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Bild Steuer-Rechner

Tipps zum Ausfüllen der Felder

Geben Sie möglichst viele Daten ein, denn je mehr Daten Sie eingeben, desto genauer wird Ihr Ergebnis.

Natürlich können Sie jederzeit Felder leer lassen und die Berechnung trotzdem starten.

Tipps zum Ausfüllen der Felder

Geben Sie möglichst viele Daten ein, denn je mehr Daten Sie eingeben, desto genauer wird Ihr Ergebnis.

Natürlich können Sie jederzeit Felder leer lassen und die Berechnung trotzdem starten.

Sind Sie verheiratet?

Maßgeblich ist Ihr Familienstand zum 31.12.2012. Wenn Sie innerhalb des Jahres 2012 geheiratet haben, wählen Sie bitte »verheiratet« aus.

Haben Sie Kinder?

Bitte geben Sie die Anzahl der Kinder bis 18 Jahre an, für die Sie einen Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag haben.

Darüber hinaus können Kinder bis 21 Jahre berücksichtigt werden, wenn sie arbeitslos gemeldet sind. Bis 25 Jahre können Kinder berücksichtigt werden, wenn sie sich z.B. in einer Berufsausbildung befinden. Bei behinderten Kindern besteht ggf. auch ein Anspruch, wenn diese älter als 25 Jahre sind.

Jeder Elternteil hat Anspruch auf die Hälfte des Kinderfreibetrages.

Ihr Jahresbruttolohn

Geben Sie hier Ihren Jahresbruttolohn ein. Falls Sie Ihre Lohnsteuerbescheinigung vorliegen haben, finden Sie ihn unter Ziffer 3. Ansonsten bitte so genau wie möglich schätzen. Für die Berechnung geht der Rechner davon aus, dass nach Steuerklasse I oder IV versteuert wurde.

Entfernung von Ihrer Wohnung zu Ihrer Arbeitsstätte

Für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte können Kosten mit der Entfernungspauschale steuerlich geltend gemacht werden (»Pendlerpauschale«).

Anzahl der Arbeitstagetage

Geben Sie die Anzahl der Tage an, an denen Sie 2012 zur Arbeit gefahren sind.

Hatten Sie weitere Werbungskosten?

Werbungskosten sind Ausgaben, die Sie im Zusammenhang mit Ihrer nichtselbstständigen Tätigkeit aufgewendet haben. Dazu gehören Arbeitsmittel, Beiträge zu Berufsverbänden, Dienstreisen usw.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Zu den haushaltsnahen Dienstleistungen gehören nur Tätigkeiten, die sonst gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Dazu gehören insbesondere Gartenarbeiten, die Kosten eines Fensterputzers, Hausreinigung und die Pflege von Angehörigen durch Pflegedienste. Absetzbar sind nur Arbeitsleistungen, aber kein Material.

Hatten Sie Kinderbetreuungskosten?

Kinderbetreuungskosten können z.B. für die Unterbringung des Kindes im Kindergarten, Kinderhort usw, eine Tagesmutter oder auch Taschengeld und Nebenkosten für ein Au-pair geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass das Kind zu Beginn des Jahres 2012 das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Haben Sie 2012 Kirchensteuern gezahlt?

Kirchensteuer, die Sie im Jahr 2012 gezahlt haben (auch die auf der Steuerkarte), können als Sonderausgaben angesetzt werden.

Haben Sie im Jahr 2012 gespendet?

Spenden sind freiwillige Geld- oder Sachleistungen, die ohne Gegenleistung getätigt werden. Geben Sie auch Spenden oder Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke an, die Sie an politische Parteien oder unabhängige Wählervereinigungen geleistet haben.

Berechnen Sie Ihre Steuererstattung 2012

Unser Steuerrechner zeigt Ihnen schnell und einfach mit welcher Steuererstattung Sie rechnen können. Mit ein paar Eingaben sehen Sie in weniger als einer Minute, was Sie vom Finanzamt zurück bekommen können.

Bitte beachten: Der Steuer-Rechner zeigt Ihnen einen Richtwert zur Orientierung. Er ersetzt nicht Ihre Steuererklärung.

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Steuererstattung berechnen

Die Anzahl der Tage ist zu hoch!

Mit dem Steuer-Rechner von BILD.de Steuern sparen

Mit dem Steuer-Rechner von BILD.de finden Sie schnell und unkompliziert heraus, wie hoch Ihre Steuerrückerstattung aus dem Jahr 2012 in etwa sein wird. Da Ihre tatsächliche Steuerlast von viel mehr Einflussfaktoren abhängt, sehen Sie hier nur einen Richtwert. Vom Finanzamt erhalten Sie die Steuerrückerstattung natürlich nur dann ausbezahlt, wenn Sie eine korrekte Steuerklärung 2012 abgeben. Das geht mit einer Steuersoftware am einfachsten, beispielsweise der BILD Steuer. Viel Spaß beim Steuern sparen!

Ermitteln Sie Ihre Steuererstattung 2012

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Die Berechnung beruht auf der Annahme, dass im Laufe des Jahres durch den Arbeitgeber die Steuer nach Steuerklasse I oder IV einbehalten worden ist.
Viele weitere Faktoren können zu einer noch höheren Steuererstattung führen.
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