Das elektronische Reisedokument ist ein digitaler Reisepass für ausländische Personen, der dazu dient die Identitätskontrolle zu erleichtern und beschleunigen. Darauf ist ein digitales Foto des Besitzers und seit 2009 auch der Fingerabdruck ablesbar. Die Informationen sind auf dem Chip der Karte gespeichert und die biometrischen Daten verhindern Missbrauch oder Fälschungen.
Die schnelle und leichte Identitätskontrolle dient nicht nur zur Grenzkontrolle. Auch beim Reisen ergeben sich durch das System Vorteile bei Kontrollen an den Schengenaußengrenzen und erleichtern das Ein- und Ausreisen.
Seit 2007 gibt es dieses Dokument für Ausländer, Staatenlose und Flüchtlinge in Deutschland. Dabei ist es in der Europäischen Union einheitlich eingeführt worden, mit dem Zweck, die Dokumentensicherheit zu erhöhen. Insbesondere Fälschungen können dadurch sehr gut verhindert werden, da die Daten durch eine elektronische Signierung nicht heimlich verändert werden können. Sofort nach dem Beschreiben des Chips wird er für weiteres Beschreiben gesperrt.
Die Daten können Besitzer in Ausländerbehörden auf Chip-Lesegeräten auslesen: Dazu gehören die üblichen Angaben, die auch standardmäßigem auf dem deutschen Reisepass zu finden sind. Dazu gehören neben dem Namen, Geburtsdatum, Geschlecht und Staatsangehörigkeit auch die Seriennummer und das Gültigkeitsdatum.
Für die Fingerabdrucke, welche sehr sensible Daten darstellen, wurden zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen. So können diese nur von Ländern ausgelesen werden, die von Deutschland die nötigen Zugriffsrechte erhalten haben. Wer weitere Fragen dazu hat, kann sich an die Ausländerbehörde oder bei technischen Fragen an das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wenden.
Den elektronischen Reiseausweis können Ausländer beantragen, die keinen Pass oder Passersatz besitzen und ihn auch nicht erlangen können. Maßgeblich ist hierbei, ob eine Beschaffung zumutbar wäre. Ist das nicht der Fall, kann der Antrag erfolgen. Generell ist der Ausweis für Flüchtlinge, Staatenlose und Ausländer seit 2007 der reguläre Reiseausweis.
Um einen Antrag für einen elektronischen Reiseausweis zu stellen, benötigt man ein aktuelles Passbild. Dieses muss die biometrischen Vorgaben erfüllen. Vor dem 10 Lebensjahr ist kein Passbild nötig, außer das Reiseland verlangt danach. Dies kann man beim Auswärtigen Amt des Landes in Erfahrung bringen. Weiterhin muss ein Kind ab dem 10. Lebensjahr den Reiseausweis selbst unterschreiben.
Weiterhin müssen Dokumente zum Nachweis über die antragstellende Person vorgelegt werden. Das könnte zum Beispiel ein altes Reisedokument sein. Eidesstattliche Versicherungen und sonstige Urkunden müssen im Original vorgelegt werden.
Den Antrag für ein elektronisches Reisedokument kann man mit vollständigen Unterlagen bei der Ausländerbehörde stellen. Die lokal ansässige Ausländerbehörde des Landkreises oder der kreisfreien Stadt, in der man wohnt, ist zuständig. Dazu muss man persönlich erscheinen, um seine Unterschrift zu leisten und zwei Fingerabdrücke erfassen zu lassen.
Nach der Beantragung wird diese von der Ausländerbehörde bearbeitet. Sie gibt daraufhin den Druck des Dokumentes bei der Bundedruckerei in Berlin in Auftrag. Das fertige Dokument wird an die Ausländerbehörde zurückgesandt, wo man es persönlich abholen kann.
Für Flüchtlinge, Ausländer und Staatenlose, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, kostet das elektronische Reisedokument 59 Euro. Für alle Personen unter 24 Jahren kostet es mit 37,50 Euro deutlich weniger.
Von der Bearbeitung des Antrages bis zum Erhalt des elektronischen Reiseausweises können zwischen sechs und acht Wochen vergehen. Daher empfiehlt es sich, rechtzeitig bevor das alte Dokument abläuft, den Vorgang zu beginnen.
Einschränkungen für die Gültigkeit des elektronischen Reiseausweises stellen die Gültigkeit des Aufenthaltstitels oder der Aufenthaltsgestattung dar. Der elektronische Reiseausweis darf nicht über diese hinweg gültig sein. Ansonsten ist die Gültigkeitsdauer des elektronischen Reiseausweises für Ausländer von dem Alter der antragstellenden Person abhängig.
Wenn man bei Ausstellung des Dokuments unter 24 Jahre alt ist, gilt das Reisedokument für sechs Jahre. Wenn das 24. Lebensjahr bei der Ausstellung bereits vollendet wurde, ist das Dokument zehn Jahre lang gültig.
Für Flüchtlinge und Staatenlose ist das Dokument aber maximal drei Jahre gültig.