Der Kernsatz der Bundesrepublik Deutschland ist im Grundgesetz, also der Verfassung, im Artikel 20 mit dem folgenden Satz niedergeschrieben: „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus“. Damit wird festgehalten, dass das gesamtstaatliche Handeln vom Volk gestützt werden muss. Unter normalen Umständen wäre dies in einer Basisdemokratie ohne weiteres möglich: Jeder Bürger würde bei jeder staatlichen Handlung mitbestimmen. Die ist jedoch mit 83, 2 Millionen nur schwer zu bewerkstelligen, denn man würde schnell den Überblick verlieren oder die Entscheidungsfindung würde viel zu lange dauern.
So gilt in Deutschland eine präsentativ-demokratische Staatsform: die Republik. Die Bevölkerung wählt aus ihrer Mitte einen politischen Interessenvertreter aus, der sie vertritt. So bestimmen die Wähler in einem föderalen Länderbund ihre Repräsentanten jeweils in unterschiedlichen Wahlen. Diese Repräsentanten ziehen dann in die gesetzgebende Versammlung des Land- oder Bundestages ein.
Jeder volljährige Bundesbürger steht im Wählerverzeichnis, was ihn oder sie dazu berechtigt bei einer Wahl zwei Stimmen abzugeben. Die Erste Stimme gilt für den Heimatwahlkreis, wo sich Einzelpersonen zur Direktwahl stellen. Bei den meisten Erststimmen zieht der jeweilige Kandidat direkt in den Land- oder Bundestag ein. Solche Mandate werden als Direktmandate bezeichnet. Ungefähr die Hälfte der Landtage sowie des Bundestages sind durch Direktmandate besetzt. So soll gewährleistet werden, dass möglichst alle Regionen des Landes vertreten werden.
Die Zweitstimme wird dann an eine Partei gegeben. Somit werden die Mehrheitsverhältnisse in Landtagen und im Bundestag geregelt. Je nachdem wie viele Stimmen Partei erhält, fällt die Anzahl der ihnen zugewiesenen Sitze im Bundestag oder Landtag aus. Wer diese Plätze dann besetzt bestimmt die jeweilige Partei.
Im Grunde darf jeder Mann, jede Frau oder Divers unter folgenden Voraussetzungen wählen: Das 18. Lebensjahr muss vollendet sein und die deutsche Staatsbürgerschaft muss vorliegen. Damit steht man automatisch im Wählerverzeichnis und erhält vor jeder Wahl eine Wahlbenachrichtigung, die man vor der Stimmabgabe im Wahllokal vorlegen muss. Jedoch kann man nur im eigenen Wohnort an die Wahlurne herantreten.
Jeder hat das Recht, ohne die Angabe eines speziellen Grundes, einen Wahlschein zu beantragen, um damit über die Briefwahl an jeder Wahl teilzunehmen. Diesen beantragt man entweder persönlich oder schriftlich per E-Mail beim Gemeindebüro. Alternativ kann man auch den Vordruck verwenden, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Diesen füllt man aus und schickt ihn zurück zur Gemeinde.
Dann erhält man die folgenden Unterlagen zur Briefwahl:
Dann macht man seine beiden Kreuze auf dem Stimmzettel und steckt diesen in den blauen Umschlag. Sobald der verschlossen ist, unterschreibt man die eidesstattliche Versicherung auf dem Wahlschein und steckt sowohl den blauen Umschlag und den Wahlschein zusammen in den roten Umschlag.
Auf den roten Umschlag stehen bereits Name und Adresse des Wählers. Dieser Umschlag geht dann zu Gemeinde zurück, wo dieser geöffnet und der blaue Umschlag bis zur Stimmzählung am Wahltag aufbewahrt wird. Man sollte jedoch beachte, dass man für die Stimmabgabe selber verantwortlich ist, daher sollte die Briefwahl schon drei Werktage vor dem Wahltag erfolgt sein, damit die eigene Stimmabgabe auch sicher erfolgt.
Im Jahr 2021 gibt es diverse Wahltermine in Deutschland, darunter auch die Bundestagswahlen sowie folgende Ereignisse:
Man wird schnell feststellen, dass Wahlen nicht selten hintereinander stattfinden. Dies geschieht oft aus organisatorischen Gründen, da dort beabsichtigt, die im Kern identischen Wahlprozedere zu nutzen, um den Gesamtaufwand zu reduzieren.
So wählt man voraussichtlich am 12.09.2021 bei der kommunalen Wahl in Niedersachsen Orts-, Kreis-, Lands-, Gemeinde- oder Stadträte. Der Wähler oder die Wählerin gibt in diesem Bundesland auch die Stimmen für die Bundestagswahl ab. In Thüringen wiederum sind am selben Tag Landtagswahlen angesetzt.
In Berlin wird das Abgeordnetenhaus gewählt, was für den Stadtstaat Berlin das Landesparlament darstellt. Die Bezirksverordnetenversammlung ist im Grunde die Berliner Stadtverwaltung. Diese Abgeordneten sind für die Verwaltung der einzelnen Stadtbezirke zuständig.