Ein ausländischer Staat kann einen Echtheitsnachweis für eine deutsche öffentliche Urkunde verlangen.
Internationale Verträge zwischen Deutschland und bestimmten Ländern regeln diese Angelegenheit.
Dementsprechend können unterschiedliche Verfahren zur Bestätigung der Echtheit gelten.
In diesem Artikel erklären wir Ihnen alles, was Sie in diesem Zusammenhang wissen müssen, damit Sie Ihre deutschen Dokumente wie Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, Heiratsurkunden oder Scheidungsurkunden beglaubigen können.
Eine Apostille ist eine spezielle Bescheinigung, die von einer Behörde ausgestellt wird. Diese Bescheinigung bestätigt die genaue Übereinstimmung einer Kopie mit dem Originaldokument. Apostillen werden in den Ländern ausgestellt, die das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation - kurz Haager Konvention - unterzeichnet haben.
1961 wurde diese Konvention unterzeichnet und ersetzt das zeitaufwändige, mehrstufige Beglaubigungsverfahren, bei dem ein Dokument von vier verschiedenen Behörden beglaubigt werden muss.
Beachten Sie: Auch wenn zwei Staaten Mitglieder des Haager Abkommens sind, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass der Staat, in dem das Dokument verwendet werden soll, die Apostille anerkennt.
Das liegt daran, dass ein Staat gegen einen anderen Staat Einwände erheben darf. So sind z.B. sowohl Indien als auch Deutschland Mitglied des Haager Abkommens, aber Deutschland erkennt apostillierte Dokumente aus Indien nicht an. In diesem Fall muss das Beglaubigungsverfahren angewendet werden.
Eine Apostille wird für Kopien von offiziellen Dokumenten verwendet, die in einem anderen Land benötigt werden, z. B. bei
Eine Apostille ist eine offizielle Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, die die exakte Übereinstimmung einer Kopie mit ihrem Originaldokument zeigt.
Die Gebühren für die Ausstellung der Apostille hängen auch vom jeweiligen Land ab. In Deutschland liegen die Gebühren pro Dokument je nach Bundesland zwischen 15 € und 35 €.
Wenn Sie eine Apostille in der Bundesrepublik Deutschland benötigen, müssen Sie sich an die folgenden Institutionen wenden, die für diese Dienstleistung zuständig sind:
Da die Ausstellung von "Haager Apostillen" in den verschiedenen Bundesländern nicht einheitlich geregelt ist, empfiehlt es sich, für jedes Dokument zu prüfen, welche Behörde für die Ausstellung einer Apostille für die jeweilige Dokumentenart zuständig ist.
Wenn Sie eine Apostille für Dokumente benötigen, die von einer Verwaltungsbehörde (außer Justizverwaltungsbehörden) ausgestellt wurden, müssen Sie sich an die Ministerien (bzw. Senatsverwaltungen) für Inneres, Landrat (Präsident des Landkreises/der Kreisverwaltung), in Berlin (030-902690) an das Standesamt I, in Rheinland-Pfalz an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier oder in Thüringen an das Landesverwaltungsamt in Weimar wenden.