Städte und Gemeinden in Deutschland > arbeit > Arbeitslosenunterstützung in Deutschland

VERWALTUNGSVERFAHREN

SO BEANTRAGEN SIE ARBEITSLOSENGELD

So beantragen sie arbeitslosengeld

Auch wenn Ihr Leben in Deutschland meist mit neuen und aufregenden Erfahrungen gefüllt ist, gibt es Zeiten, in denen es sich nicht so sehr zu Ihren Gunsten wendet. Einer dieser Momente kann sein, dass Sie eines Tages erfahren, dass Sie bald arbeitslos sein werden. In diesem Fall stehen Sie vor verschiedenen Möglichkeiten. Entweder Sie haben es kommen sehen und sich bereits einen neuen Job gesichert, oder es kam aus heiterem Himmel und Sie haben die beste Möglichkeit, Arbeitslosengeld in Deutschland zu beantragen.


WER HAT ANSPRUCH AUF ARBEITSLOSENGELD IN DEUTSCHLAND?

Bevor Sie versuchen, Ihr Arbeitslosengeld zu beantragen, sollten Sie herausfinden, ob Sie überhaupt Anspruch darauf haben. Hier sind die Voraussetzungen, die Sie erfüllen müssen:


  • • Aktueller gemeldeter Wohnsitz in Deutschland.

  • • Sie haben in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate in einem versicherungspflichtigen Job (oder mehreren Jobs) gearbeitet. Ausgenommen sind Mini-Jobs mit einer Vergütung von weniger als 450 €/Monat.

  • Sie sind bei der Arbeitsagentur gemeldet.

  • • Sie sind verfügbar und suchen aktiv nach einer neuen Beschäftigung.

Anmerkung: Selbstständige haben keinen solchen Schutz und können nur einen Zuschuss beantragen.

Arbeitnehmer, die aus eigenem Antrieb gekündigt haben, können diese Leistungen ebenfalls beanspruchen, müssen aber zunächst 3 Monate nach der Anmeldung warten.


WIE VIEL ARBEITSLOSENGELD ERHALTE ICH?

Was die Höhe des Bezugs angeht, so ist die Regel hier recht einfach. Sie erhalten 60 % Ihres Nettoeinkommens, 67 %, wenn Sie Kinder haben. Was die Bezugsdauer anbelangt, so zahlen Sie doppelt so lange ein, wie Sie Anspruch auf Unterstützung haben. Als Arbeitnehmer (unter 55 Jahren) müssen Sie z. B. 24 Monate arbeiten, um ein ganzes Jahr lang Leistungen zu erhalten (ALG 1). Wenn Sie unter 45 Jahre alt sind, können Sie nicht mehr als ein Jahr beantragen.

Denken Sie auch daran, dass Ihre Krankenversicherung während dieser Zeit mitversichert ist.


SO BEANTRAGEN SIE ARBEITSLOSENGELD IN DEUTSCHLAND (ALG 1)

Um diese Leistungen zu beantragen, müssen Sie 4 einfache Schritte befolgen. Schauen wir sie uns an.


SCHRITT 1: MIT DEN NEUIGKEITEN UMGEHEN UND FRISTEN WAHREN

Dies geschieht zwischen Ihrem Arbeitgeber und Ihnen, aber es ist dennoch ein wichtiger Teil des Prozesses. Er legt fest, was als Nächstes kommt, oder genauer gesagt: Er legt den Zeitpunkt fest, zu dem Sie sich bei der Arbeitsagentur anmelden. Dieser verwaltungstechnische Gründungsschritt ist wirklich wichtig, und der Zeitpunkt, zu dem Sie ihn vornehmen, hängt von Ihrer Situation ab.


Situation 1: Ihr Vertrag endet mit einer Kündigungsfrist von mindestens 3 Monaten

Ihr Chef hat es Ihnen persönlich oder per E-Mail mitgeteilt: Sie sind entlassen worden und es gilt die in Ihrem Vertrag festgelegte Kündigungsfrist (in der Regel 3 Monate). Da Sie nun wissen, dass Sie in naher Zukunft arbeitslos sein werden, wird die Arbeitsagentur Sie auffordern, ebenfalls vorauszuplanen und sich bereits jetzt zu melden. Dasselbe gilt, wenn Ihr Vertrag einfach nicht verlängert wird oder Sie kündigen. Sie müssen sich so schnell wie möglich melden, bis zu 3 Monate vor dem letzten Tag der Beschäftigung.


Situation 2: Ihr Vertrag endet mit einer Kündigungsfrist von weniger als 3 Monaten

In manchen Fällen kann man nicht wissen, dass das Ende des Vertrages so nahe ist. Vielleicht sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, oder Sie haben sich auf einen freiwilligen Austritt geeinigt. Wenn Ihr Arbeitsverhältnis in weniger als drei Monaten endet, müssen Sie sich in jedem Fall spätestens drei Tage, nachdem Sie von der neuen Situation Kenntnis erhalten haben, melden.

In beiden Fällen sollten Sie sich eine Kündigungsbestätigung ausstellen lassen, aus der die Gründe für die Entscheidung hervorgehen, wann Sie davon erfahren haben und wann Ihr letzter Arbeitstag war. Wenn Sie Ihren Job gerade gekündigt haben, beachten Sie bitte, dass Sie in Deutschland für einen Zeitraum von drei Monaten nach Ihrer Anmeldung bei der Arbeitsagentur kein Arbeitslosengeld erhalten können.


SCHRITT 2: SICH PERSÖNLICH ALS ARBEITSLOS MELDEN

Sich persönlich als arbeitslos melden.jpeg

Wenn Sie den ersten Schritt getan haben, müssen Sie sich ein paar Stunden Zeit nehmen, um sich vor Ort als "richtig" arbeitslos zu melden. Dies muss spätestens am ersten Tag ohne Arbeit geschehen. Dazu gehen Sie zu Ihrer örtlichen Arbeitsagentur. Bringen Sie unbedingt alle folgenden Dokumente mit:


Sie erhalten eine Wartenummer, und ein Mitarbeiter wird Ihren Fall bearbeiten und Ihnen weitere Anweisungen geben. Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen, besonders wenn die Person schnell spricht.


SCHRITT 3: AUSFÜLLEN DES ANTRAGSFORMULARS

Sobald Sie als arbeitslos gemeldet sind, müssen Sie in dieser schweren Zeit Unterstützung vom Staat beantragen. Dazu füllen Sie den "Antrag auf Arbeitslosengeld" aus. Das können Sie auf einem altmodischen Papierformular tun, das Sie direkt bei der Arbeitsagentur erhalten, oder online.

In diesem Formular werden Sie hauptsächlich nach Ihrer persönlichen Situation gefragt (ggf. auch nach Ihren Kindern), warum Sie Arbeitslosengeld beantragen, über welche Mittel Sie derzeit verfügen, wo Sie versichert sind und mehr. All diese Angaben werden benötigt, um festzustellen, ob Sie wirklich Anspruch auf Arbeitslosengeld in Deutschland haben.


SCHRITT 4: BEWILLIGUNGSBESCHEID ZU HAUSE ERHALTEN

Sobald Sie Ihren Antrag abgeschickt haben, wird er von der Arbeitsagentur relativ schnell bearbeitet; normalerweise innerhalb von 2 Wochen. Sie erhalten dann eine offizielle Bestätigung per Post, in der Ihr Arbeitslosengeld in Deutschland zusammengestellt ist. Darin steht unter anderem, wie viel Sie bekommen (pro Tag, Auszahlung erfolgt jedoch einmal monatlich), wann es beginnt und endet, wohin das Geld geht, usw.


Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesagentur für Arbeit. Viel Glück bei der Arbeitssuche!


Arbeitslosenunterstützung in Deutschland