Die Besteuerung von mehr als 50% der Rente (unversteuerter Arbeitgeberanteil) ist in meinen Augen verfassungswidrig, da die schon versteuerten Arbeitnehmeranteile nochmal versteuert werden müssen (Doppelbesteuerung!). Hoffentlich klagt da mal einer.
Das BVG (Bundesverfassungsgericht) hat am 6. März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher verfassungswidrig sei.Das Gericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 1. Januar 2005 die Rentenbesteuerung verfassungskonform neu zu regeln
einwandfrei : gesetzeswidrige doppelbesteuerung ! alles schon mal versteuert- gerade von den "kleinen" - die "großen könenen sich ausgebuffte und clevere "berater und anwälte leisten um mit eben noch legalen mitteln ohne großartige steuerbelastung davon zu kommen..schaut euch ruhig mal die veröffentlichten bilanzen im bundesanzeiger an..
ist zwar nicht schön aber es gibt andere die mehr verdienen bei den eine Steuerprüfung vllt angebrachter wäre, die heimlich sich davon schleichen. Bei den großen schaut eh keiner nach .
Zum 3. Mal: Was für ein fieses System unserer machthabenden Politiker. Brutale Steuer-Knebelung von Rentnern, die kaum über den jährlichen Steuerfreibetrag kommen. Dagegen wird schon Jahrzehnte von der Politik systematisch weggesehen, wenn Multimillionäre und Milliardäre ihr Kapital still und heimlich irgendwo auf der Welt am Fiskus vorbei mehren. Die Grossen sind mit ihren weltweiten Möglichkeiten außerhalb jeglicher Prüfungsmöglichkeit unserer Finanzbehörden. Dafür wird Alles unternommen, den kleinen Mann zu knebeln. Verlangt den Reichen und Bessergestelltn endlich eine 10-fach höhere Grundsteuer auf deren Grundvermögen (ohne Rückgriff auf Mieter!), nach dem erfolgreichen Beispiel von US-Staaten. Alle Gutsituierten haben Häuser und Eigentumswohnungen. Eine riesige Einnahme-Quelle für den Staat von Hunderten von Milliarden p.a. -Und schaden tut dies keinem dieser Ausgesorgten!
Die Finanzämter sollten sich lieber um die großen Steuerbetrüger kümmern, sonst brauchten die Länder nicht soviel Geld für die Steuer Hinterzieher in der Schwei. Lichtenstei usw. audgeben. Da lohnt es sich eher die Arbeitszeit der Finanzbeamten zu verwenden.
Bei € 15.686,-- JahresrenteAlleinstehende zahlt man KEINE Steuern Unterstellt wird, dass neben der Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden und die Höhe der Rente, das steuerfreie Existenzminimum und die übrigen steuerlichen Rahmendaten (z. B. Steuersatz, Solidaritätszuschlag, etc.) über den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs unverändert bleiben.
Brutto-Rente 15.686 € davon steuerfrei 50 % (bezogen auf Renteneintritt 2005) = 7.843 € steuerpflichtig bleiben 7.843 € abzüglich Werbungskostenpauschale 102 € bleiben Einkünfte von 7.741 € abzüglich Sonderausgabenpauschale 36 € abzüglich Vorsorgeaufwendungen 1.286 € bleiben zu versteuern 6.419 € Steuer = 0 €, da Grundfreibetrag ( für Alleinstehende: 8.004 € - Stand: 2012) nicht überschritten.
Die Besteuerung der Renten, die aus schon versteuertem Einkommen, sowie der Beiträge in die RV, von jedem heutigen Renter zu Arbeitszeiten selbst bezahlt wurden, ist eine Unverschämtheit.
Es ist wohl gar nicht mehr bekannt - oder dem Rentnerbürger nicht mehr bewusst, dass sie diese ungute Sache einem ehemaligen Richter zu verdanken haben, der vor dem Bundesverfassungsgericht "recht" bekam, nur weil er seine durchweg von uns Steuerzahlern alimentierte üppige Pension gerechterweise versteuern muss. Die Richter, die das so entschieden haben, sind, bei allem Respekt, natürlich auch Beamte.
Es ist schon erstaunlich ,man ist nicht inder Lage bei den großen Konzernen und Banken Betriebprüfungen durchzuführen um die wahren Umsätze einzuschätzen . Aber bei den vielen vielen Rentnern ,da hat man Kapazitäten ,um diese Leute abzuzocken . Man ist sich auch nicht zu schön um gesetzliche Bedingungen immer im Sinne des Staates auszulegen.
a) es hat nichts mit Abzocken zu tun, sondern mit der Verpflichtung, seine Einkünfte entsprechend der geltenden Gesetze zu versteuern. b) So hoch sind die benötigten Kapazitäten nicht, da das Verfahren über die Rentenbezugsmitteilungen weitestgehend automatisiert ist (daher hat die Umsetzung auch beinahe 6 Jahre gedauert...). c) Eine Argumentation mit dem Hinweis auf Banken und Konzerne ist unsachlich, da es auf Gleichbehandlung im Unrecht hinausläuft.
Ihr wollt es doch so. Aufregen und Schlaumeier können alle - aber eine "Protest-Partei" wählen nicht. Und soooolange werdet ihr auch alle fein weiterverar.... ;-)
Sachliche Kommentare werden vermutlich nicht veröffentlicht. Ich probiere es trotzdem mal:
Bei € 15.686,-- Jahresrente/Alleinstehende zahlt man KEINE Steuern Unterstellt wird, dass neben der Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden und die Höhe der Rente, das steuerfreie Existenzminimum und die übrigen steuerlichen Rahmendaten (z. B. Steuersatz, Solidaritätszuschlag, etc.) über den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs unverändert bleiben.
Brutto-Rente 15.686 € davon steuerfrei 50 % (bezogen auf Renteneintritt 2005) = 7.843 € steuerpflichtig bleiben 7.843 € abzüglich Werbungskostenpauschale 102 € bleiben Einkünfte von 7.741 € abzüglich Sonderausgabenpauschale 36 € abzüglich Vorsorgeaufwendungen 1.286 € bleiben zu versteuern 6.419 € Steuer = 0 €, da Grundfreibetrag ( für Alleinstehende: 8.004 € - Stand: 2012) nicht überschritten
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Die Besteuerung von mehr als 50% der Rente (unversteuerter Arbeitgeberanteil) ist in meinen Augen verfassungswidrig, da die schon versteuerten Arbeitnehmeranteile nochmal versteuert werden müssen (Doppelbesteuerung!). Hoffentlich klagt da mal einer.
Das BVG (Bundesverfassungsgericht) hat am 6. März 2002 entschieden, dass die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gegen den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstoße und daher verfassungswidrig sei.Das Gericht forderte deshalb den Gesetzgeber auf, spätestens bis zum 1. Januar 2005 die Rentenbesteuerung verfassungskonform neu zu regeln
einwandfrei : gesetzeswidrige doppelbesteuerung !
alles schon mal versteuert- gerade von den "kleinen" - die "großen könenen sich ausgebuffte und clevere "berater und anwälte leisten um mit eben noch legalen mitteln ohne großartige steuerbelastung davon zu kommen..schaut euch ruhig mal die veröffentlichten bilanzen im bundesanzeiger an..
einwandfrei : gesetzeswidrige doppelbesteuerung !
..siehe Urteil vom 6.3.02 des BVG und Du weist, dass Du Nonsens über die Dopelbesteuerung schreibst
Da gibt es nur einen Ausweg Anonymous muss die Computer hacken
ist zwar nicht schön aber es gibt andere die mehr verdienen bei den eine Steuerprüfung vllt angebrachter wäre, die heimlich sich davon schleichen. Bei den großen schaut eh keiner nach .
Zum 3. Mal: Was für ein fieses System unserer machthabenden Politiker. Brutale Steuer-Knebelung von Rentnern, die kaum über den jährlichen Steuerfreibetrag kommen. Dagegen wird schon Jahrzehnte von der Politik systematisch weggesehen, wenn Multimillionäre und Milliardäre ihr Kapital still und heimlich irgendwo auf der Welt am Fiskus vorbei mehren. Die Grossen sind mit ihren weltweiten Möglichkeiten außerhalb jeglicher Prüfungsmöglichkeit unserer Finanzbehörden. Dafür wird Alles unternommen, den kleinen Mann zu knebeln. Verlangt den Reichen und Bessergestelltn endlich eine 10-fach höhere Grundsteuer auf deren Grundvermögen (ohne Rückgriff auf Mieter!), nach dem erfolgreichen Beispiel von US-Staaten. Alle Gutsituierten haben Häuser und Eigentumswohnungen. Eine riesige Einnahme-Quelle für den Staat von Hunderten von Milliarden p.a. -Und schaden tut dies keinem dieser Ausgesorgten!
Die Finanzämter sollten sich lieber um die großen Steuerbetrüger kümmern, sonst brauchten die Länder nicht soviel Geld für die Steuer Hinterzieher in der Schwei. Lichtenstei usw. audgeben. Da lohnt es sich eher die Arbeitszeit der Finanzbeamten zu verwenden.
Bei € 15.686,-- JahresrenteAlleinstehende zahlt man KEINE Steuern
Unterstellt wird, dass neben der Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden und die Höhe der Rente, das steuerfreie Existenzminimum und die übrigen steuerlichen Rahmendaten (z. B. Steuersatz, Solidaritätszuschlag, etc.) über den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs unverändert bleiben.
Brutto-Rente 15.686 €
davon steuerfrei 50 % (bezogen auf Renteneintritt 2005) = 7.843 €
steuerpflichtig bleiben 7.843 €
abzüglich Werbungskostenpauschale 102 €
bleiben Einkünfte von 7.741 €
abzüglich Sonderausgabenpauschale 36 €
abzüglich Vorsorgeaufwendungen 1.286 €
bleiben zu versteuern 6.419 €
Steuer = 0 €, da Grundfreibetrag ( für Alleinstehende: 8.004 € - Stand: 2012) nicht überschritten.
Die Besteuerung der Renten, die aus schon versteuertem Einkommen, sowie der Beiträge in die RV, von jedem heutigen Renter zu Arbeitszeiten selbst bezahlt wurden, ist eine Unverschämtheit.
Es ist wohl gar nicht mehr bekannt - oder dem Rentnerbürger nicht mehr bewusst, dass sie diese ungute Sache einem ehemaligen Richter zu verdanken haben, der vor dem Bundesverfassungsgericht "recht" bekam, nur weil er seine durchweg von uns Steuerzahlern alimentierte üppige Pension gerechterweise versteuern muss. Die Richter, die das so entschieden haben, sind, bei allem Respekt, natürlich auch Beamte.
Es ist schon erstaunlich ,man ist nicht inder Lage bei den großen Konzernen und Banken Betriebprüfungen durchzuführen um die wahren Umsätze einzuschätzen .
Aber bei den vielen vielen Rentnern ,da hat man Kapazitäten ,um diese Leute abzuzocken .
Man ist sich auch nicht zu schön um gesetzliche Bedingungen immer im Sinne des Staates auszulegen.
a) es hat nichts mit Abzocken zu tun, sondern mit der Verpflichtung, seine Einkünfte entsprechend der geltenden Gesetze zu versteuern.
b) So hoch sind die benötigten Kapazitäten nicht, da das Verfahren über die Rentenbezugsmitteilungen weitestgehend automatisiert ist (daher hat die Umsetzung auch beinahe 6 Jahre gedauert...).
c) Eine Argumentation mit dem Hinweis auf Banken und Konzerne ist unsachlich, da es auf Gleichbehandlung im Unrecht hinausläuft.
Ihr wollt es doch so. Aufregen und Schlaumeier können alle - aber eine "Protest-Partei" wählen nicht. Und soooolange werdet ihr auch alle fein weiterverar.... ;-)
Sachliche Kommentare werden vermutlich nicht veröffentlicht. Ich probiere es trotzdem mal:
Bei € 15.686,-- Jahresrente/Alleinstehende zahlt man KEINE Steuern
Unterstellt wird, dass neben der Rente keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte erzielt werden und die Höhe der Rente, das steuerfreie Existenzminimum und die übrigen steuerlichen Rahmendaten (z. B. Steuersatz, Solidaritätszuschlag, etc.) über den gesamten Zeitraum des Rentenbezugs unverändert bleiben.
Brutto-Rente 15.686 €
davon steuerfrei 50 % (bezogen auf Renteneintritt 2005) = 7.843 €
steuerpflichtig bleiben 7.843 €
abzüglich Werbungskostenpauschale 102 €
bleiben Einkünfte von 7.741 €
abzüglich Sonderausgabenpauschale 36 €
abzüglich Vorsorgeaufwendungen 1.286 €
bleiben zu versteuern 6.419 €
Steuer = 0 €, da Grundfreibetrag ( für Alleinstehende: 8.004 € - Stand: 2012) nicht überschritten
Die wahrheit will doch keiner lesen