Kann ich mithilfe einer Herausgabeverfügung Zugriff auf Kontoinformationen oder Kontoinhalte erhalten?
Kontoinhalte
Das US-Bundesgesetz gestattet privaten Parteien nicht, mithilfe von Herausgabeverfügungen Zugriff auf Kommunikationsinhalte (z. B. Nachrichten, Chronik-Beiträge, Fotos) zu erhalten. Siehe hierzu das US-Gesetz zu gespeicherten Kommunikationen (Stored Communications Act), 18 U.S.C. § 2701 ff.
Parteien in einem Rechtsstreit können partei- und nicht-parteibezogene Offenlegungspflichten im Zusammenhang mit ihren Facebook-Konten erfüllen, indem sie die Kommunikationsinhalte ihrer Konten vorlegen und authentifizieren und das Facebook-Tool „Lade deine Informationen herunter“ nutzen, auf das über das Dropdown-Menü „Einstellungen“ zugegriffen werden kann.
Wenn eine Person nicht auf ihre Inhalte zugreifen kann, kann Facebook soweit möglich versuchen, den Zugriff auf deaktivierte Konten wiederherzustellen, damit es der Person möglich ist, ihre Inhalte zu erfassen und vorzulegen. Facebook ist jedoch nicht in der Lage, Kontoinhalte wiederherzustellen, die gelöscht worden sind.
Kontoinformationen
Facebook kann die verfügbaren allgemeinen Teilnehmerdaten (keine Inhalte) herausgeben, sofern die angefragten Informationen für den Fall unerlässlich sind und sich nach persönlicher Zustellung einer gültigen Herausgabeverfügung oder eines Gerichtsbeschlusses und nach Benachrichtigung der betroffenen Kontoinhaber nicht im Besitz einer Partei befinden.
Deine Herausgabeverfügung bzw. dein Gerichtsbeschluss ist an das Unternehmen zu richten, das in den für deine Nutzung des Facebook-Dienstes geltenden Nutzungsbedingungen genannt wird (also Facebook Ireland oder Facebook, Inc., je nachdem wo sich dein Wohnsitz befindet; d. h. bei Zustellung der Herausgabeverfügung an Facebook, Inc. muss es sich um eine nach US-Bundesrecht oder kalifornischem bzw. domestiziertem kalifornischen Recht gültige Herausgabeverfügung handeln, die an Facebook, Inc. adressiert und zugestellt wird. Bei Zustellung an Facebook Ireland Limited ist die Herausgabeverfügung bzw. der Gerichtsbeschluss an Facebook Ireland Limited zu adressieren und zuzustellen.)
Jedwede/r derartige Herausgabeverfügung bzw. Gerichtsbeschluss sollte auf die Anforderung von allgemeinen Teilnehmerdaten beschränkt sein und die konkreten Konten durch Identifizierung mittels URL oder Facebook-User-ID (UID) darlegen. Namen, Geburtstage, Standorte und sonstige Informationen sind nicht ausreichend.
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