Gemeinden und Städte in Österreich /reisen » Wie Sie Ihren Reisepass beantragen und erneuern können

ALLGEMEINES ZUM REISEPASS

Der österreichische Reisepass ist dunkelrot und gültig für bis zu 10 Jahre. Er ist ein Reisedokument und muss daher bei jedem Grenzübertritt mitgeführt werden, auch bei Reisen innerhalb der EU oder in andere Schengenstaaten.

Anstatt des Reisepasses kann auch der Personalausweis als Reisedokument dienen. Dies aber nur im EU und Schengenraum. Für Reisen in das Nicht-EU-Ausland, müssen Sie aber Ihren Reisepass zur Identifikation nutzen.

Die Gültigkeit des Reisepasses kann nicht verlängert werden, Sie können jedoch auch vor der 10 Jahres Frist einen neuen Pass beantragen.



Reisepass beantragen in Österreich

Achtung: Der Führerschein ist weder ein Reisedokument noch ein Identitätsnachweis und ein Grenzübertritt ohne Reisedokument ist strafbar und kann ganz schön teuer werden.

WIE SIE IHREN REISEPASS BEANTRAGEN KÖNNEN

Der österreichische Reisepass kann grundsätzlich an alle österreichischen Staatsbürger und Staatsbürgerinnen ausgestellt werden, die volljährig sind (18 Jahre). Um den Reisepass zu beantragen, müssen Sie persönlich einen Antrag einbringen. Es wird Ihre Identität geprüft und Sie müssen Ihre Fingerabdrücke abgeben. Zudem müssen sie persönlich unterschreiben.

Auch wenn Sie den Reisepass für Ihr Kind oder Baby beantragen, muss dieses persönlich mit Ihnen vor Ort sein.

Sie können den Reisepass unabhängig von Ihrem Wohnsitz bei jedem zuständigen Magistrat und bei jeder zuständigen Bezirkshauptmannschaft beantragen. Vereinzelt sind auch Gemeinden dazu ermächtigt Reisepässe auszustellen, fragen Sie einmal direkt bei Ihrem Wohnort nach.


REISEPASS FÜR KINDER

Seit 2012 benötigt auch jedes Kind einen Reisepass für Auslandsreisen. Bis zum zweiten Geburtstag des Kindes ist hier der erste Reisepass gratis. Die Gültigkeitsdauer dieser Reisepässe für Kinder ist aber ein andere. Für Kleinkinder bis zu 2 Jahren ist auch der Reisepass nur 2 Jahre gültig. Ab dem 2. Geburtstag ist das Dokument 5 Jahre gültig und ab dem 12. Geburtstag ist der Reisepass - dann genauso so wie für Erwachsen - 10 Jahre gültig.


WELCHE DOKUMENTE BENÖTIGE ICH, UM EINEN REISEPASS ZU BEANTRAGEN?

Für die Neuausstellung und auch Erneuerung eines Reisepasses benötigen Sie folgende Unterlagen:


  • • Ihren alten Reisepass (nicht länger als 5 Jahre abgelaufen)

  • • Einen amtlichen Lichtbildausweis

  • • Ihren Staatsbürgerschaftsnachweis (wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist)

  • • Ihre Geburtsurkunde (wenn kein amtlicher Lichtbildausweis vorhanden ist)

  • • Ein aktuelles Passbild (dieses darf nicht älter als 5 Jahre sein und muss den EU-Passbildkriterien entsprechen).

  • • Ihre Heiratsurkunde (bei Namensänderung)

  • • Eventuell der Nachweis eines akademischen Grades


Die Ausstellung des Reisepasses dauert durchschnittlich 5 Werktage.


Achtung: kurz vor den Sommerferien kann es hier auch schon ein paar Wochen bis zur Ausstellung dauern.

WAS KOSTET DER REISEPASS?


Was kostet der reisepass

Der Expresspass und der 1-Tages-Expresspass sind ebenso 10 Jahre gültig. Der Notpass, der auch direkt am Flughafen ausgestellt werden kann, ist längstens 1 Jahr lang gültig.

Für die Ausstellung des Notpasses benötigen Sie den Nachweis eines wichtigen Grundes, wie zum Beispiel das Flugticket und einen amtlichen Lichtbildausweis (hier gilt natürlich auch der Führerschein). Sie benötigen ebenso ein Passfoto, dass nicht älter als 6 Monate ist und den EU-Passkriterien entspricht.


WAS, WENN DER REISEPASS GESTOHLEN WURDE?

Falls Ihnen der Reisepass im Ausland abhandenkommt oder gestohlen wird, müssen Sie eine Diebstahlsanzeige bei der örtlichen Polizei machen. Daraufhin kann Ihnen die örtliche Botschaft oder das Konsulat einen Notpass für Ihre Rückreise ausstellen. Sobald Sie wieder in Österreich sind, müssen Sie auch hier eine Diebstahlanzeige aufgeben. Mit diesen Dokumenten können Sie dann in Österreich wieder einen neuen Reisepass beantragen.


Bitte beachten Sie: Auch wenn Ihr gestohlener oder verlorener Reisepass wieder auftaucht, ist er nicht mehr gültig und Ihnen kann in einzelnen Ländern die Einreise damit verwehrt werden.


Sie können dieses Verfahren auch in den folgenden Ländern durchführen: