Abgaben radioaktiver Stoffe aus KKW

Abgaben von Radioaktivität an die Umwelt: Kernanlagen müssen Grenzwerte einhalten

Radioaktivität aus Kernanlagen wird in der Öffent­lichkeit teilweise als gefährlicher eingestuft als sol­che natürlicher Herkunft, obwohl sich dies wissenschaftlich nicht begründen lässt. Die Betreiber von Kernan­lagen sind bemüht, ihre Abgaben möglichst weit unterhalb der behördlich festgelegten Limiten zu halten.

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Der neu erschienene Strahlenschutzbericht 2020 zeigt, dass es im Berichtjahr in den Schweizer Kernanlagen zu keinem Vorkommnis gekommen ist, welches deren Personal oder die Bevölkerung einer unzulässigen Strahlungsexposition ausgesetzt hätte. Sämtliche Grenzwerte für Personendosen, Emissionen und Immissionen wurden eingehalten. Das Jahr 2020 stand auch im Strahlenschutz unter dem Zeichen der Covid-19-Pandemie.

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Die Betreiber der Schweizer Kernkraftwerke haben das Recht, kontrolliert sehr kleine Mengen von radioaktiven Stoffen an die Umwelt abzugeben. Diese Abgaben sind für jede Anlage mit klaren Limiten geregelt und so angesetzt, dass die Dosis selbst bei Ausschöpfen der Limiten für Mensch und Umwelt in der Umgebung der Kernkraftwerke gesetzeskonform ist.

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