Städte und Gemeinden in Deutschland /Reisen » Einen Reisepass beantragen
So beantragen Sie einen deutschen Reisepass

Ein Reisepass ist nötig, um als deutscher Staatsbürger in Länder zu reisen, die nicht zur Europäischen Union gehören.

Für viele Länder ermöglicht der Reisepass eine visumfreie Einreise.

Es gibt den Reisepass in diversen Ausführungen, die sich in der Anzahl der Seiten und der äußeren Aufmachung unterscheiden.

Das Dokument ist 10 Jahre gültig bei Erwachsenen über 24 Jahren, ansonsten 6 Jahre.


Woraus besteht ein Reisepass?

Ein Reisepass ist ein Dokument mit kartoniertem Umschlag und 32 oder 48 Seiten, von denen auf manchen Zollvermerke gemacht werden können. Neuere Reisepässe enthalten einen Chip, auf dem Daten gespeichert sind. Die sogenannte Passkarte ist aus Kunststoff. Alle Seiten enthalten Sicherheitsmerkmale.

Die Daten auf der Passkarte nennen unter anderem den Typ des Reisepasses und seine Nummer, Namen und Vornamen des oder der Inhaberin, den Geburtstag, das Geschlecht, die Staatsangehörigkeit, das Ausstellungsdatum und die ausstellende Behörde.

Der Ausweis muss unterschrieben werden.


Wo wird ein Reisepass beantragt?

Der Reisepass wird im Bürgeramt oder Bürgerbüro der Stadt beantragt, in der der Antragsteller den ersten Wohnsitz hat.

Es geht allerdings auch bei einer Behörde in einer anderen Stadt, dann kostet es allerdings eine höhere Gebühr.

Außerdem kann der Reisepass bei einer Botschaft oder konsularischen Vertretung im Ausland beantragt werden.


Wer kann einen Reisepass beantragen?

Ein Antragsteller muss die deutsche Staatsbürgerschaft haben und den Reisepass persönlich beantragen. Auf jeden Fall muss der Antragsteller ein Passbild einreichen, das biometrischen Anforderungen genügt. Sonstige Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Amt, es gilt sich zu erkundigen, wie die Identität nachgewiesen werden muss.

Antragsteller müssen sich darauf einstellen, dass von ihnen Fingerabdrücke als biometrisches Merkmal abgenommen werden, sofern sie mindestens 12 Jahre alt sind. Beantragen jüngere Kinder aber einen Reisepass mit Chip und keinen Kinderreisepass und sind mindesten 6 Jahre alt, müssen auch sie sich die Fingerabdrücke abnehmen lassen.

Die Gebühren für den Reisepass variieren, je nachdem, welche Ausführung gewünscht wird, ob der Antragsteller erwachsen und dabei über oder unter 24 Jahre alt oder minderjährig ist, ob das Expressverfahren gewählt wird und ob ein vorläufiger Reisepass dazukommt.


Wie lang dauert es, bis ein Reisepass ausgestellt wird?

Im Bürgeramt erfährt der Antragsteller, wann der fertige Reisepass abgeholt werden kann. Vierzehn Tage sollten dafür eingeplant werden. Gegen Aufpreis gibt es den Reisepass im Expressverfahren. Das dauert einige Werktage, kann sich aber auch bei starkem Arbeitsanfall verlängern.

Geht auch das nicht schnell genug, hilft der vorläufige Reisepass, der maximal ein Jahr gültig sein darf. Allerdings ist der nicht für alle Länder gültig.


Verwaltungsverfahren in anderen Ländern: