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VERWALTUNGSVERFAHREN

Deutschland ist bekannt für ein abgesichertes Leben. Dieser Artikel erklärt die Pflegeversicherung, deren Kosten und Nutzen.


Was ist eine Pflegeversicherung und wie funktioniert diese?

Die Pflegeversicherung besteht in Deutschland seit 1995 als ein eigenständiger Teil der Sozialversicherung. Jeder Bürger ist verpflichtet diese Versicherung abzuschließen. Der primäre Sinn und Zweck dieser Versicherung ist, Menschen, die in ihrem Alltag auf Pflege durch eine andere Person angewiesen sind, in ihrem Alltag so zu unterstützen, dass sie weiterhin ein selbstbestimmtes Leben führen können.

Durch den demografischen Wandel besteht in Deutschland ein Missverhältnis zwischen älteren und jüngeren Menschen. Der Anteil älterer Menschen wächst stetig an und genau hier kommt die Pflegeversicherung ins Spiel. Bei einer alternden Gesellschaft bedarf es immer mehr Hilfe durch eine dritte Person. Um hierfür ein System zu schaffen und um die pflegende Person vergüten zu können, wurde die Pflegeversicherung ins Leben gerufen.



Pflegeversicherung in Deutschland

Wer hat Anspruch auf eine Pflegeversicherung?

Jede Person in Deutschland hat grundsätzlich Anspruch auf eine Pflegeversicherung.


Wie und wo meldet man sich dafür?

Sobald man einer gesetzlichen Krankenversicherung angehört, ist man automatisch pflegeversichert. Sie müssen keinen eigenen Antrag dafür stellen. Bei Fragen zu Ihrer Pflegeversicherung wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse. Wenn Sie

privat krankenversichert

sind, müssen Sie in diesem Fall auch eine private Pflegeversicherung abschließen.


Welche Anforderungen und Unterlagen Sie einreichen müssen

Da Sie keinen gesonderten Antrag auf eine Pflegeversicherung stellen müssen, sollten Sie sich bei der Vertragsschließung mit Ihrer Krankenkasse über die Konditionen der Pflegeversicherung informieren. Dort kann man Ihnen auch mitteilen, welche speziellen Unterlagen benötigt werden.


Leistungen der Pflegeversicherung

Welche Leistungen Sie tatsächlich erhalten, hängt von dem Grad Ihrer Bedürftigkeit ab. Dieser wird ermittelt, bevor Sie Leistungen erhalten. Weiterhin ist ihr Aufenthaltsort bedeutsam, sowie die Entscheidung, von welcher Person Sie gepflegt werden möchten. Wenn Sie pflegebedürftig sind, können Sie nämlich selbst entscheiden, ob Ihnen durch eine professionelle Pflegekraft geholfen wird oder ob Sie die finanziellen Mittel, die Ihnen im Rahmen der Pflegeversicherung zustehen, Angehörigen oder einer Person Ihrer Wahl für die Tätigkeit der Pflege geben möchten.

Für den Ort der Pflege gibt es drei verschiedene Möglichkeiten:


Können Sie damit einhergehend noch andere Leistungen erhalten?

Wenn Sie pflegebedürftig sind, haben Sie einen Anspruch auf eine sondierte Betreuung und Unterstützung, sofern Sie auf eine voll- oder teilstationäre Einrichtung angewiesen sind. Diese Betreuung soll Ihnen dabei helfen, weiterhin einen regen Austausch mit anderen Menschen zu führen sowie ein interaktives Mitglied der Gemeinschaft zu bleiben. Dafür steht Ihnen eine Betreuerin oder ein Betreuer zur Seite, deren Finanzierung durch die Pflegeversicherung übernommen wird.


Kosten und Bearbeitungszeit der Pflegeversicherung

Was die Kosten angeht, wenn Sie berufstätig sind, dann werden die Kosten der Krankenkasse und damit auch der sozialen Pflegeversicherung von Ihnen und Ihrem Arbeitgeber anteilsweise übernommen. Seit dem 01. Januar 2022 ist ein Beitrag von 3,05 Prozent des Bruttoeinkommens und bei Personen ohne Kinder ein Beitrag von 3,4 Prozent zu entrichten. Auch dieser wird durch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeberinnen geteilt, wodurch jeweils ein Satz von 1,525 Prozent entsteht.

Folgende Personen, deren Einkommen 470 Euro monatlich nicht übersteigt, werden durch die sogenannte Familienversicherung pflegeversichert: Kinder, die noch von den Eltern Unterhalt bekommen, Ehepartner und Ehepartnerin und Partner und Partnerin aus eingetragenen Lebenspartnerschaften.

Eine Bearbeitungszeit fällt nicht an, da mit Eintritt in ein Angestelltenverhältnis die Pflegeversicherung durch den Arbeitgeber vom Gehalt abgeführt wird.


Pflege-Zusatzversicherung

Die Pflegeversicherung übernimmt nicht alle Kosten, die in einem Pflegefall entstehen. Sie deckt hauptsächlich die Grundversorgung der pflegebedürftigen Person ab. In der Realität sind die Kosten, die tatsächlich alle Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person befriedigen höher. Daher wird eine gesonderte private Versorgung empfohlen.