Besiegelt mit der Unterschrift - doch was, wenn das nicht geht? Wer beispielsweise im Koma liegt, pflegebedürftig oder dement wird, braucht eine Vertrauensperson, die in wichtigen Lebensentscheidungen hilft. Diese und viele weitere Fragen können Sie mit einer Vorsorgevollmacht schon vorab klären, damit im Ernstfall alles festgelegt ist. Wir informieren Sie hier zum Thema Vollmacht im Allgemeinen und geben wertvolle Tipps für die Vorsorgevollmacht im Speziellen.
Als Vollmacht (ugs. manchmal Vollmachtigung) wird in der Rechtssprache ein Vorgang genannt, bei dem man für einen Stellvertreter ernennt, der oder die dann rechtlich bindende Geschäfte für einen vornehmen kann. Der Vollmachtgeber gibt also dem Bevollmächtigten offiziell die Erlaubnis, beispielsweise Verträge für ihn abzuschließen. Vertrauen spielt hier also eine große Rolle.
Bezeichnet wird das dann als Innenverhältnisregelung: Nur Sie und Ihre Vertrauensperson können einsehen, was Sie untereinander geregelt haben. Andere Institutionen haben keinen Einblick.
Eine Vollmacht kann im Privaten (beispielsweise Bankvollmacht, Vorsorgevollmacht) und auch im Geschäftsbereich (beispielsweise Vollmachten für Kredite) abgeschlossen werden.
Sie können sowohl eine Generalvollmacht (also eine Vollmacht für alles: für sämtliche Rechtsgeschäfte mit nur einigen Ausnahmen, darunter Eheschließung) ausstellen oder eine Vollmacht für nur einen bestimmten Bereich.
Wenn Sie wegen eines Unfalls, einer Krankheit oder im hohen Alter nicht mehr (alles) selbst entscheiden können, ist eine Vorsorgevollmacht goldwert. Denn so kann eine Person, der Sie vertrauen, sich um Ihre persönlichen und vermögensrechtlichen Angelegenheiten kümmern.
Eine Vorsorgevollmacht ist nicht zu verwechseln mit einer Betreuungsvollmacht: Kinder oder andere nahestehende Personen können im Ernstfall die Betreuung übernehmen, aber erst, wenn ein Betreuungsgericht ein Erfordernis dafür festgelegt hat.
Krankheit, ein Unfall oder Pflegebedürftigkeit sind schwer vorauszusagen. So können auch junge Menschen schnell in die Situation kommen, dass sie gewisse Entscheidungen nicht mehr selbst treffen oder ausdrücken können.
Eine Vorsorgevollmacht ist daher für Menschen jeden Alters ratsam, damit im Ernstfall gesichert ist, wie es in gesundheitlichen Fragen, aber auch in anderen wichtigen Lebensbereichen weitergehen soll.
Hierbei geht es vor allem um gesundheitliche Fragen, aber auch persönliche Angelegenheiten und das Vermögen der Person. Teil der Vorsorgevollmacht kann beispielsweise folgendes sein:
Natürlich müssen auch bevollmächtigte Personen sich an das deutsche Recht halten. Bei Transplantationen beispielsweise gibt es rechtliche Vorgaben, die von einer Vollmacht unberührt bleiben.
Wie lang Ihre Vollmacht gilt und ob sie in bestimmten Fällen nicht greift, können Sie ganz individuell entscheiden und in Ihre Vollmacht schreiben. Wichtig: Soll die Vollmacht über Ihren Tod hinaus gelten, notieren Sie das unbedingt. Ansonsten erlischt die Gültigkeit nämlich automatisch mit Ihrem Tod.
Sie können den Inhalt einer Vollmacht verändern, wenn Sie möchten. Um eine Vollmacht unwirksam zu machen, können Sie Sie ebenso schriftlich widerrufen. Der Bevollmächtigte muss die zugrundeliegende Vollmacht dann auch herausgeben, das ist gesetzlich festgelegt.
Es ist möglich, notariell beglaubigte Vollmachten in einem anderen Staat einer sogenannten Legalisation unterziehen zu lassen. Echtheit und formale Korrektheit werden damit bestätigt. Das geht natürlich für ausländische Dokumente in Deutschland, aber auch für deutsche Dokumente im Ausland.
Wenn Sie Ihre Vollmacht erst erstellen, ist es ratsam, sowohl in Deutschland als auch im Aufenthaltsland vorab eine rechtliche Beratung einzuholen.
Es gibt auch einige EU-Staaten, deren Vollmachten auch im jeweils anderen Land problemlos gültig sind. Alles dazu lesen Sie hier.
Muss man eine Vorsorgevollmacht beantragen und wie sieht’s mit anderen Arten der Vollmacht aus? Hier zeigen wir Ihnen, wie es geht:
Ein universelles Vollmacht Muster finden Sie beispielsweise hier. Je nach Angelegenheit können Sie online aber auch speziellere Muster finden.
Sie müssen bei einer Vollmacht keine bestimmte Form einhalten. Theoretisch gilt sie auch mündlich - hier kann es aber natürlich zu Problemen bei der Wirksamkeit kommen. Halten Sie also schriftlich fest, was Ihnen wichtig ist. Dazu sollte gehören:
Der Gang zum Notar ist nicht unbedingt notwendig, nur etwa wenn es um Immobilien oder Kredite geht. Was Ihre Vorsorgevollmacht angeht, sollten Sie jedoch darüber nachdenken. Es wird empfohlen, diese im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer abspeichern zu lassen.
Aber auch: Wer sicherstellen möchte, dass nicht die eigene Geschäftsfähigkeit angezweifelt wird (beispielsweise bei Vorliegen einer Krankheit), sollte ebenfalls zum Notar gehen.
Heben Sie die Vollmacht mit der original Unterschrift gut auf, damit Sie sie im Fall der Fälle vorlegen können.
Im Grunde benötigen Sie nur das Schriftstück selbst, auf dem die Vollmacht vermerkt wird. Gehen Sie zum Notar, brauchen Sie in der Regel einen Personalausweis.
Geht es um ein ganz bestimmtes Geschäft, einen Hauskauf beispielsweise, ist ein Anhang mit entsprechenden Unterlagen ratsam. So kann genau zugeordnet werden, auf welchen Rechtsvorgang im Speziellen Sie sich beziehen.
Ein Anwalt oder Notar kann Ihnen bei rechtlichen Fragen Auskunft geben.
Für viele Angelegenheiten gibt es auch Vereine und Verbände, die Sie unterstützen. Wer sich z.B. bezüglich einer Vorsorgevollmacht vorab beraten lassen will, kann das beispielsweise bei der Caritas und bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz.
Eine Vollmacht bietet Ihnen die Möglichkeit, eine Vertrauensperson für den Ernstfall zu bestimmen. Innerhalb der rechtlichen Grenzen können Sie diese Person zu allen Entscheidungen bevollmächtigen, die Ihnen persönlich wichtig sind.
Es ist ratsam, sich zuvor von einer juristischen Fachkraft (z.B. Anwalt), einem Notar oder einer Beratungsstelle über alle wichtigen Fakten informieren zu lassen. Die Vorsorgevollmacht ist hier ein Sonderfall, da sie höchstpersönliche Fragen betrifft, wenn es zum Ernstfall kommt und Sie nicht mehr in der Lage sind, selbst für Ihre Gesundheit und Ihr Leben zu entscheiden.