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Personalausweis im Deutschland

Ein Personalausweis ist in Deutschland das gängige Dokument, mit dem ein Erwachsener sich im täglichen Leben ausweist.

Ab dem sechzehnten Lebensjahr ist es sogar Pflicht, ihn zu besitzen, es sei denn, man hat bereits einen Reisepass. Bei Behördengängen ist es üblich, den Personalausweis vorzulegen.

Aber auch Banken, Versicherungen und andere Unternehmen vertrauen darauf. Häufig wird er zusammen mit anderen Dokumenten wie beispielsweise dem Rentenversicherungsausweis, dem Reisepass oder der Geburtsurkunde vorgelegt.

Er ist derzeit 10 Jahre gültig, wenn der Inhaber über 24 ist, und 6 Jahre bei Jüngeren.

In der heutigen Zeit muss das Dokument aber nicht mehr zwangsläufig präsentiert werden, damit ein potenzieller Kunde oder Vertragspartner sich ausweisen kann. Firmen fragen oft nur noch nach der Nummer auf dem Personalausweis und überprüfen daraufhin die Gültigkeit.

Der Personalausweis wird technisch ständig geändert und verbessert, um ihn gegen Fälschungen zu schützen und im elektronischen Alltagsleben vielseitig einsetzbar zu machen.


Woraus besteht ein Personalausweis?

Ein Personalausweis ist ein beidseitig beschriebenes und scheckkartengroßes Dokument mit Daten, einem Foto, einem Chip und Sicherheitsmerkmalen.

Auf der Vorderseite finden sich alphanumerische Seriennummer, Name, Vorname, gegebenenfalls ein akademischer Grad, Geburtstag und Geburtsort, Staatsbürgerschaft und die Dauer, wie lang der Ausweis gültig ist. Der Ausweis muss unterschrieben werden.

Es gibt zusätzlich zu den genannten Daten noch eine Zugangsnummer, die nur für die Onlinefunktion relevant ist.

Auf der Rückseite gibt es Informationen zu Augenfarbe und Größe, die Anschrift, gegebenenfalls einen Künstlernamen sowie den Namen der ausstellenden Behörde und das Ausstellungsdatum. Einige Daten gehören zum maschinenlesbaren Bereich.


Wo wird ein Personalausweis beantragt?

Der Personalausweis wird im Bürgeramt oder Bürgerbüro der Stadt beantragt, in der der Antragsteller den ersten Wohnsitz hat.


Wer kann einen Personalausweis wie beantragen?

Für den ersten Personalausweis eines Kindes muss die Geburtsurkunde vorgelegt werden.

Ist der erste Personalausweis abgelaufen, kann der Nachfolger einfach durch Vorlage des ablaufenden Dokuments beantragt werden.

Außerdem muss der oder die Antragstellerin ein aktuelles Bild einreichen, das den biometrischen Anforderungen genügen muss. Hat der Antragsteller noch keinen Personalausweis, aber einen Reisepass, reicht das ebenfalls aus.

Für die Ausstellung des neuen Dokuments wird eine Gebühr fällig, ein vorläufiger Ausweis kostet extra. Für unterschiedliche elektronisch nutzbare Funktionen werden gesonderte Gebühren erhoben.


Wie lang dauert es, bis ein Personalausweis ausgestellt wird?

Der Personalausweis muss erst erstellt und kann deshalb nicht sofort im Bürgerbüro ausgehändigt werden, es dauert einige Wochen bis zur Meldung durch die Bundesdruckerei, dass das Dokument abgeholt werden kann.

Allerdings bekommt der Antragsteller einen vorläufigen Ausweis vor Ort in die Hand.


Verwaltungsverfahren in anderen Ländern: