Notfallschutz
Der Notfallschutz hat zum Ziel, die betroffene Bevölkerung und deren Lebensgrundlagen zu schützen und die Auswirkungen eines Ereignisses zu begrenzen. Die Aufgaben der Stellen beim Bund, den Kantonen, Regionen und Gemeinden sowie den Betreibern von Kernanlagen sind in der Notfallschutzverordnung geregelt.
Die auf dem Geoportal des Bundes veröffentlichten Zonenpläne finden Sie hier.