Gesetzliche Grundlagen

Die Arbeit des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorats ENSI stützt sich auf gesetzliche Grundlagen.

Die Bundesverfassung schreibt vor, dass die Gesetzgebung auf dem Gebiet der Kernenergie Sache des Bundes ist (Art. 90). Weiter regelt sie die Grundsätze des staatlichen Handelns (Art. 5). Der Bund trifft Massnahmen zum Schutz der Gesundheit und erlässt dazu Vorschriften zum Schutz vor ionisierender Strahlung (Art. 118).

Die Strahlenschutzgesetzgebung bezweckt, Mensch und Umwelt vor der Gefährdung durch ionisierende Strahlen zu schützen.

Das Kernenergiegesetz ist ein Spezialgesetz zum Strahlenschutzgesetz. Das heisst: soweit das Kernenergiegesetz nichts anderes bestimmt, gelten die Vorschriften des Strahlenschutzgesetzes.

In verschiedenen Verordnungen werden Teilaspekte weiter spezifiziert.

Im Bereich des Notfallschutzes bei einem Störfall in einer Kernanlage übernimmt das ENSI neben anderen Organisationen sowohl in der Planung als auch im Ereignisfall Aufgaben.

Die Organisation des ENSI wird im ENSI-Gesetz (ENSIG) geregelt.

News

Mitte Oktober 2018 hat das ENSI aufgezeigt, dass die Gefahr bei einem Störfall eines Schweizer Kernkraftwerks, der statistisch einmal in 10‘000 Jahren zu erwarten ist, überschätzt wird. Für die Berechnungen am Beispiel des Kernkraftwerks Gösgen wurden die Ergebnisse des Rechnungsprogramms JRODOS mit Daten ergänzt, die öffentlich zugänglich sind.

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Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. Dezember 2018 die Teilrevision der Kernenergieverordnung genehmigt. Er präzisiert damit die Vorgaben zu den Störfallanalysen von Kernkraftwerken und regelt die Abklinglagerung von radioaktiven Abfällen aus der Stilllegung von Kernanlagen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2019 in Kraft.

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Hintergrundartikel

Die Unabhängigkeit der Aufsichtsbehörde ist eine internationale Vorgabe. Die internationale Atomagentur IAEA stellt Anforderungen an die Unabhängigkeit der nuklearen Aufsichtsbehörden. Sie fordert insbesondere die organisatorische Unabhängigkeit und die effektive, unabhängige Aufsichtstätigkeit der Behörde.

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Strahlenschutzgesetz vom 22. März 1991 (StSG) Strahlenschutzverordnung vom 26. April 2017 (StSV) Verordnung vom 26. April 2017 über die Ausbildungen und die erlaubten Tätigkeiten im Strahlenschutz (Strahlenschutz-Ausbildungsverordnung) Verordnung vom 26. April 2017 über die Personendosimetrie (Dosimetrieverordnung) Verordnung vom 26. April 2017 über den Strahlenschutz bei nichtmedizinischen Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung (Strahlenschutz-Anlagenverordnung) Verordnung vom 22. […]

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