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Wie wird eine im Ausland geschlossene Ehe registriert und anerkannt?

Sie haben im Ausland geheiratet und fragen sich nun, ob die Eheschließung in Deutschland automatisch angemeldet wurde und rechtskräftig ist oder ob Sie dafür weitere Schritte einleiten müssen? Hier finden Sie Antworten zum Prozess der Anmeldung einer im Ausland abgeschlossenen Ehe.


Eheschließung im Ausland und deren Beurkundung in Deutschland


Ist eine im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland gültig?

Ja, sie ist gültig, wenn Sie sie einerseits bei dem zuständigen Standesamt anerkennen lassen. Wenn Sie die Eheschließung nicht durch ein deutsches Standesamt anerkennen und beurkunden lassen, dann ist die geschlossene Ehe in Deutschland offiziell nicht gültig.


Welche Bedingungen gibt es, die erfüllt sein müssen, damit eine Ehe gültig ist?

Damit die im Ausland geschlossene Ehe in Deutschland anerkannt werden kann, muss mindestens einer der Ehegatten


  • • deutscher Staatsbürger sein

  • • Staatenloser/ heimatloser Ausländer oder auch anerkannter Flüchtling mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland sein

Grundsätzlich kann eine Eheschließung im Ausland nur dann anerkannt werden, wenn zum Zeitpunkt der Eheschließung die rechtlichen Vorschriften (z. B. Mindestalter) für beide Beteiligten nach ihrem jeweiligen Heimatrecht erfüllt waren. Hinzu kommt, dass das Recht des Landes, in dem die Eheschließung stattfand, im Allgemeinen beachtet wurde.


Was bedeutet nun die Anmeldung einer Ehe?

Die Anmeldung einer Ehe bedeutet, dass Sie die Eheschließung, die Sie im Ausland vollzogen haben, nachträglich in ein deutsches Eheregister eintragen lassen.


Warum ist die Anmeldung wichtig?

Die Anmeldung der im Ausland geschlossenen Ehe ist insofern wichtig,da sie dann eine deutsche Eheurkunde erhalten und danach keine Beglaubigungen ausländischer Urkunden mehr benötigen.


Wer kann eine Ehe anmelden?

Einen Antrag zur Beurkundung der Eheschließung kann der Ehegatte machen, der die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt.


Was passiert, wenn einer von Ihnen kein Deutscher ist?

Wenn einer von Ihnen kein Deutscher ist, dann müssen Sie für die Antragstellung Ihre Unterlagen (Geburtsurkunde etc.) von einem öffentlich beeidigten Übersetzer ausfertigen lassen.


Welche Voraussetzungen sind erforderlich

Für eine Anmeldung der Eheschließung im Ausland ist die ausländische Heiratsurkunde maßgeblich. Eine Bescheinigung alleine reicht nicht aus, daher müssen Sie, falls Ihre Ehe im Ausland lediglich bescheinigt wurde, zu einer dafür zuständigen Behörde gehen und sich eine Heiratsurkunde ausstellen lassen.

Hinzu kommt, dass ein Inlandswohnsitz vorhanden ist oder zu einem Zeitpunkt in der Vergangenheit vorhanden war. Sollten Sie während der Antragstellung keinen Wohnsitz in Deutschland haben, dann nehmen Sie ihren letzten deutschen Wohnsitz.


Welche Dokumente sind erforderlich

Sie benötigen folgende Unterlagen für die Antragstellung:


  • Antrag auf Nachbeurkundung der Eheschließung

  • • Eheurkunde

  • • Geburtsurkunde beider Eheleute

  • Personalausweis oder Reisepass beider Eheleute

  • • Beglaubigte Übersetzung oder einer Überbeglaubigung


Müssen ausländische Dokumente übersetzt werden?

Ja, die meisten deutschen Behörden und Gerichte verlangen eine Übersetzung von fremdsprachigen Urkunden. Die Übersetzung sollte durch einen deutschen, öffentlich beeidigten Übersetzer bearbeitet werden.


Wann, wo und wie ist die Anmeldung vorzunehmen

Sie können den Antrag bei dem zuständigen Standesamt Ihres Wohnsitzes stellen. Es empfiehlt sich, den Antrag erst zu stellen, wenn Ihnen alle nötigen Unterlagen vorliegen.


Wie lange dauert die Bearbeitung

Die Bearbeitungszeit kann variieren, je nachdem welches Standesamt Ihren Antrag bearbeitet und wie ausgelastet dieses bereits ist. Dabei kann es zu erheblichen Unterschieden in der Bearbeitungszeit kommen. Sollten beide Eheleute niemals einen Wohnsitz in Deutschland gehabt haben, dann würde die Bearbeitung circa zwei bis drei Jahre dauern.


Wie hoch sind die Kosten

Die Preise variieren je nach Aufwand. Sie bezahlen,


Preis Für wen?
80 Euro Wenn ausschließlich deutsches Recht beachtet werden soll
125 Euro Wenn für eine Person ausländisches Recht beachtet werden soll
170 Euro Wenn für beide Personen ausländisches Recht zu beachten ist
8 bis 80 Euro Wenn der Antrag abgelehnt oder widerrufen wird

Hinzu kommen 12 Euro für die Ausstellung der Urkunde.


Kurz gesagt

Wenn Sie im Ausland geheiratet haben und eine deutsche Urkunde für die Eheschließung haben möchten, dann muss mindestens einer der Eheleute die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Im besten Fall hat einer der Eheleute schon einmal in Deutschland offiziell gelebt bzw. hat auch heute noch einen Wohnsitz in Deutschland. Wenn dann noch alle nötigen Unterlagen in der deutschen Sprache vorliegen, steht Ihrem Antrag nichts mehr im Weg.


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