Städte und Gemeinden in Deutschland > Staatsburgerschaft > Beantragung der Einbürgerung, wenn sie mit einem Deutschen Staatsbürger verheiratet sind

VERWALTUNGSVERFAHREN

Einbürgerung in Deutschland durch rechtliche Eheschließung

Einbürgerung in Deutschland durch rechtliche Eheschließung

Die deutsche Staatsbürgerschaft bedeutet, dass Sie auf unbestimmte Zeit in Deutschland leben können. Sie erhalten damit das Wahlrecht, konsularischen Schutz, Freizügigkeit und uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.

Für Ausländer in Deutschland bietet die Staatsangehörigkeit viel mehr Stabilität.

Die gute Nachricht ist, dass Ausländer in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können, wenn sie seit einer bestimmten Anzahl von Jahren eine deutsche Aufenthaltserlaubnis besitzen, oder einen deutschen Staatsbürger heiraten.


STAATSBÜRGERSCHAFT IN DEUTSCHLAND

Das Auswärtige Amt ist für die Staatsbürgerschaft in Deutschland zuständig. Das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft ist bekanntermaßen bürokratisch, es gibt viel Papierkram und es kann ziemlich kompliziert sein.

Neben dem Wahlrecht, dem konsularischen Schutz und dem uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt müssen deutsche Staatsbürger auch bestimmte Pflichten übernehmen.

Dazu gehört die Integration in die deutsche Gesellschaft, die Befolgung aller deutschen Gesetze und eventuell die Verpflichtung zum Militärdienst in Deutschland.

Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten:


  • Einbürgerung: Sie müssen bestimmte von der deutschen Regierung festgelegte Voraussetzungen erfüllen, z. B. müssen Sie eine bestimmte Zeit im Land gelebt haben oder einen deutschen Staatsbürger heiraten.

  • • Nach dem Recht des Blutes: wenn Ihre Eltern Deutsche sind.

  • • Nach dem Recht des Bodens: wenn Sie in Deutschland geboren sind.


ERHALT DER STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH EINBÜRGERUNG

Die meisten Ausländer werden die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung beantragen müssen. Es gibt viele Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen, bevor Sie einen Antrag stellen können. Dazu gehören:


  • • Sie müssen seit mindestens 8 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben.

  • • Sie leben seit mindestens 7 Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland und haben einen Integrationskurs besucht.

  • Sie müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf einem guten Niveau beherrschen (entspricht dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen).

  • • Sie müssen finanziell in der Lage sein, sich und Ihre Familie ohne staatliche Hilfe zu versorgen.

  • Keine Vorstrafen haben.

  • • Bestehen eines Einbürgerungstests (mehr dazu weiter unten).

  • • Verzicht auf frühere Einbürgerungen.

Wenn Sie Ihre Deutschkenntnisse nachweisen müssen, können Sie einen vollständigen Integrationskurs besuchen und das Zertifikat DTZ (Deutschtest für Zuwanderer) erwerben.

Ein Teil des Integrationskurses befasst sich auch mit mehreren Themen des Einbürgerungstests. Erkundigen Sie sich im Internet nach dem nächstgelegenen Integrationskursort.

Sie können auch ein Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges Sprachzertifikat vorlegen. Dazu gehört die Vorlage eines Abiturzeugnisses oder eines Universitätsdiploms einer deutschen Bildungseinrichtung. Sie finden eine Vielzahl von Sprachschulen in Deutschland.


• Beantragung der Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung

Wenn Sie alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen. Für Kinder unter 16 Jahren sollten Eltern oder Erziehungsberechtigte den Antrag stellen.

Ein Antragsformular erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Einwanderungsbehörde, dem Stadtrat, dem Landratsamt oder der Stadtverwaltung. Der Antrag kostet 255 € für Erwachsene und 51 € für Kinder unter 16 Jahren.

Zusätzlich zum Formular müssen Sie die folgenden Dokumente einreichen, um nachzuweisen, dass Sie die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen:


  • Kontoauszüge zum Nachweis Ihrer finanziellen Situation

  • • Deutsche Meldebescheinigungen

  • • Nachweis Ihrer oben erwähnten Deutschkenntnisse

  • • Quittungen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Gebühren bezahlt haben

  • • Einbürgerungsurkunde über das Bestehen des Einbürgerungstests

Bemerkung: Wenn Sie alle Unterlagen beisammen haben, müssen Sie Ihren Antrag bei der Stelle einreichen, die das Antragsformular ursprünglich ausgestellt hat.

ERHALT DER DEUTSCHEN STAATSBÜRGERSCHAFT DURCH HEIRAT

Wenn Sie einen deutschen Staatsbürger heiraten, haben Sie nicht automatisch Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.

Es gibt zusätzliche Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen: Sie müssen mindestens zwei Jahre verheiratet sein und sich seit mindestens drei Jahren rechtmäßig in Deutschland aufhalten, um die Voraussetzungen zu erfüllen.

Um die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat zu erhalten, müssen Sie einen Einbürgerungsantrag stellen und zusätzlich zu den Heiratsvoraussetzungen alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.


Bemerkung: Wenn Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland heiraten, kann das Verfahren zur Beantragung der deutschen Staatsbürgerschaft durch Heirat länger dauern.

• Die Rechtlichen Voraussetzungen für eine Eheschliessung in Deutschland

Um in Deutschland heiraten zu können, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Wenn Sie oder Ihr Partner nicht Deutscher sind, müssen Sie einige zusätzliche Dinge beachten. Sie müssen seit mindestens 21 Tagen am Ort wohnen, bevor Sie auf dem Rathaus Ihre Absicht zur Eheschließung bekunden

Ausländer, die nicht aus der EU stammen, können in der Regel nicht mit einem Besuchervisum in Deutschland heiraten. Stattdessen benötigen sie ein Visum, das drei bis sechs Monate gültig ist. Wenn sie einen deutschen Staatsbürger heiraten, können sie normalerweise eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.