Sie möchten in Deutschland die Grundsicherung beantragen, aber wissen nicht, ob Sie zur Zielgruppe gehören und welche Leistungen gezahlt werden? Dann sind Sie hier richtig, denn hier bekommen Sie genaue Informationen zur Antragstellung und den Bedingungen.
Grundsicherung ist in Deutschland eine Sozialhilfeleistung für hilfsbedürftige Menschen, die den Lebensunterhalt nicht mehr aus eigener Erwerbstätigkeit sicherstellen können. Somit ist sie besonders auf ältere Menschen im Rentenalter und voll erwerbsgeminderte Personen zugeschnitten. Sie kann zusätzlich zu existierenden Rentenleistungen gezahlt werden.
Es gibt noch weitere Leistungen der Grundsicherung, etwa für Arbeitsuchende. Im Folgenden wird jedoch nur die Grundsicherung für ältere und erwerbsgeminderte Personen, die Hilfe benötigen, beschrieben. Im Gegensatz zu anderen Sozialhilfen greift Sie erst auf das Einkommen von Verwandten zurück, wenn dies über 100.000€ liegt. Zudem sind die Leistungen stark auf das jeweilige Individuum zugeschnitten. Die Geldleistungen sollen grundlegende Dinge zum Lebensunterhalt sichern, wie zum Beispiel Ernährung oder Unterkunft.
Die Voraussetzung für die Grundsicherung ist, dass sie ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend oder überhaupt nicht aus eigenen Mitteln sicherstellen können. Das heißt, Sie können weder auf Einkommen noch Vermögen zurückgreifen.
Die Rentenversicherung gibt folgende Kalkulation an: Sollte Ihr gesamtes Einkommen unter 924 Euro liegen, ist eine Prüfung des Grundsicherungsanspruch sinnvoll. Zusätzlich zu diesem Bedürftigkeitsniveau müssen Sie:
(Bekommen Sie schon eine Erwerbsminderungsrente, ist ein Grundsicherungsantrag nur möglich, sofern der Grund für den Rentenbezug dauerhaft alleine Ihre volle Erwerbsminderung ist. Diese ist nicht möglich, wenn der Grund für die Rente etwa die derzeitige Arbeitsmarktlage ist.)
Wie bereits geschildert, sind die grundsätzlichen Voraussetzungen, dass Ihr Vermögen oder Einkommen so niedrig ist, dass es zum Lebensunterhalt nicht völlig ausreicht. Zudem müssen Sie in Deutschland wohnen. Asylbewerber können auch keine Grundsicherung erhalten.
Es gilt, wer seine Bedürftigkeit im Zeitraum der letzten zehn Jahren verschuldet hat durch vorsätzliche oder grob fahrlässig Handlungen (zum Beispiel durch Verschenkung des eigenen Vermögens), soll keine Grundsicherung erhalten.
Folgende Unterlagen werden zumeist für die Antragstellung benötigt:
Bedenken Sie jedoch, dass die erforderlichen Unterlagen und v.a. die Einkommens- und Vermögensnachweise sich nach ihrem individuellen Fall richten. Die Deutsche Rentenversicherung ermöglicht zudem individuelle Beratung zur Antragstellung.
Die Grundsicherung bedarf eines Antrags beim jeweiligen Sozialamt (Bereich Grundsicherung) der für Sie zuständigen kommunalen Behörde. Eine andere Option ist, den Antrag über die Deutsche Rentenversicherung, einzureichen, welche diesen dann übermittelt.
Die Grundsicherung kann auch durch eine Meldung durch Außenstehende bzw. Dritter beantragt werden, z. B. Nachbarn oder Familie. Nach dem Amtsermittlungsgrundsatz muss das zuständige Sozialamt den Fall dann ermitteln und prüfen.
Wenn Sie im Ausland leben, können Sie keine Grundsicherung in Deutschland beantragen.
Die Zahlung der Grundsicherung beginnt immer mit dem ersten Tag jenes Monats, in dem der Antrag gestellt wurde und läuft für einen Zeitraum von zwölf Monaten. Danach bedarf es eines erneuten Antrags. Beachten Sie, dass die Leistung nicht rückwirkend gezahlt werden können und bei längeren Auslandsaufenthalten (mehr als 4 Wochen) eingestellt werden.
Die Höhe der Leistungen kann hier nicht genau beziffert werden, da die Grundsicherung individuell berechnet wird. Es hängt jeweils von ihren existierenden Einkünften/Vermögen bzw. denen ihres Partners ab (falls Sie in einer Partnerschaft leben). Hier finden Sie eine Übersicht, was alles als Einkommen und Vermögen zählt.
Grundsätzlich soll die Grundsicherung folgende lebensnotwendige Dinge sichern:
Die Zahlungen sind jedoch an gewisse Kriterien der Angemessenheit gebunden, welche die Sozialhilfeträger definieren. So sollten z.B. die Kosten der Wohnung, welche finanziell gezahlt wird „angemessen“ sein und nicht örtliche Mietspiegel etc. übersteigen.
Als Erwerbsgeminderter oder Person im Rentenalter, die hilfsbedürftig ist, gibt es in Deutschland die Sozialhilfeleistung der Grundsicherung. Sie soll lebensnotwendige Bedürfnisse finanzieren. Sowohl die Antragstellung als auch die gezahlten Leistungen orientieren sich jeweils sehr individuell am Einzelfall (dem verfügbaren Einkommen/Vermögen der Person).