Wenn Sie berufstätig sind und erkranken, dann haben Sie in Deutschland für den Zeitraum Ihrer Abwesenheit bei der Arbeit, einen Anspruch auf die Fortzahlung Ihres Lohnes. Um Krankengeld zu erhalten, müssen Sie einen Arzt aufsuchen, der Sie in Form einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für den nötigen Zeitraum krankschreibt. Das Krankengeld bekommen Sie, sobald die vom Arzt nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit endet.
Wenn Sie Arbeitnehmer, Auszubildender oder Bezieher von Arbeitslosengeld l sind, dann haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Sie können das Krankengeld in Anspruch nehmen, wenn Sie mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung berufstätig waren. Erst in diesem Fall zahlt Ihnen der Arbeitgeber im Falle eines Ausfalls bedingt durch eine Erkrankung den Lohn für maximal sechs Wochen fort. Das nennt sich in Deutschland Entgeltfortzahlung. Wenn Sie selbstständig sind, dann ist es Ihnen überlassen, wie Sie sich absichern.
Das Krankengeld bietet Ihnen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit weiterhin ein gesichertes Einkommen. Sie sind also auch im Krankheitsfall abgesichert und können sorgenfrei genesen.
Die Höhe des Krankengeldes hängt von Ihrem regulären monatlichen Bruttogehalt ab. Die Fortzahlung Ihres Lohnes geschieht über zwei Schritte:
Um das Krankengeld zu erhalten, sollten Sie unverzüglich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, die für Ihre Krankenkasse vorgesehen ist, an Ihre Krankenkasse senden. Das Krankengeld können Sie grundsätzlich nach dem Ende der Entgeltfortzahlung bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Da es unterschiedliche Krankenkassen und Verfahren gibt, informieren Sie sich dazu bitte auf der Homepage Ihrer Krankenkasse.
Anspruch auf Kinderkrankengeld haben sowohl Eltern als auch Alleinerziehende. Für beide Fälle gilt, dass die Voraussetzung zur Beantragung des Kinderkrankengelds ist, dass Ihr Kind unter zwölf Jahre alt ist und Sie es im Krankheitsfall selbst pflegen müssen. Bedingung ist außerdem, dass Sie dadurch Ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Dies gilt vor allem, wenn es keine weiteren Personen im Haushalt gibt, die Ihr Kind beaufsichtigen beziehungsweise betreuen oder pflegen können. Die Anzahl der Arbeitstage, die Ihnen pro Kind zustehen unterscheidet sich, je nachdem, ob Sie Alleinerziehend sind oder nicht.
Diesen Anspruch haben Sie wegen der andauernden COVID-19 Pandemie und wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind. Ihnen stehen als Elternteil 30 Arbeitstage zur Verfügung, in denen Sie im Krankheitsfall Ihres Kindes das Kinderkrankengeld erhalten können. Wenn Sie zwei Kinder haben, dann stehen Ihnen dementsprechend 60 Arbeitstage und bei drei oder mehr Kindern sind es maximal 65 Arbeitstage pro Jahr, die Ihnen für diesen Fall zur Verfügung stehen.
Falls Sie alleinerziehend sind, dann haben Sie einen Anspruch auf maximal 60 Arbeitstage pro Kind. Bei zwei Kindern sind es 120 Arbeitstage und bei drei oder mehr Kindern maximal 130 Arbeitstage pro Jahr, in denen Sie das Kinderkrankengeld beantragen können.