Mal in den Urlaub fahren, auf Geschäftsreise unterwegs oder zum Studieren im Ausland: Innerhalb Europas sind wir dank Schengen- und Euroraum viel unterwegs. Aber was passiert eigentlich, wenn man sich beim Skifahren in Österreich das Bein bricht oder sich beim Städtetrip in Italien eine Grippe einfängt? Wir erklären Ihnen hier, welche Möglichkeiten Sie dank der EU-Krankenversicherung innerhalb von Europa haben - und wieso Sie nicht Ihr Reisebudget überziehen müssen, wenn einmal was passiert im Urlaub.
Die europäische Krankenversicherungskarte (auch EHIC Karte genannt) bietet die Möglichkeit, auch im Ausland medizinische Behandlungen zu bekommen, die von der Versicherung übernommen werden. Ausland bedeutet: Alle EU-Staaten sowie die Länder Island, Liechtenstein, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Schweiz.
Übernommen werden Behandlungen im Falle eines Akutfalls, also etwa nach einem Unfall oder wenn Sie schnell Hilfe und/oder Medikamente brauchen. Routineuntersuchungen werden nicht abgedeckt. Sollten Sie ins Ausland fahren und beispielsweise chronisch erkrankt sein, klären Sie vorsichtshalber vorher mit Ihrer Versicherung ab, ob Therapien und Medikamente im Ausland übernommen werden können.
Wichtig: Sie können damit zu öffentlichen (=gesetzlichen) Krankenhäusern und Ärzten gehen, nicht aber private Behandlungen abrechnen lassen. Hier sollten Sie also Vorsicht walten lassen.
Die Karte wird dabei genau wie im Inland eingelesen. Sie müssen nur das bezahlen, was auch Leute vor Ort an Kosten zu tragen haben. Normale Arztbesuche und Krankenhausaufenthalte sind also in aller Regel ohne Zusatzzahlungen möglich. Die bürokratischen Prozesse regeln die ausländische und deutsche Krankenkasse unter sich. Die Abwicklung über die EHIC Karte (europäische Krankenversicherungskarte) ist also einfach und ohne Kostenrisiko für Sie.
Die europäische Gesundheitskarte ist blau, enthält das EU-Emblem und hat eine europaweit einheitliche Anordnung der enthaltenen Daten. So können Mitarbeitende in anderen Ländern alles Wichtige ganz leicht erkennen.
In aller Regel befindet sie sich einfach auf der Rückseite der normalen Krankenversicherungskarte. Dadurch enthält sie natürlich auch alle Daten, die in Deutschland ausgelesen werden. Dazu zählen Name, Anschrift, Geburtsdatum und weitere versicherungsrelevante Informationen wie die Kennnummer der Krankenkasse.
Das Ablaufdatum kann abweichen und ist extra mit aufgedruckt. Vor dem Urlaub also auf jeden Fall nochmal checken!
Alle Menschen mit einer gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland haben automatisch auch die EU-Krankenversicherung. Sie ist auf der Rückseite der Karte abgedruckt und muss nicht extra beantragt werden. Sie ist zudem kostenlos. Es entstehen keine Zusatzkosten, Sie bezahlen nur den normalen Beitrag zur deutschen Krankenversicherung.
Inzwischen sind alle neu ausgestellten Krankenversicherungskarten in Deutschland auf der Rückseite mit der EHIC versehen. Eine extra Beantragung ist daher nicht nötig, sofern Sie bereits normal in Deutschland versichert sind. Bei Verlust, Diebstahl oder wenn die europäische Versicherung bei Ihnen nicht abgedruckt ist, wenden Sie sich an Ihre gesetzliche Krankenversicherung. Diese sendet Ihnen schnell eine neue Karte zu.
Das kann zwei Gründe haben:
Gut zu wissen: Wer im Ausland ist und die Karte zu Hause vergessen hat, kann sich von der deutschen Krankenkasse eine Ersatzbescheinigung senden lassen.
Die EHIC wird im Regelfall nicht akzeptiert, wenn…
Was kann ich also tun? In diesen Fällen lohnt es sich, sich an die private Auslandskrankenversicherung zu wenden, falls Sie eine abgeschlossen haben. Diese sind weitaus kulanter.
Wenn eine Praxis Ihre Karte nicht akzeptiert, verzweifeln Sie nicht. Viele andere tun dies, fragen Sie einfach mit dem Stichwort “european card” bei anderen Praxen nach. Wichtig: Öffentliche Krankenhäuser dürfen Sie nicht ablehnen und tun das in der Regel auch nicht.
Wenn Ihnen mitgeteilt wird, dass eine Behandlung nicht von der Versicherung übernommen wird, müssen Sie - genau wie Einheimische - die Behandlung selbst zahlen. Erkundigen Sie sich in diesem Fall am besten vorab in Deutschland, ob Sie die Rechnung nachträglich einreichen können. In diesem Fall legen Sie den Betrag aus und bekommen von der deutschen Versicherung etwas zurückerstattet. Das ist bei Leistungen, die im Inland übernommen werden, normalerweise problemlos möglich.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Website der Europäischen Union.
Wer in Deutschland gesetzlich versichert ist, besitzt automatisch auch die EU-Krankenversicherung. Die zugehörige Karte (EHIC genannt) befindet sich auf der Rückseite der normalen Versicherungskarte.
Damit haben Sie die Möglichkeit, das gesetzliche Gesundheitssystem in EU-Staaten sowie weiteren europäischen Ländern (beispielsweise Schweiz) zu nutzen. Was dabei kostenfrei und was mit Zuzahlung möglich ist, richtet sich nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes. Achten Sie auch darauf, dass es sich um eine akut notwendige Behandlung handeln muss. Im Zweifelsfall sollten Sie vorab bei Ihrer deutschen Versicherung anrufen, um böse Kostenfallen zu vermeiden.
Eine Beantragung ist nicht extra nötig, da die europäische Versicherung automatisch inkludiert ist. In einigen Fällen kann die Karte zwar im Ausland abgelehnt werden, im Regelfall müssen Sie sich diesbezüglich aber keine Sorgen machen. So oder so lohnt sich aber eine zusätzliche Reisekrankenversicherung, da diese beispielsweise Rücktransporte und private Zimmer bezahlt. Denn: Nicht alle Länder haben die gleichen Standards im Gesundheitssystem wie Deutschland.