransitvisum erlaubt Ihnen nicht, den Flughafen zu verlassen. Wenn Sie den Flughafen verlassen müssen, um Ihr Gepäck abzuholen, erneut einzuchecken oder Ihre Reise mit einem anderen Verkehrsmittel fortzusetzen, müssen Sie ein Schengen-Visum beantragen. Prüfen Sie, ob Sie ein Flughafentransitvisum benötigen.
Wenn Sie sich länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten wollen und aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit ein Schengen-Visum benötigen, müssen Sie vor Ihrer Reise ein deutsches Visum (Visum der Kategorie D) beantragen.
Das nationale Visum gewährt Ihnen die Einreise nach Deutschland auf der Grundlage, dass Sie eine Aufenthaltserlaubnis beantragen werden. Es ermöglicht Ihnen die Einreise nach Deutschland als potenzieller Einwohner und den Aufenthalt während der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis. Innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft in Deutschland müssen Sie Ihr Visum in eine Aufenthaltserlaubnis umwandeln.
Sowohl für Kurzzeitvisa als auch für Langzeitvisa müssen Sie persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland einen Antrag stellen. Eine Liste der deutschen Auslandsvertretungen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Ihr Visumantrag muss zusammen mit bestimmten Unterlagen eingereicht werden. Es ist ratsam, sich vor Ihrem Visumstermin bei Ihrer örtlichen Auslandsvertretung zu informieren, damit Sie genau wissen, was Sie vorbereiten müssen.
Um Ihren Visumantrag einzureichen, müssen Sie einen Termin bei Ihrer deutschen Auslandsvertretung vereinbaren. Zu diesem Termin müssen Sie alle erforderlichen Unterlagen mitbringen.
Visumtyp | Gebühr |
---|---|
Schengen-Visum einfache Einreise (90 Tage) | 80 Euro |
Schengen-Visum mehrfache Einreise (90 Tage) | 80 Euro |
Schengen-Visum Kinder 6-12 (90 Tage) | 40 Euro |
Schengen-Visum Kinder 0-6 (90 Tage) | 0 Euro |
Transitvisum (ab 12 Jahren) | 80 Euro |
Transitvisum Kinder (6-12 Jahre) | 40 Euro |
Transitvisum Kinder (0-6 Jahre) | 0 Euro |
Nationales Visum (ab 17 Jahren) | 75 Euro |
Nationales Visum Minderjährige (0-17 Jahre) | 37,50 Euro |