Wer nach Deutschland zieht oder hier eine Weile bleiben möchte, braucht unter Umständen eine deutsche Fahrerlaubnis. Welche Fristen zur Gültigkeit wichtig sind und wie die Antragsstellung abläuft, lesen Sie hier.
Einen Führerschein umschreiben bedeutet, dass Sie Ihre ausländischen Dokumente in deutsche Dokumente umwandeln lassen. Das ist möglich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises.
Der ausländische Führerschein kann nach einer gewissen Zeit seine Gültigkeit verlieren. Dann sind Sie nicht mehr berechtigt, in Deutschland ein Fahrzeug zu steuern. Sie sollten die Dokumente also dringend rechtzeitig umschreiben lassen.
Ihr Führerschein ist aus einem EU-Land? Dann ist es nicht nötig, die Fahrerlaubnis extra umschreiben zu lassen.
Ausnahme: Der Führerschein entspricht noch nicht der aktuellen EU-Führerscheinrichtlinie, ist also noch nicht im Scheckkartenformat, oder läuft bald ab. Alte Formate und bald ungültige Dokumente müssen umgewandelt werden.
Ihr Führerschein wurde in einem Land außerhalb der EU ausgestellt? Dann ist es nach einer gewissen Zeit sogar dringend notwendig, ihn umschreiben zu lassen. Die Voraussetzungen lesen Sie im folgenden Kapitel.
Die Umschreibung des Führerscheins ist in folgenden Fällen notwendig:
Außerdem sind folgende Voraussetzungen dringend zu beachten:
Sie benötigen bei der Umschreibung Ihres Führerscheins folgendes:
Der ausländische Führerschein muss im Original bei der Behörde eingereicht werden. Er wird an das Ursprungsland zurückgesendet oder dort einbehalten.
Wer nicht länger als 12 Monate in Deutschland leben wird oder einen anderweitigen Nachweis hat, kann beantragen, den ausländischen Führerschein einbehalten zu können. Diese Entscheidung treffen die Behörden allerdings individuell.
Gültig ist der neue deutsche Führerschein dann 15 Jahre lang, danach muss er erneuert werden.
Sie müssen gegebenenfalls vorab Untersuchungen machen, biometrische Passbilder schießen lassen o.ä. Beginnen Sie also frühzeitig damit, die nötigen Unterlagen zu sammeln.
Informieren Sie sich bei der Fahrerlaubnisbehörde, die für Ihren aktuellen Wohnort zuständig ist. Zum Teil ist der Antrag online abrufbar, bei anderen muss man persönlich zur Führerscheinstelle kommen.
In manchen Fällen ist keine erneute Prüfung nötig, in anderen muss die theoretische und/oder die praktische Prüfung erneut abgelegt werden. In dieser Auflistung können Sie einsehen, welche Länder und Führerscheinklassen von einer erneuten Prüfung betroffen sind.
Bei den meisten Fahrerlaubnisbehörden muss der neue Führerschein persönlich abgeholt werden.
Wer seinen Wohnsitz neu in Deutschland anlegt, hat danach sechs Monate Zeit, die Fahrerlaubnis umschreiben zu lassen.
Bei einem längerfristigen Aufenthalt verfällt die Gültigkeit ebenfalls nach sechs Monaten. Auch dann müssen Sie die Dokumente umwandeln lassen.
Die Kosten liegen einheitlich bei 35 Euro Gebühr. Sollten Sie noch einmal eine Prüfung ablegen müssen, zahlen Sie 42,60 Euro sowie die Kosten für die Prüfung selbst.
Gegebenenfalls sind auch die Passbilder sowie das Übersetzen der Dokumente zu bezahlen.
Die Bearbeitungszeit für die Umschreibung ist sehr kurz, aber beantragen Sie diese auf jeden Fall, solange Sie noch in der Frist von sechs Monaten sind.
Sie können sich bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises informieren, wenn Sie Fragen zur Umschreibung des Führerscheins haben.
Für Menschen, deren Führerschein außerhalb der EU ausgestellt wurde, ist eine Umschreibung der Fahrerlaubnis dringend notwendig. Andernfalls erlischt die Gültigkeit nach sechs Monaten Aufenthalt in Deutschland. Dann dürfen Sie kein Fahrzeug mehr steuern.
Für manche Länder ist eine erneute theoretische oder praktische Fahrprüfung notwendig, um den Führerschein in eine deutsche Fahrerlaubnis umwandeln zu können. Informieren Sie sich hierzu rechtzeitig, damit Sie innerhalb der Frist bleiben und weiterhin fahren können.