mitgliedschaft
FC St. Pauli - Mitgliedschaft

Damit Ihr wisst, welche angenehmen und nützlichen Aspekte eine Mitgliedschaft beim FC St. Pauli beinhaltet, bekommt Ihr hier die nötigen Infos auf einen Blick:

Mit der Mitgliedschaft erhält das Mitglied folgende Rechte:

  • Einladung zu den Jahreshauptversammlungen sowie Stimmrecht (nach dreimonatiger Mitgliedschaft und Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • kostenloses Abo der Vereinszeitung „Im Blickpunkt“
  • nur bei Verfügbarkeit von Dauerkarten für Mitglieder: Vorkaufsrecht auf Dauerkarten und 10 % Rabatt auf (nicht ermäßigte) Dauerkarten
  • nur bei Verfügbarkeit von Einzelkarten für Heimspiele für Mitglieder: Vorkaufsrecht auf Einzelkarten zu den jeweils geltenden Konditionen
  • 10 % Rabatt auf Fanartikel (bis max. € 250,00/Jahr). Der Rabatt kann nur auf FC St. Pauli Artikel gewährt werden. Vom Rabatt ausgeschlossen sind bereits preisreduzierte Artikel sowie Artikel mit Preisbindung (Bücher).
  • zusätzlich für Mitglieder der Abteilung Fördernde Mitglieder (AFM): ermäßigte Auswärtsfahrten, Begrüßungsgeschenk, kostenlose Zusendung des Jugendmagazins "Young Rebels", ermäßigte Stadionführungen, ermäßigter Eintritt bei Spielen der U23 und weitere Leistungen.

Zum Erwerb der Mitgliedschaft ist ein an den Verein gerichteter schriftlicher Antrag erforderlich, der bei minderjährigen Bewerbern der schriftlichen Zustimmung der gesetzlichen Vertreter bedarf. Aus dem Antrag muss hervorgehen, welcher Abteilung des Vereins der Bewerber angehören will. Nach Zugang der Aufnahmebestätigung wird die Mitgliedschaft wirksam.

Interessiert? Dann könnt Ihr Euch hier den Mitgliedsantrag downloaden: KLICK!

Hinweis: Bitte speichert den Antrag (PDF-Datei) auf Eurem Computer ab, füllt ihn dort aus und schickt uns das ausgedruckte Formular per Post an folgende Adresse:

FC St. Pauli von 1910 e.V.
Mitgliederverwaltung
Harald-Stender-Platz 1
20359 Hamburg

Bitte vergesst nicht, die gewünschte Abteilung anzukreuzen!

Die Mitgliedschaft wird wirksam nach Zugang der Aufnahmebestätigung und Zahlung des ersten fälligen Beitrages.

Der Mitgliedsausweis ist nicht übertragbar. Ein Lichtbild ist einzufügen. Fehlt das Lichtbild, ist der Mitgliedsausweis nur in Verbindung mit einem Personaldokument gültig. Nach Beendigung der Mitgliedschaft verliert der Ausweis seine Gültigkeit und ist an den Verein zurückzusenden.

Der Austritt aus dem Verein kann durch schriftliche Erklärung per Brief oder Telefax mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Quartalsende erklärt werden. Minderjährige bedürfen zum Austritt der vorherigen schriftlichen Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter, die zusammen mit der Austrittserklärung vorzulegen ist.

Vereinsausschluss: Ein Mitglied, dass trotz zweimaliger schriftlicher Mahnung mit seinen Zahlungsverpflichtungen, insbesondere Beitragszahlung und Zahlungen von Geldstrafen, gegenüber dem Verein ganz oder teilweise in Verzug ist, kann ausgeschlossen werden, soweit sich das Mitglied mit seinen Zahlungsverpflichtungen mindestens sechs Monate in Verzug befindet und seit Zugang der zweiten schriftlichen Mahnung mindestens zwei Monate verstrichen sind.

Alle Antragsteller zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr (zur Zeit € 10,00). Die Abteilungen können darüber hinaus eine zusätzliche, einmalige Abteilungsaufnahmegebühr beschließen.

Mitgliedsbeitrag: Die Mitgliedschaft kostet z. Z. i. d. R. pro Monat € 10,00 (ermäßigt € 5,00). Es liegt im Ermessen der Abteilungen, Mitgliedern, die zu Beginn eines Kalenderjahres den gesamten Jahresbeitrag entrichten, Ermäßigungen zu gewähren, sowie Mitgliedern, deren Wohnort mehr als 100 km vom Millerntor-Stadion entfernt liegt, einen reduzierten Beitragssatz zu berechnen (z. Z. € 5,50 pro Monat).

Etwaige darüber hinausgehende Abteilungsbeiträge und Abteilungsaufnahmegebühren werden durch die jeweiligen Abteilungen (Abteilungsversammlung) festgesetzt.

Bis zum Ende des Quartals, in dem ein Mitglied sein 18. Lebensjahr vollendet, gilt automatisch ein ermäßigter Beitrag. Ab dem Quartal nach Vollendung des 18. Lebensjahres wird der volle Mitgliedsbeitrag erhoben.

Auf Antrag zahlen Schüler nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Schulbesuchs, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Auf Antrag zahlen Studenten und Auszubildende nach Vollendung des 18. Lebensjahres einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Studiums oder der Ausbildung, maximal jedoch bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Auf Antrag zahlen Grundwehr- oder Zivildienstleistende einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes.

Auf Antrag zahlen Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, Frührentner und Schwerbehinderte (ab 50 %) einen ermäßigten Beitrag.

Auf Antrag zahlen erwerbslose Mitglieder, Empfänger von ALG II oder Umschüler einen ermäßigten Beitrag. Dies gilt für die Dauer der Erwerbslosigkeit, des Empfangs von Sozialhilfe oder der Umschulungsmaßnahme.

Für alle Ermäßigungen gilt eine (schriftliche) Antrags- und Nachweispflicht. Dem Antrag sind entsprechende eindeutige Nachweise beizufügen. Nach Ablauf der Gültigkeit des Nachweises für den Ermäßigungsgrund obliegt dem Mitglied die Pflicht, das Fortbestehen der Voraussetzung für die Ermäßigung unaufgefordert beim Verein nachzuweisen. Andernfalls werden die nicht ermäßigten Beiträge fällig.

Ermäßigungen gelten nicht rückwirkend, sondern ab dem 1. des Quartals, das auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt und die Voraussetzungen für die Ermäßigung gegenüber dem Verein in schriftlicher Form nachgewiesen sind.

Mitglieder, die mehr als einer Abteilung angehören, zahlen in jeder Abteilung, der sie angehören, die Abteilungsbeiträge und etwaige Abteilungsaufnahmegebühren.

Vom Verein ernannte Ehrenmitglieder sind automatisch beitragsfrei.

Natürliche Personen können gegen eine nicht rückzahlbare Einmalzahlung (z. Z. € 1.910,00) Mitglied auf Lebenszeit werden. Sie sind von den regelmäßigen Beitragszahlungen, nicht aber von Sonderumlagen und anderen Umlagen, die von der Mitgliederversammlung beschlossen werden, befreit. Eine Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied ist möglich. Der Ausschluss durch den Verein ist möglich.

Beiträge sind Monatsbeiträge und quartalsweise im Voraus zu zahlen. Jeweils zu Beginn des laufenden Quartals, mithin zum 01.01., 01.04., 01.07. und 01.10. eines jeden Jahres, erfolgt der Bankeinzug (Lastschriftverfahren) des Beitrages.

Nur bei Verfügbarkeit von Dauerkarten für Mitglieder: Ausgenommen von der quartalsweisen Zahlung des Mitgliedsbeitrages sind Mitglieder, die den Dauerkartenrabatt in Anspruch nehmen. Der Rabatt wird auf eine Saisoneintrittskarte der Spiele der 1. Mannschaft des FC St. Pauli gewährt. Für diese Mitglieder wird der Kalenderjahresbeitrag im Voraus erhoben, es sei denn, die Mitgliedschaft beträgt bereits mindestens 3 Jahre.

Die Zahlung der Beiträge erfolgt durch Teilnahme am Lastschriftverfahren (Bankeinzug) oder durch Überweisung, auf Antrag auch durch Bareinzahlung auf der Geschäftsstelle des Vereins. Bei Bareinzahlung wird aufgrund des erhöhten Verwaltungsaufwandes ein Verwaltungskostenzuschlag erhoben.

Es wird empfohlen, die Satzung des Fußball-Club St. Pauli v. 1910 e. V. aufmerksam zu lesen. Diese befindet sich z. B. auf unserer Homepage www.fcstpauli.com.

Soweit auf einem Formular personenbezogene Bezeichnungen im Maskulin stehen, wird diese Form verallgemeinernd verwendet und bezieht sich auf beide Geschlechter.

 

Stand: August 2010

Für Rückfragen steht Euch die Mitgliederverwaltung gerne zur Verfügung.
Montags bis Freitags: 10-16 Uhr
Telefon: 040 / 31 78 74 – 51
Fax: 040 / 31 78 74 – 59
E-Mail: mitgliederverwaltung@fcstpauli.com

 

Wir bitten die Mitglieder, sich in allen Mitgliederangelegenheiten zunächst an die Mitgliederverwaltung zu wenden.