Unter dem Begriff Asyl versteht man einen Zufluchtsort. So können ausländische Personen in Deutschland Zuflucht finden, wenn Sie zum Beispiel aus einem Land fliehen mussten, in dem Krieg herrscht. Das Verfahren dahinter ist sehr komplex, da unter Einhaltung verschiedenen Gesetze eine Entscheidung über Einzelpersonen getroffen werden muss.
Einen Asylantrag können nicht nur Erwachsene, sondern auch Kinder stellen. Dies ist grundsätzlich jeder Person möglich, die politische Verfolgung in ihrer Heimat befürchten muss. Flüchtlinge schaffen es aber nicht immer bis zum Asylantrag, da sie bei Grenzkontrollen oftmals zurückgeleitet werden, wenn nach der Dublin-Verordnung eigentlich ein anderes Land zuständig ist. Laut dieser Verordnung ist der Staat der Europäischen Union für einen Flüchtling zuständig, den dieser zuerst betreten hat. Nur dort kann dann ein Asylantrag gestellt werden.
Für Asylsuchende in Deutschland läuft das Verfahren folgendermaßen ab:
Eine persönliche Antragstellung kann erst erfolgen, wenn die vorhin genannten Schritte bereits erfolgt sind. Außerdem ist man im Rahmen der Möglichkeiten verpflichtet, spätestens jetzt seine Identität offen zu legen und nachzuweisen. Notwendige Unterlagen sind also ein Dokument zum Identitätsnachweis wie ein Nationalpass, ein Personalausweis, eine Geburtsurkunde oder ein Führerschein.
Die Antragstellung muss in der Regel persönlich erfolgen. In Ausnahmefällen kann dies auch schriftlich erfolgen, wenn die Person gesundheitlich verhindert ist oder minderjährig ist.
Nach der Antragstellung dient die Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung zur Ausweisung als Asylantragstellender. Damit lässt sich der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland belegen. Dieser ist aber auf einen bestimmten Bezirk begrenzt. Während Sie auf das Ergebnis des Asylverfahrens warten, dürfen Sie weder arbeiten, noch ihren Bezirk verlassen. Wenn Sie eine gute Bleibeperspektive haben, dürfen Sie nach 3 Monaten auch ihren Bezirk verlassen und sich in ganz Deutschland aufhalten.
Als letzten Punkt auf dem Weg zu einer Asylentscheidung müssen Sie zur persönlichen Anhörung erscheinen. Dabei werden Fluchtgründe erfragt und eventuelle Widersprüche aufgeklärt. Die Anwesenden Entscheider werden so ausgewählt, dass ihnen die Situation im jeweiligen Herkunftsland bekannt ist. Hier haben Sie die Möglichkeit, ihr persönliches Schicksal zu schildern. Dies können Sie auch mit Dokumenten verschiedenster Art untermauern.
Schließlich entscheidet das Bundesamt, ob Ihr Asylantrag bewilligt wird.
Das gesamte Asylverfahren ist für Sie als Antragsteller mit keinen Kosten verbunden.
Lediglich, wenn Sie sich anwaltlich vertreten lassen, zum Beispiel bei einem Widerspruch, können für Sie kosten entstehen.
Aktuell dauert ein Asylverfahren im Schnitt 6-9 Monate. Dies kann je nach Aufkommen an antragstellenden Personen, also je nach politischer Situation, variieren.
Kinder die alleine einreisen gelten in Deutschland als Unbegleitete MinderjährigeDiese werden als erstes durch das örtliche Jugendamt aufgenommen und dann bei Pflegefamilien oder geeigneten Einrichtungen untergebracht. Hier folgt das Erstscreening, welches eine Gesundheitsprüfung und eine Feststellung des Alters beinhaltet. Zudem wird überprüft, ob das Kindeswohl durch das Verteilungsverfahren beschädigt werden könnte. Das Verteilungsverfahren erfolgt bundesweit. Jeder unbegleitete Minderjährige erhält zu dem einen Vormund.
Schließlich wird entschieden, ob ein Asylantrag gestellt wird. Dieser muss dann durch das Jugendamt oder den Vermond schriftlich gestellt werden, da minderjährige nicht dazu berechtigt sind. Die spätere Anhörung wird zu jeder Zeit auf das Kindeswohl angepasst und findet grundsätzlich in Anwesenheit des Vormundes statt.
Wenn Kinder nach bewilligtem Asylantrag der Eltern in Deutschland geboren werden, wird ihr Asylantrag zur ihrem Schutz automatisch gestellt. Außerdem gibt es ein sogenanntes Familienasyl: Wenn eine stammberechtigte Person Asyl erhält, bekommen deren in Deutschland lebenden Familienangehörigen auf Antrag ebenfalls Asyl.