Anforderungen an Zwischenlager für radioaktive Abfälle aktualisiert
Das ENSI hat seine Anforderungen an Zwischenlager für radioaktive Abfälle aktualisiert. Die Richtlinie ENSI-B17 ersetzt die bisherige ENSI-G04.
Jedes Kernkraftwerk verfügt über Anlagen zur Konditionierung und Zwischenlagerung der aus dem Betrieb anfallenden radioaktiven Abfälle. Auf dem Areal des Kernkraftwerks Beznau steht zudem das Zwischenlager ZWIBEZ.
Das Paul Scherrer Institut (PSI) verfügt über Anlagen zur Behandlung seiner eigenen und der angelieferten radioaktiven Abfälle aus Medizin, Industrie und Forschung. Diese Abfälle werden im Bundeszwischenlager auf dem PSI-Areal zwischengelagert.
Neben dem Areal des PSI befindet sich das Zentrale Zwischenlager der Zwischenlager Würenlingen AG (ZWILAG), das auch Abfallbehandlungsanlagen umfasst. Es umfasst mehrere Zwischenlagergebäude für alle Arten von radioaktiven Abfällen und für abgebrannte Brennelemente, eine Konditionierungsanlage sowie eine Verbrennungs- und Schmelzanlage.
Das ENSI hat seine Anforderungen an Zwischenlager für radioaktive Abfälle aktualisiert. Die Richtlinie ENSI-B17 ersetzt die bisherige ENSI-G04.
Das ENSI überzeugte sich im Jahr 2021 anhand von rund 500 Inspektionen vom sicheren Betrieb der Kernanlagen in der Schweiz. Seit dem vergangenen Jahr umfasst die Aufsicht des ENSI eine Kernanlage weniger. Der Forschungsreaktor der Universität Basel wurde im Jahr 2021 aus der Kernenergiegesetzgebung entlassen.
Das ENSI regelt in der neuen Richtlinie ENSI-G23 die Auslegungsanforderungen spezifisch für andere Kernanlagen als Kernkraftwerke und geologische Tiefenlager. Zudem veröffentlicht das ENSI eine Neuausgabe der Richtlinie ENSI-G05 zu Behältern für die Zwischenlagerung.
Alle Kernanlagen befanden sich in einem sicherheitstechnisch guten Zustand: Diese Bilanz zieht das ENSI im Aufsichtsbericht 2020. Die Anzahl Vorkommnisse lag im Bereich der Vorjahre. Dank der frühzeitigen Vorkehrungen der Betreiber hatte die Covid-19-Pandemie keinen Einfluss auf die Sicherheit der Anlagen.
Die bisherige Richtline ENSI-G05 «Transport- und Lagerbehälter für die Zwischenlagerung» soll durch eine Neuausgabe abgelöst werden. Die öffentliche Anhörung des Entwurfs dauert bis zum 31. März 2021.
Das Jahr 2019 stand im Zeichen der Einstellung des Leistungsbetriebs des Kernkraftwerks Mühleberg. Das hält der neue Aufsichtsbericht des ENSI fest. Daneben ereigneten sich 30 meldepflichtige Vorkommnisse, 2018 waren es 33 gewesen.
Das ENSI hat seine Anforderungen an Zwischenlager für radioaktive Abfälle aktualisiert. Die Richtlinie ENSI-B17 ersetzt die bisherige ENSI-G04.
Jährlich finden rund 50 Transporte mit radioaktiven Stoffen im Aufsichtsbereich des ENSI statt. Strahlenschutzvorkehrungen sorgen dabei für eine optimale Sicherheit für Mensch und Umwelt. Absender müssen zudem Strenge Anforderungen vor und während dem Transport erfüllen.
Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken sind arbeitsintensive Verfahren. Besondere Aufmerksamkeit gilt bei der Vorbereitung dem Strahlenschutz und der Behandlung der radioaktiven Stoffe. Mehrere erfolgreich abgeschlossene Rückbauprojekte im Ausland zeigen, dass auch in der Schweiz ein Kernkraftwerk bis zur „Grünen Wiese“ zurückgebaut werden kann.
Wenn hochaktive Abfälle transportiert werden, fällt dies in den Aufsichtsbereich des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI. Die Sicherheitsmassnahmen für solche Transporte unterstehen strengen internationalen und nationalen Auflagen.