Wenn Sie in Österreich heiraten möchten, ist es wichtig zu wissen, dass nur standesamtliche Trauungen in Österreich rechtsverbindlich sind. Sie können aber auch eine religiöse Zeremonie wünschen. Dazu müssen Sie Folgendes wissen.
Eheschließungen in Österreich sind rechtsverbindlich und werden von internationalen Regierungen anerkannt. Für die Eheschließung in Österreich ist kein Wohnsitz erforderlich, sodass die Eheschließung stattfinden kann, sobald alle Formalitäten erledigt und genehmigt sind. Die standesamtlichen Trauungen werden in deutscher Sprache abgehalten, sodass ein Übersetzer erforderlich sein kann. Sie werden vom Amt für Bevölkerungsstatistik, dem sogenannten Standesamt, durchgeführt.
Seit dem 1. Januar 2010 sind in Österreich gleichgeschlechtliche eingetragene Partnerschaften und seit Anfang 2019 auch die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert.
Folgende Informationen lassen sich auf der Heiratsurkunde finden:
Um in Österreich zu heiraten, müssen beide Parteien über 18 Jahre alt sein oder von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten begleitet werden, wenn sie zwischen 16 und 18 Jahre alt sind. Außerdem müssen sie die folgenden Dokumente vorlegen:
Die Heiratsurkunde wird bei der zuständigen Stelle auf Antrag ausgestellt. Die Beantragung selbst kann persönlich, schriftlich oder elektronisch (mit Bürgerkarte) beim Standesamt, dem Standesamtsverband der Gemeinde oder (in Statutarstädten) beim Magistrat der Gemeinde erfolgen.
Die Kosten für die Heiratsurkunde sind folgendermaßen, in Abhängigkeit von der Beantragung, gestaffelt:
Antrag
Ausstellung
Sollte die Heiratsurkunde zugesendet werden, entstehen in der Regel weitere Kosten - hierbei empfiehlt es sich, beim zuständigen Standesamt nachzufragen.
Sollte etwa die Heiratsurkunde verloren gehen, ist es grundsätzlich empfehlenswert, eine Verlustanzeige beim zuständigen Standesamt zu machen. Mit Vorlage der Bestätigung der Verlustanzeige bei der zuständigen Behörde (z.B. Standesamt), wird Ihnen eine beglaubigte Kopie ausgestellt. Häufig werden Personenstandsurkunden wie Heiratsurkunden auch ohne Bestätigung der Verlustanzeige neu ausgestellt.
Der erste Schritt ist die Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt in Wien (wenn keine der Parteien Österreicher ist oder einen Wohnsitz in Österreich hat). Wenn eine oder beide Parteien Österreicher sind, kann der Antrag auch außerhalb von Wien gestellt werden. Es ist sehr hilfreich, einen Hochzeitsplaner zu engagieren, der Ihnen bei den Formalitäten und bürokratischen Abläufen behilflich ist, da diese oft verwirrend und sehr zeitaufwändig sind, insbesondere wenn Sie kein Deutsch sprechen.
Der Antrag kann bis zu sechs Monate vor dem eigentlichen Hochzeitsdatum gestellt werden. Danach haben Sie eine zwei- bis sechswöchige Wartezeit, bevor der Antrag bearbeitet wird und ein endgültiger Termin für die Hochzeit gesichert werden kann. Außerdem muss der Antrag gemeinsam gestellt werden, d. h. beide Parteien müssen anwesend sein.
Der Standesbeamte benötigt einen Nachweis über die Berechtigung zur Eheschließung und muss über etwaige Ehehindernisse informiert werden. Die Antragstellung ist zudem mit Gebühren verbunden. Nach der Eheschließung wird eine Heiratsurkunde ausgestellt.
Die standesamtliche Hochzeit kostet in Österreich etwa 70 - 200€. Der Kostenpunkt hängt natürlich davon ab, welche Unterlagen vorgelegt werden müssen und ob die Trauung innerhalb der Dienstzeiten und Geschäftsräume des Standesamtes, oder an einem anderen Ort und zu einem anderen Zeitpunkt stattfinden soll. Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der österreichischen Regierung.
Dieses Verwaltungsverfahren kann auch in den folgenden Ländern durchgeführt werden: