Das Führungszeugnis enthält bestimmte Informationen, die über eine Person im Zentralregister hinterlegt sind.
Dies können z. B. strafrechtliche Verurteilungen wie die gerichtliche Entziehung der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Bemerkungen zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit (Unzurechnungsfähigkeit) oder bestimmte Straftaten, die im Rahmen der geschäftlichen Tätigkeit begangen wurden, sein.
Doch wie bekommt man ein solches Führungszeugnis in Deutschland?
Im Führungszeugnis sind nicht alle Informationen aus dem Zentralregister aufgeführt. Der Inhalt hängt von der Art des Führungszeugnisses ab. Es gilt zu differenzieren:
Beide Arten werden auf Antrag als erweitertes Führungszeugnis ausgestellt, wenn dies in einer Rechtsvorschrift vorgesehen ist oder wenn das Zeugnis für die Beurteilung der persönlichen Eignung nach § 72a des Achten Buches des Sozialgesetzbuches, eine sonstige berufliche oder ehrenamtliche Betreuung, Pflege, Erziehung oder Ausbildung von Minderjährigen oder eine Tätigkeit mit Umgang mit Minderjährigen erforderlich ist.
Wenn Sie in der Bundesrepublik Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der EU haben, können Sie ein Europäisches Führungszeugnis beantragen. In diesem Fall wird Ihr Herkunftsland aufgefordert, Auskunft über Einträge im dortigen Strafregister zu erteilen. Die mitgeteilten Einträge werden in Ihrem Führungszeugnis vollständig und in der Sprache, in der die Auskunft erteilt wurde, aufgeführt.
Den Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnisses kann jeder stellen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die betreffende Person einen gesetzlichen Vertreter, ist auch dieser antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht von einem Dritten gestellt werden.
Der Antrag auf ein Führungszeugnis kann bei der Meldebehörde Ihres Haupt- oder Nebenwohnsitzes gestellt werden.
Sie können den Antrag persönlich bei der Meldebehörde oder schriftlich stellen. In diesem Fall sollten Sie sich schriftlich an das Einwohnermeldeamt wenden und Ihre persönlichen Daten angeben:
Die Unterschrift auf dem Antrag muss amtlich oder öffentlich beglaubigt sein. Wenn es nicht bereits durch die Beglaubigung der Unterschrift ersichtlich ist, muss die Richtigkeit der Daten überprüft werden.
Es wird empfohlen, sich vor einer schriftlichen Beantragung mit dem zuständigen Einwohnermeldeamt in Verbindung zu setzen, auch um die notwendigen Gebühren zu entrichten. Sie können ein Führungszeugnis auch über das Online-Portal des Bundesamtes für Justiz beantragen.
Die Gebühr für das Führungszeugnis beträgt 13 €. Sie wird von der Meldebehörde erhoben.
Streng genommen ist jeder, der wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt wurde - egal wie gering die Strafe ausfällt - vorbestraft. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch gilt jedoch derjenige, der keinen Eintrag im Führungszeugnis hat, nicht als vorbestraft.
Ein Führungszeugnis muss in der Regel vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages vorgelegt werden. Wenn ein Bewerber mit dem Makel einer Vorstrafe behaftet ist, hat er bei der Jobsuche schlechte Karten. Aber auch bei bestimmten behördlichen Genehmigungen kann sich ein Eintrag im Führungszeugnis negativ auswirken. Das Führungszeugnis kann für den beruflichen Werdegang einer Person Bedeutung entwickeln.
Gemäß § 30 Abs. 1 BZRG (Bundeszentralregistergesetz) enthält das Führungszeugnis den im Bundeszentralregister über eine Person gespeicherten Inhalt.
In den folgenden Fällen wird die Verurteilung nicht in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen: