Wahlkampfzeiten sind bekanntlich Hochzeiten der Demokratie, doch sie sind auch der Moment, in dem sich Hass und Desinformation vermehrt auf sozialen Plattformen wiederfindet. Frauen, Menschen mit Migrationshintergrund und Personen, die sich Minderheiten zuordnen, sind davon besonders betroffen. Nicht nur neue Kandidat:innen für die Parlamente, auch alten Hasen im Politik-Business stellt sich daher immer wieder die Frage, wie sie mit solchen Situationen umgehen. Wir möchten allen, die jetzt gerade im Wahlkampf aktiv sind – ob als Kandidat:in, Mitarbeiter:in oder ehrenamtliche Unterstützer:in -, mit unseren gesammelten Informationen helfen, für den jeweiligen Anlass die richtigen Ansprechpartner:innen zu finden.
Durch die Hintertür: Apples on-device Scanning als grundsätzliche Gefahr für vertrauliche Kommunikation
Mit einem Update in diesem Jahr plant Apple auf iOS-Geräten wie iPhones und iPads eine Technik zu installieren, die es ermöglichen soll, Fotos auf den Endgeräten noch vor dem Upload in die Cloud auf Darstellungen von Kindesmissbrauch zu überprüfen. Damit geht Apple einen gefährlichen Schritt, denn dieser Eingriff in die Privatsphäre der Nutzer:innen ist weitreichend und lädt zur missbräuchlichen Nutzung ein. Um diesen Dammbruch zu verhindern, fordert D64 – Zentrum für Digitalen Fortschritt gemeinsam mit Tausenden anderen Apple auf, von der Einführung der Technik Abstand zu nehmen.
Offener Brief gegen die Cybersicherheitsstrategie der Bundesregierung
wie der Staat die Cybersicherheit gewährleistet, welche Verpflichtungen auf Unternehmen zukommen und welchen Schutz Bürger:innen erhalten. Dabei sind entscheidende Teile der Strategie bereits seit langem innerhalb der Bundesregierung hoch umstritten und erhalten massive Kritik durch Vertreter:innen der deutschen Industrie, Wissenschaft und der Zivilgesellschaft.
Die Login-Falle: Strafverfolgung im Internet ohne Massenüberwachung
Update: Das Konzept der Login-Fall wurde im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung, bestehend aus SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP, als gezielte Massnahme im Bereich der Online-Strafverfolgung festgeschrieben. Mehr dazu HIER.
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Hasskriminalität im Internet ist ein Problem: Insbesondere Frauen und marginalisierte Gruppen, die auch „in der analogen Welt“ im besonderen Maße Belästigungen und Diskriminierung ausgesetzt sind, werden jeden Tag im Internet beleidigt und bedroht. In einigen dieser Fälle nutzen Täter:innen den Deckmantel der Anonymität und versuchen so, Konsequenzen für ihr strafbares Handeln zu entgehen.
Anonymität im Internet ist wichtig. Sie schützt viele Menschen, die Gutes tun, aber Repressalien befürchten müssen: Seien es Journalist:innen, Whistleblower:innen oder Regimegegner:innen in autoritären Staaten.
Selbst unabhängig davon kann Anonymität die Grundlage der freien Meinungsäußerung sein, ganz ähnlich wie es bei der Stimmabgabe bei Wahlen der Fall ist. Insbesondere Personen, die sich in einer gesellschaftlich schwächeren Position befinden, sind auf diesen Schutz angewiesen.
Deshalb muss Anonymität im Internet grundsätzlich gewahrt werden. Trotzdem bedarf es ein effektives Instrument zur Strafverfolgung. Unser Vorschlag: Die Login-Falle.
Keine Lösung: Klarnamen- und Identifizierungspflicht
Keine gute Idee sind deshalb Klarnamen- und Identifizierungspflichten, die immer wieder in der politischen Debatte auftauchen. Bei einer Klarnamenpflicht muss jede Person, die in einem sozialen Netzwerk aktiv ist, öffentlich ihren „echten“, bürgerlichen Namen tragen. Dabei wird aber zum einen völlig übersehen, dass diese Pflicht insbesondere die faktische Meinungsäußerungsmöglichkeiten von Menschen einschränken wird, die besonders schutzwürdig und -bedürftig sind. Es sind Menschen in Abhängigkeitsverhältnissen, die aufgrund einer Klarnamenpflicht auch bei legalen Äußerungen Repressionen in ihrem sozialen und beruflichen Umfeld fürchten müssten. Außerdem erleichtert eine Klarnamenpflicht Stalking und Bedrohung, schließlich erfahren Täter:innen nun persönliche Daten potentieller Opfer, auf deren Basis sich bspw. die Anschrift oder weitere Kontaktinformationen herausfinden lassen.
Es bekämpft Hasskriminalität folglich nicht, sondern erleichtert stattdessen die Ausübung schwererer Folgestraftaten.
#banBS – Globale Initiative fordert Verbot biometrischer Überwachung
Über 170 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern gemeinsam mit D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt ein globales Verbot von Werkzeugen biometrischer Überwachung.
Solche Überwachunsgwerkzeuge zur Verarbeitung biometrischer Informationen, wie bspw. Kameras mit Gesichtserkennungssoftware, werden im öffentlichen Raum sowohl von Regierungen, Polizeien als auch Unternehmen eingesetzt. Das Ziel: Menschen sollen identifiziert werden, um bspw. Straftaten aufzuklären. Allerdings richten diese Technologien mehr Schaden an, als dass sie Probleme lösen.
Code of Conduct für digitales Campaigning
Von Fake News über diffamierende Stimmungsmache zu Hate Speach, unregulierte politische Kommunikation im Netz birgt viele Gefahren. Insbesondere auch, weil die Schaltung politischer Werbung in Sozialen- oder Suchnetzwerken bis dato noch weitgehend unreguliert und intransparent ist.
Unsere Demokratie ist jedoch auf Transparenz und eine funktionierende Öffentlichkeit angewiesen, insbesondere im Kontext von demokratischen Wahlen. Hierzu muss der politische Wettbewerb so geführt werden, dass alle Wähler:innen sich einfach und umfassend informieren, während gleichzeitig eine unabhängige Kontrolle durch Medien oder zivilgesellschaftliche Akteure möglich ist.
Auch im Superwahljahr 2021 ist die politische Kommunikation und Wahlwerbung unübersichtlich und in Teilen intransparent.
Der Digital Services Act – das neue europäische Plattform-Grundgesetz?
Ein Walkthrough mit Einordnungen – Teil I
Die Europäische Kommission hat im Dezember 2020 mit ihrem Vorschlag des Digital Services Acts (DSA) ein ambitioniertes Gesetzespaket vorgelegt, das – in Verbindung mit dem Digital Markets Act (DMA) – die Regulierung digitaler Dienste und Märkte in der Europäischen Union grundsätzlich neu organisieren soll. Obwohl in den letzten Jahren mehrere Vorhaben zur Regulierung des digitalen Binnenmarkts umgesetzt wurden – wie etwa die Platform-to-Business-Verordnung, die umstrittene Urheberrecht-Richtlinie oder die Richtlinie zu Audiovisuellen Medien – galt bis jetzt die über 20 Jahre alte E-Commerce-Richtlinie als das Herzstück der europäischen Internetregulierung.
Der DSA soll jetzt die grundlegenden Regeln für Anbieter:innen digitaler Dienste modernisieren und in diesem Zuge eine Reihe neuer Sorgfaltspflichten für bestimmte Dienste einführen. Der DSA lässt sich demnach grob in drei Kategorien unterteilen: 1) allgemeine Regeln für alle “Anbieter von Vermittlungsdiensten”, seien es Content Delivery Networks, Webhoster oder soziale Netzwerke, 2) zusätzliche Sorgfaltspflichten für Online-Plattformen, und 3) weitere zusätzliche Sorgfaltspflichten für sehr große Online-Plattformen (VLOPS, “very large online platforms”). Unsere Stellungnahme zum DSA wird dieser Unterteilung folgen, dementsprechend nehmen wir in diesem ersten Beitrag das Grundgerüst des DSA, die allgemeinen Regeln für alle “Vermittlungsdienste”, genauer unter die Lupe.
Resümee D64diskutiert: Digitale Souveränität durch Innovation – Startups in Europa
Am Gründonnerstag ging “D64diskutiert” in die nächste Runde. Thema dieses Mal: “Digitale Souveränität durch Innovation – Startups in Europa”. Begrüßen durften wir zum einen Saskia Esken, SPD-Vorsitzende und langjährige Digital-Politikerin, und Janina Mütze, Gründerin und CEO von Civey, einem Startup, das die Meinungsforschung revolutioniert.
DIE DISKUSSION ZUM NACHSCHAUEN GIBT ES HIER
Konrad Krämer führte in die Thematik ein und stellte die Teilnehmer:innen kurz vor. Diese konnten sich dann auch selbst noch einmal vorstellen.
Der erste Aufschlag erfolgte von Malte Behrmann (Co-Vorsitzender der AG Startups), konkret ging es um derzeitige Monopole digitaler Konzerne wie Google und Facebook. Dabei war die Ausgangsüberlegung, dass derlei Monopole nicht für die Ewigkeit bestimmt seien. Immerhin seien sie selbst noch vor einigen Jahren als Startups gestartet. Saskia Esken stellte hier heraus, dass diese Monopolisten zwar die Handlungsfähigkeit des Staates bedrohten, aber in ihrem Wachstum auch an Schnelligkeit in der Marktanpassung eingebüßt hätten. Startups im Gegensatz dazu verfügten noch über diese Anpassungsfähigkeit.
D64 Covidbot informiert über aktuelle Corona-Zahlen und -Regeln nun auch im Facebook Messenger
Das Freiwillige Digitale Jahr – Wann, wenn nicht jetzt?
Das Freiwillige Digitale Jahr ist seit langer Zeit eine Forderung von D64. In einem solchen Freiwilligendienst können junge Menschen mit ihren technischen Fähigkeiten einen Beitrag für die Digitalisierung der Gesellschaft leisten.
Gründe für einen weiteren Freiwilligendienst
Es gibt bereits vier Arten des Freiwilligendienstes: das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) , der Bundesfreiwilligendienst (BFD) und der Internationale Jugendfreiwillligendienst (IJFD).
Eine Ergänzung um das Freiwillige Digitale Jahr (FSJ digital) wäre aus mehreren Gründen sinnvoll: