Gesetzliche Grundlagen
Die Arbeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stützt sich auf gesetzliche Grundlagen.
Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist (Art. 90). Weiter regelt sie die Grundsätze des staatlichen Handelns (Art. 5). Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und erlässt dazu Vorschriften zum Schutz vor ionisierender Strahlung (Art. 118).
Die Strahlenschutzgesetzgebung bezweckt, Mensch und Umwelt vor der Gefährdung durch ionisierende Strahlen zu schützen.
- Strahlenschutzgesetzgebung
- Strahlenschutzgesetz (StSG)
- Strahlenschutzverordnung (StSV)
- Dosimetrieverordnung
Das Kernenergiegesetz ist ein Spezialgesetz zum Strahlenschutzgesetz. Das heisst: soweit das Kernenergiegesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes.
In verschiedenen Verordnungen werden Teilaspekte weiter spezifiziert.
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und Sicherungsmassnahmen für Kernanlagen und Kernmaterialien
- Verordnung des UVEK über die Gefährdungsannahmen und die Bewertung des Schutzes gegen Störfälle in Kernanlagen
- Verordnung des UVEK über die Methodik und die Randbedingungen zur Überprüfung der Kriterien für die vorläufige Ausserbetriebnahme von Kernkraftwerken (Ausserbetriebnahmeverordnung)
- Safeguardsverordnung
- Verordnung über sicherheitstechnisch klassierte Behälter und Rohrleitungen in Kernanlagen (VBRK)
- Verordnung über die Anforderungen an das Personal von Kernanlagen (VAPK)
- Verordnung über die Betriebswachen von Kernanlagen (VBWK)
- Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen im Bereich Kernanlagen (PSPVK)
Im Bereich des Notfallschutzes bei einem Störfall in einer Kernanlage übernimmt das ENSI neben anderen Organisationen sowohl in der Planung als auch im Ereignisfall Aufgaben.
- Verordnung über die Organisation von Einsätzen bei ABC- und Naturereignissen (ABCN-Einsatzverordnung)
- Alarmierungsverordnung (AV)
- Verordnung über den Notfallschutz in der Umgebung von Kernanlagen (Notfallschutzverordnung, NFSV)
Die Organisation des ENSI wird im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.