FC St. Pauli - Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat (AR) gehören satzungsgemäß sieben Mitglieder an. Ein Vorsitzender und dessen Stellvertreter stehen dem Kontrollgremium vor. Beide werden aus der Mitte des Aufsichtsrats gewählt.

Seit der Wahl am 16.11.2014 setzt sich der Aufsichtsrat wie folgt zusammen:

  • Sönke Goldbeck
  • Roger Hasenbein (Stellvertreter)
  • Karsten Meincke
  • Gerrit Onken
  • Dr. Kai Scharff
  • Marcus Schulz (Stellvertreter)
  • Sandra Schwedler (Vorsitzende)
v.l.n.r.: Gerrit Onken, Dr. Kai Scharff, Marcus Schulz, Karsten Meincke, Sönke Goldbeck, Roger Hasenbein (es fehlt: Sandra Schwedler)

v.l.n.r.: Gerrit Onken, Dr. Kai Scharff, Marcus Schulz, Karsten Meincke, Sönke Goldbeck, Roger Hasenbein (es fehlt: Sandra Schwedler)

Funktion und Aufgaben

Der Aufsichtsrat des FC St. Pauli hat u. a. folgende Aufgaben:

  • Der AR benennt die Kandidaten für das Amt des Präsidenten
  • Der AR schlägt der Mitgliederversammlung die Kandidaten für das Amt des Präsidenten zur Wahl vor
  • Der AR überwacht das Präsidium in seiner Geschäftsführung und in der Wahrnehmung der Vereinsaufgaben

Der AR wirkt bei Beschlüssen des Präsidiums mit, er muss u.a. beim Abschluss folgender Geschäfte zustimmen:

  • Rechtsgeschäfte jeder Art, die für den Verein mit finanziellen Verpflichtungen von mehr als 300.000 Euro (2. Bundesliga) verbunden sind oder eine Laufzeit von mehr als zwei Jahren haben
  • Rechtsgeschäfte jeder Art, die im vom AR beschlossenen Finanzplan nicht enthalten sind
  • Abschluss von Arbeits- und Dienstverträgen, soweit diese den Verein zur jährlichen Zahlung von mehr als 40.000 Euro verpflichten
  • Rechtsgeschäfte jeder Art, die der Verein oder eines seiner verbundenen Unternehmen mit Mitgliedern des Präsidiums oder deren verbundenen Unternehmen abschließt