Das Kindergeld ist in Deutschland eine finanzielle Unterstützung für Familien mit Kindern. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um eine Sozialleistung. In der Regel ist das Kindergeld eine steuerliche Ausgleichszahlung und dient zur Grundversorgung der in Deutschland lebenden Kinder. Auch alle allein erziehenden Elternteile haben Anspruch auf diesen Zuschuss. Vom Kindergeld sollen vor allem Familien mit kleinerem oder mittleren Einkommen profitieren.
Eltern bekommen diese finanzielle Unterstützung bis zum 18. Lebensjahr des Kindes (das gilt auch für Stiefkinder, Enkelkinder oder Pflegekinder), egal ob das Kind zur Schule geht, eine Lehre macht oder selbst Geld verdient.
Falls Ihr Kind älter als 18 Jahre ist, aber studiert oder in der Übergangsphase zwischen Schule und Ausbildung ist, haben Sie ebenso Anspruch auf Kindergeld.
Anspruch auf das Kindergeld haben alle deutschen Staatsangehörigen, die mit Ihren Kindern in Deutschland leben. Auch ausländische Staatsangehörige können das Kindergeld beanspruchen, unter folgenden Bedingungen:
Deutsche Staatsangehörige, die im Ausland leben, haben ebenso Anspruch auf das Kindergeld, wenn Sie in Deutschland Steuern zahlen. Wenn Sie in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig sind, dann müssen Sie zu dem noch eine der folgenden Kriterien erfüllen:
Das Kindergeld steht nicht nur Eltern oder Adoptiveltern zu, auch Stiefeltern, Geschwister oder Großeltern können dieses im Regelfall beantragen.
Das Kindergeld ist geregelt im Bundeskindergeldgesetz (BKGG) .
Das Kindergeld muss beantragt werden und wird nicht automatisch ausgezahlt. Wer einen Antrag auf Kindergeld stellen möchte, muss einen schriftlichen Antrag bei der für den Wohnort zuständigen Familienkasse stellen.
Der Antrag auf Kindergeld kann aber auch online gestellt werden, auf der Arbeitsagentur.
Nach Einreichen Ihres Antrags bei der Familienkasse, kann es zu einer Bearbeitungsdauer von 1 bis 1,5 Monaten kommen, je nach Auslastung der Behörde. Damit es zu keinen Verzögerungen kommt, ist es immer ratsam, das Kindergeld zeitnah nach der Geburt zu beantragen. Sie können Ihren Anspruch aber auch noch 6 Monate rückwirkend, gelten machen.
Wenn Sie das Kindergeld direkt nach der Geburt beantragen möchten, benötigen Sie folgende Dokumente:
Wenn Ihr Kind volljährig ist, benötigen Sie folgende Dokumente:
Sie bekommen das Kindergeld ab dem Monat der Geburt Ihres Kindes, auch wenn Sie das Kindergeld später beantragen (bis zu 6 Monate).
Die Höhe des Kindergeldes richtet sich nach der Anzahl der Kinder und ist gestaffelt: