Städte und Gemeinden in Deutschland /sozialleistungen » Alle Infos über den Kinderzuschlag in Deutschland

Was ist der der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag?

Reicht das Einkommen einer Familie nicht aus, um den gesamten Bedarf zu decken, haben Eltern oder Erziehungsberechtigte möglicherweise Anspruch auf den Kinderzuschlag (auch Kindergeldzuschlag genannt), der das Kindergeld ergänzt. Der Kinderzuschlag ist also eine zusätzliche Leistung, die über den Umfang des sonstigen Kindergeldes hinausgeht.


Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Die Höhe des Kinderzuschlages wird individuell für jedes einzelne Kind festgelegt. Eltern oder Erziehungsberechtigte erhalten maximal 209 Euro pro Monat für jedes Kind. Bei mehreren Kindern wird eine Summe über alle Kinder berechnet. Meistens wird der Kinderzuschlag an die Person überwiesen, die auch Anspruch auf Kindergeld hat. Das Kindergeld und der Kinderzuschlag werden beide am selben Tag wie das Kindergeld ausgezahlt.


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Wer kann den Kinderzuschlag beantragen?

Eltern oder Erziehungsberechtigte eines Kindes unter 25 Jahren dürfen den Kinderzuschlag beantragen. Die Genehmigung hängt allerdings von den Voraussetzungen ab, die weiter unten erklärt werden.


Wie lange kann man den Kinderzuschlag bekommen?

Der Kinderzuschlag wird meistens für einen Zeitraum von sechs Monaten gewährt und bezahlt. Wenn dieser Bewilligungszeitraum für den Kinderzuschlag vorbei ist, müssen Eltern oder Erziehungsberechtigte ihn erneut beantragen.


Was sind die Voraussetzungen zum Erhalt des Kinderzuschlages

Wenn Sie bestimmte Kriterien erfüllen, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen Kinderzuschlag. Die Höhe des Kinderzuschlags, den Sie erhalten, richtet sich nach Ihrem Einkommen und der Höhe der wesentlichen Vermögenswerte, die Sie, Ihr Ehepartner und Ihr Kind besitzen.

Die Voraussetzungen sind wie folgt:

  • • Ihr Kind wohnt bei Ihnen zu Hause, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet oder in einer gesetzlich anerkannten Beziehung zu einer anderen Person.

  • • Sie erhalten bereits Kindergeld (oder eine gleichwertige Leistung) für Ihr Kind.

  • • Familien haben ein Gesamtbruttoeinkommen von mindestens 900 Euro bzw. 600 Euro für Alleinerziehende.

  • • Wenn Sie den Kinderzuschlag erhalten, haben Sie zusammen mit Ihrem Einkommen und möglicherweise dem Wohngeld genug Geld zum Leben.


Welche Dokumente werden für den Antrag benötigt?

Sie müssen Ihre Einnahmen der letzten sechs Monate nachweisen. Als relevant für die Berechnung gelten:

  • • Kurzarbeitergeld

  • • Arbeitslosengeld

  • Mutterschaftsgeld

  • • Elterngeld

  • • BAföG

Es gibt keine spezifische Einkommensgrenze für die Überlegung, ob ein Kinderzuschlag gewährt werden kann. Diese Entscheidung wird stattdessen individuell getroffen und hängt von den persönlichen Bedingungen ab.

Zusätzlich wird von Ihnen verlangt, Ihr Vermögen offenzulegen. Zu den Vermögensgegenstände zählen:

  • • Bargeld

  • • Bank- und Sparguthaben

  • • Wertpapiere

  • • Bausparguthaben

  • • Aktien und Fondsanteile

  • • Forderungen

  • • bewegliches Vermögen (zum Beispiel Hausrat, Kunstgegenstände)

  • • Haus- und Grundeigentum sowie sonstige Rechte an Grundstücken (zum Beispiel eine Hypothek)

Dazu zählt jedoch nicht eine selbst genutzte Wohnung oder Immobilie von angemessener Größe sowie ein angemessenes Auto oder Motorrad für jede arbeitende Person. Die Definition von angemessen ist ebenfalls individuell und hängt von der Bewertung der Behörden ab.

Vermögen wird jedoch erst dann bewertet, wenn es erheblich ist. Für einen Haushalt mit zwei Personen liegt diese Grenze bei 90.000€, bei drei Personen bei 120.000€. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um jeweils 30.000€.

Das Vermögen wird für alle Mitglieder des Haushalts zusammengerechnet und berücksichtig auch Vermögensgegenstände, die sich im Ausland befinden.


Wo und wie kann man den Kinderzuschlag beantragen?

Der Antrag für den Kinderzuschlag kann online auf der Website der Arbeitsagentur über die jeweils zuständige Familienkasse beantragt werden. Diese begleitet die Antragsteller auch durch den Prozess und überprüft zum Beispiel die Voraussetzungen.

Sie dürfen auch nicht vergessen, dass jede Änderung des Einkommens oder Vermögens der Eltern, Erziehungsberechtigten oder des Kindes gemeldet werden muss. Daraus kann eventuell eine Anpassung des Kinderzuschlages resultieren.

Beim Erhalt eines Bescheids kann der Inhalt angefochten werden und ein Widerspruch eingereicht werden. Generell ist es aber empfohlen, vorher den Bescheid mit der Krankenkasse zu besprechen. Nach Erhalt des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Wird dieser abgelehnt, ist eine Klage möglich.


Wie lange dauert die Beantragung des Kinderzuschlages?

Die Dauer der Beantragung ist gesetzlich nicht geregelt. Die Behörden empfehlen jedoch, nach Beantragung mindestens sechs Wochen zu warten. Wenn bis dann noch keine Antwort gekommen ist, können die Antragsteller sich per Telefon nach erkundigen. Generell wird sich das Amt melden, wenn bestimmte Nachweise nicht oder ungenügend geliefert wurden.