Wie sich PSD2 auf Marktplätze und Plattformen auswirkt:

Ein Leitfaden von Stripe zu den europäischen Gesetzesänderungen

Einleitung

Mit dem neuen europäischen Zahlungsgesetz, auch bekannt als Zahlungsdiensterichtlinie oder PSD2, wurden wesentliche Änderungen eingeführt, die bedeutenden Einfluss auf mehrseitige Plattformen oder Marktplatzunternehmen in Europa haben. Viele dieser Unternehmen können sich nun nicht mehr auf eine Ausnahme verlassen, die sie vorher in Anspruch genommen haben.

In einem typischen Marktplatz-Setup, in dem eine Plattform als Vermittler für sowohl Käufer als auch Verkäufer agiert, ohne selbst das Produkt oder die Dienstleistung zu verkaufen, kann diese Plattform daher keine Zahlungen mehr entgegennehmen, die Käufer Verkäufern schulden. Wenn sie dies tut, muss sie eine Lizenz für Zahlungsdienste von einer Regulierungsbehörde erwerben und wird so zu einem regulierten Unternehmen. Stripe Connect bietet solchen Unternehmen eine wirkliche Alternative: Plattformen, die Stripe Connect nutzen, erhalten keine Zahlungen, die Käufer Verkäufern schulden. Anstatt also ein lizenzierter Anbieter von regulierten Zahlungsdiensten zu werden, können diese sich stattdessen auf den Aufbau ihrer Marktplatzunternehmen konzentrieren. Weitere Informationen zu regulatorischen Änderungen bezüglich PSD2 finden Sie in unserem Leitfaden weiter unten.

Mehrseitige Plattformen oder Marktplatzunternehmen gehören zu den interessantesten Internetfirmen und revolutionieren die Art und Weise, in der wir heute kaufen und verkaufen. Von On-Demand-Dienstleistungen bis hin zu Business-to-Business-Plattformen, von Crowdfunding bis hin zur Sharing Economy und von E-Commerce- bis hin zu Buchungsplattformen: Marktplatzunternehmen erreichen Kunden und Kundinnen weltweit, bieten Verbrauchern und Verbraucherinnen mehr Auswahl und ermöglichen Verkäufern, ihre Geschäfte weit über das bisher mögliche Maß hinaus auszubauen. Stripe unterstützt viele dieser Plattformen mit Stripe Connect, einem einzigartigen Produkt für Zahlungsplattformen.

Online-Plattformen dienen als zentrale Portale, die Transaktionen zwischen Käufern und Verkäufern ermöglichen. Von frühen Plattformpionieren wie eBay und Amazon bis hin zu neueren Erfolgsmodellen wie Shopify, Etsy und Kickstarter hat sich weltweit eine enorm vielfältige Plattformbranche entwickelt, die sowohl Kunden und Kundinnen als auch Anbietern neue Märkte und mehr Auswahl bietet. Viele innovative Plattformen wie Deliveroo, Catawiki und ManoMano, aber auch neue FinTech-Plattformen wie Zopa und Monzo, stammen aus Europa.

Mit der zunehmenden Bedeutung als Motor des digitalen Handels in Europa sind diese Plattformen jedoch mehr und mehr in den Fokus der Regulierung gerückt. Damit soll sichergestellt werden, dass Kundenschutz, Bekämpfung von Geldwäsche und Wettbewerbsregeln mit dem technischen Fortschritt mithalten. Wir haben bei der Abwicklung von Zahlungen für Tausende von Plattformen aus aller Welt viel Erfahrung mit den regulatorischen Fragen und Problemen sammeln können, mit denen Plattformen konfrontiert werden.

In diesem Leitfaden möchten wir nun einige Beispiele hervorheben, wie Plattformen in Europa am besten mit den Änderungen der Vorschriften in PSD2 umgehen, die weitreichende Konsequenzen auf ihre Zahlungsabwicklung haben. Viele Plattformen, die Zahlungen in Europa abwickeln, haben sich auf die Befreiung von der Lizenzpflicht für Zahlungsdienste durch sogenannte Handelsagenten berufen. Wir untersuchen nun, wie sich diese Ausnahme seit Januar 2018 verändert hat und welche Auswirkungen das auf die regulatorische Position von Plattformen in Europa hat. Auch wenn sie keine Rechtsberatung darstellen (Plattformen sollten ihre jeweilige regulatorische Position selbst beurteilen) basieren unsere Einsichten auf unserer Erfahrung mit der komplexen Zahlungsregulierungslandschaft, auf der Stripe Connect, unser Produkt für die Zahlungsabwicklung für Plattformen, aufgebaut ist.

Die wesentliche Änderung ist, dass Plattformen, die sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig sind (was die meisten Plattformen tun), nur vermeiden können, ein lizenziertes und reguliertes Unternehmen zu werden, wenn sie selbst keinerlei Gelder besitzen oder kontrollieren, und stattdessen einen lizenzierten Zahlungsdienstleister nutzen. Stripe Connect erleichtert Plattformen den Umgang mit diesen regulatorischen Angelegenheiten, erspart ihnen den komplizierten Erwerb einer Zahlungsverkehrslizenz und verringert ihren Konformitätsaufwand.

Wie arbeiten Plattformen heute?

Vertragsgestaltung

Die meisten Online-Plattformen sind so aufgebaut, dass die Plattform lediglich den Verkauf zwischen dem Verkäufer (Verkäufer) und dem Kunden (Käufer) vermittelt, aber nicht selbst als Verkäufer oder Wiederverkäufer auftritt. Der Verkäufer schließt einen Verkauf mit dem Käufer ab und der Käufer schuldet dem Verkäufer eine Zahlung. Die Plattform gibt gewöhnlich das wirtschaftliche Risiko an den Verkäufer weiter, der auch bestimmte Finanz-, Rechts- und Steuerpflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen an den Käufer übernimmt. Beispiele für Verpflichtungen, die der Verkäufer – und nicht die Plattform – übernimmt, sind die Haftung für an einen Verbraucher gelieferte Produkte, Rücksendungen, lokale Mehrwertsteuerpflichten sowie Lizenzierungs- oder Pflichtversicherungsanforderungen, die selbst lizenz- oder versicherungspflichtig sind (z. B. Pflichtversicherung für Taxis).

Dieser typische Aufbau von Marktplätzen, bei dem vermittelt wird, aber keine Verkäufe getätigt werden, ist häufig entscheidend für den wirtschaftlichen Erfolg der Plattformen, von denen viele ansonsten nicht existieren könnten. Plattformen nehmen in der Regel Formulierungen wie die folgenden in ihre Verträge mit Verkäufern auf, um klarzustellen, dass sich ihre Rolle lediglich auf die Vermittlung des Verkaufs von Produkten oder Dienstleistungen beschränkt: „der Vertrag über die Lieferung der Dienstleistung besteht zwischen Ihnen und dem Kunden“; oder „die Plattform hat lediglich eine vermittelnde oder unterstützende Funktion“; oder „die Verantwortung der Plattform beschränkt sich auf die Bereitstellung der Website, der Anwendung oder des Service“. Häufig besteht kein Vertrag zwischen der Plattform und dem Käufer. Stattdessen besteht ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und sowohl dem Käufer als auch der Plattform.

Aufbau der Zahlungen

Selbst wenn der Käufer dem Verkäufer Zahlungen schuldet, setzen viele Plattformen darauf, Zahlungen selbst abzuwickeln und treten hierbei als Vermittler zwischen Käufern und Verkäufern auf. Wenn der Käufer eine Zahlung für das Produkt oder die Dienstleistung leistet, wird diese häufig von der Plattform entgegengenommen und dann von der Plattform an den Verkäufer ausgezahlt.

Wie unten dargestellt, decken sich die vertraglichen Verpflichtungen also häufig nicht mit dem Prozess der Zahlung, die der Käufer dem Verkäufer schuldet. Selbst wenn die Plattform keinen Verkauf tätigt und der Käufer dieser keine Zahlung schuldet, erhält die Plattform häufig die Zahlung, die der Käufer dem Verkäufer schuldet. Allerdings ist die Schuld des Käufers gegenüber dem Verkäufer mit dem Eingang der Gelder bei der Plattform weder beglichen noch getilgt.

Indem die Plattform in den Besitz von Zahlungen aus Geschäften des Verkäufers gelangt, hantiert sie mit Geld, das wirtschaftliches Eigentum des Verkäufers ist. In den meisten Interpretationen des europäischen Zahlungsrechts wird dies als regulierte Tätigkeit betrachtet, wodurch die Plattform verpflichtet wäre, eine Zahlungsverkehrslizenz zu erwerben, sofern sie nicht unter eine Ausnahmeregelung fällt. Viele Plattformen, die ihre Zahlungen auf diese Weise selbst abwickeln, haben sich auf die Ausnahme für „Handelsagenten“ unter der Zahlungsdiensterichtlinie PSD1 (dem Vorgänger zu PSD2) berufen, um die Lizenzierung zu vermeiden. Allerdings hat sich diese Ausnahme unter PSD2 geändert und bevor wir die Ausnahmeregelung für Handelsagenten untersuchen, sollten wir klären, welche Zahlungsdienste reguliert sind.

Was sind regulierte Zahlungsdienste?

Folgende Aktivitäten werden in der EU als regulierte Zahlungsdienste angesehen:

  • Unterhaltung eines Zahlungskontos und Abwicklung von Einzahlungen auf und Abhebungen von einem Zahlungskonto – z. B. das Aufbewahren von Geldern für einen bestimmten Händler auf einem Bankkonto bis zur Auszahlung gemäß der Anweisungen des Händlers
  • Durchführung von Zahlungstransaktionen – z. B. das Abwickeln von Zahlungen von Kunden an Händler
  • Ausgabe von Zahlungsinstrumenten und Abrechnung von Zahlungsvorgängen – z. B. das Abrechnen und Verarbeiten von Kreditkartentransaktionen
  • Finanztransfer – z. B. das Transferieren von Geldern für Zahlungspflichtige an Zahlungsempfänger
  • Zahlungsauslösedienste – neu unter PSD2, z. B. das Auslösen einer Zahlung, etwa einer Banküberweisung, vom Bankkonto eines Kunden an einen Händler
  • Kontoinformationsdienste – neu unter PSD2, z. B. das Bereitstellen konsolidierter oder aggregierter Informationen zu Zahlungskonten bei einem Zahlungsdienstleister

Mit Stripe Connect bieten wir als zugelassenes E-Geld-Institut Plattformen in Europa regulierte Zahlungsdienstleistungen.

Wenn eine Plattform in den Besitz von Geldern gelangt oder die Kontrolle über Gelder erlangt, die ein Käufer einem Verkäufer schuldet, wird dies als regulierter Zahlungsdienst angesehen (wie etwa das Unterhalten eines Zahlungskontos oder das Durchführen von Zahlungstransaktionen oder Finanztransfers), es sei denn, die Plattform beruft sich auf eine Ausnahme, wie z. B. die Ausnahmeregelung für Handelsagenten.

Was ist die Ausnahmeregelung für Handelsagenten?

Diese Ausnahme wurde von Plattformen beansprucht, die sich als Handelsagent verstehen, der befugt ist, den Verkauf von Waren oder Dienstleistungen im Namen des Verkäufers auszuhandeln oder abzuschließen. Bei diesem Konstrukt wird davon ausgegangen, dass der Käufer nicht die Plattform, sondern den Verkäufer über seinen Handelsagenten (die Plattform) bezahlt. Der Verkäufer empfängt die Zahlung im rechtlichen Sinne, sobald die Zahlung bei seinem Agenten, der Plattform, eingeht. Viele Plattformen haben versucht, sich auf diese Ausnahme zu verlassen, anstatt sich als Anbieter regulierter Zahlungsdienste lizenzieren zu lassen.

Viele Regulierungsbehörden in Europa sind der Ansicht, dass Plattformen das Marktangebot mit der Marktnachfrage aggregieren (indem sie Käufer und Verkäufer auf einer Website oder in einer App zusammenbringen) und somit als Agent sowohl des Zahlers (durch Empfangen von Aufträgen und Zahlungen des Käufers sowie das mögliche Anbieten von Vergünstigungen für den Käufer, wie etwa Mitgliedsrabatten) als auch des Zahlungsempfängers (durch Senden von erhaltenen Aufträgen und Zahlungen an den Verkäufer) agieren. Vor PSD2 haben manche Länder einem Handelsagenten erlaubt, im Namen sowohl des Zahlers als auch des Zahlungsempfängers tätig zu werden, während andere Länder die Ausnahme strenger ausgelegt haben und dem Handelsagenten nur erlaubten, im Namen entweder des Zahlers oder des Zahlungsempfängers, nicht jedoch in beider Namen zu agieren. Zudem waren einige Regulierungsbehörden der Ansicht, dass die Plattform nicht als Handelsagent betrachtet werden sollte, weil sie den Verkauf oder Kauf nicht tatsächlich aushandelt oder abschließt. Diese unterschiedliche Zuständigkeit bei der Anwendung der Ausnahmeregelung für Handelsagenten war problematisch für Plattformen, da eine Ausnahme – im Gegensatz zu einer Zahlungsverkehrslizenz – nicht in ganz Europa anerkannt wird.

Die Ausnahmeregelung für Handelsagenten unter PSD2

PSD2 klärt die Grauzone im Hinblick auf Handelsagenten. Die Ausnahmeregelung für Handelsagenten gilt nur noch dann, wenn ein Handelsagent eindeutig entweder im Namen des Zahlers oder des Zahlungsempfängers handelt, nicht jedoch in beider Namen. Handelt eine Plattform im Namen des Zahlers und des Zahlungsempfängers, kann sie eine Lizenzierungsverpflichtung nur umgehen, wenn sie keine Gelder besitzt oder kontrolliert (sich also z. B. auf einen lizenzierten Zahlungsdienstleister verlässt, um Zahlungen abzuwickeln). Eine innerhalb von Europa weit verbreitete Ansicht ist die, dass sich Plattformen, die ihre Zahlungen selbst abwickeln, nicht länger auf die Ausnahmeregelung für Handelsagenten berufen können. In PSD2 ist die Ausnahmeregelung für Handelsagenten neu formuliert und bezieht sich auf:

Zahlungsvorgänge zwischen Zahler und Zahlungsempfänger über einen Handelsagenten, der aufgrund einer Vereinbarung befugt ist, den Verkauf oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen nur im Namen des Zahlers oder nur im Namen des Zahlungsempfängers auszuhandeln oder abzuschließen“.

Diese Änderung wird in der Präambel von PSD2 erläutert und besagt, dass unter PSD1 die Ausnahme:

[…] in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich angewandt [wird]. Bestimmte Mitgliedstaaten gestatten, dass die Ausnahme von Plattformen des elektronischen Geschäftsverkehrs in Anspruch genommen wird, die als zwischengeschaltete Stelle sowohl im Namen der einzelnen Käufer als auch der einzelnen Verkäufer fungieren, ohne über eine echte Spanne für die Aushandlung oder den Abschluss eines Verkaufs bzw. Kaufs von Waren und Dienstleistungen zu verfügen. Die Anwendung dieser Ausnahme geht über den beabsichtigten Anwendungsbereich gemäß jener Richtlinie hinaus und hat das Potenzial, die Risiken für Verbraucher zu erhöhen, da jene Anbieter außerhalb des durch den Rechtsrahmen gebotenen Schutzes bleiben. Unterschiedliche Anwendungspraktiken verzerren ebenfalls den Wettbewerb auf dem Zahlungsverkehrsmarkt. Um diesen Bedenken zu begegnen, sollte die Ausnahme daher dann anwendbar sein, wenn Agenten entweder ausschließlich im Namen des Zahlers oder ausschließlich im Namen des Zahlungsempfängers tätig sind, unabhängig davon, ob sie im Besitz von Kundengeldern sind oder nicht. Sind Agenten im Namen sowohl des Zahlers als auch des Zahlungsempfängers tätig (wie etwa bestimmte Plattformen des elektronischen Geschäftsverkehrs), sollte die Ausnahme für sie nur dann gelten, wenn sie zu keinem Zeitpunkt im Besitz von Kundengeldern sind oder diese kontrollieren.

Um diese Änderung in der Ausnahmeregelung für Handelsagenten zu verdeutlichen, stellt die Financial Conduct Authority (FCA) im Vereinigten Königreich Folgendes fest:

Eine Plattform wird zum Beispiel sowohl für den Zahler als auch für den Zahlungsempfänger tätig, wenn sie einem Zahler erlaubt, Gelder auf ein Konto zu transferieren, das sie kontrolliert oder verwaltet, ohne dass dies eine Begleichung der Schuld des Zahlers gegenüber dem Zahlungsempfänger darstellt, und sie anschließend in Absprache mit dem Zahlungsempfänger einen Betrag in gleicher Höhe an den Zahlungsempfänger transferiert.

Die FCA nennt auch das explizite Beispiel einer Fundraising-Plattform, die Spenden entgegennimmt und anschließend an den vorgesehenen Empfänger weiterleitet. Eine solche Plattform könne sich nicht auf die Ausnahmeregelung berufen, weil sie „kein Handelsagent ist, der aufgrund einer Vereinbarung befugt ist, den Verkauf oder Kauf von Waren oder Dienstleistungen nur entweder im Namen des Zahlers oder im Namen des Zahlungsempfängers auszuhandeln oder abzuschließen, nicht jedoch im Namen beider.

Die Eingrenzung der Ausnahmeregelung für Handelsagenten zielt darauf ab, Zahlungen von Verbrauchern an Verkäufer zu schützen und Wettbewerbsverzerrung zu vermeiden. Wenn eine Plattform Zahlungen empfängt, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, übernimmt der Verkäufer nicht nur die Vertragsverpflichtung gegenüber dem Kunden, sondern trägt auch zusätzlich das Kreditrisiko des Zahlungsausfalls aufseiten der Plattform, bevor diese den Verkäufer auszahlt. Aus wettbewerblicher Sicht versucht PSD2, die Anwendung der Ausnahmeregelung für Handelsagenten durch die einzelnen Mitgliedsstaaten europaweit zu vereinheitlichen.

Weitere PSD2-relevante Erwägungen

Hauptberufliche oder gewerbliche Tätigkeit

In diesem Zusammenhang sollten Plattformen auch berücksichtigen, ob sie ihre Zahlungsdienste „hauptberuflich oder gewerblich erbringen“. Denn in PSD2 heißt es, die Lizenzierung „sollte auf Dienstleister beschränkt sein, die […] Zahlungsdienste hauptberuflich oder gewerblich erbringen“. Die Auslegung der FCA ist aufschlussreich. Sie hat festgestellt, dass „die Dienstleistungen als hauptberufliche Beschäftigung oder eigenständige Geschäftstätigkeit und nicht als Nebentätigkeit einer anderen Geschäftstätigkeit erbracht“ werden müssen und dass „eine Dienstleistung, die zusammen mit anderen Dienstleistungen erbracht wird, nicht notwendigerweise eine Nebentätigkeit dieser Dienstleistungen darstellt – die Frage ist, ob die Dienstleistung selbst als hauptberufliche Beschäftigung oder eigenständige Geschäftstätigkeit ausgeübt wird.“. Es ist sehr schwer vorstellbar, dass der Empfang von Zahlungen von Kunden und die Auszahlung an Verkäufer für alle Transaktionen, die über eine Plattform abgewickelt wurden, lediglich als Nebentätigkeit und nicht als hauptberufliche Beschäftigung oder Geschäftstätigkeit einer solchen Plattform betrachtet wird.

Ausnahme für begrenzte Netzwerke

Diese Ausnahme gilt nur für eine sehr begrenzte Auswahl an Aktivitäten, wie etwa „Closed Loop“-Zahlungen. Allerdings müssen selbst Plattformen, die unter die extrem eng gefasste Ausnahme für begrenzte Netze fallen, die zuständige Regulierungsbehörde benachrichtigen, wenn ihre Zahlungstransaktionen der vergangenen 12 Monate eine Höhe von 1 Million Euro übersteigen, und können daraufhin zum Erwerb einer Zahlungsverkehrslizenz verpflichtet werden.

Wie wickelt Stripe Zahlungen für Plattformen ab?

Bei der Planung von Stripe Connect wollten wir erreichen, dass die regulatorische Belastung im Zusammenhang mit Zahlungen in Europa von Stripe durch unsere E-Geld-Lizenz und nicht von den Plattformen getragen wird. Zu diesem Zweck haben wir ein vollkommen neues Produkt entwickelt, bei dem Zahlungsflüsse so gestaltet sind, dass Plattformen zu keiner Zeit im Besitz von Geldern sind oder diese kontrollieren.

Aus den oben genannten Gründen wollen die meisten Plattformen in der kommerziellen Realität Verkäufe vermitteln und nicht selbst durchführen. Da sie im Namen sowohl des Käufers als auch des Verkäufers handeln, ist es geschäftsentscheidend, dass diese Plattformen nicht in den Besitz von Geldern gelangen oder diese kontrollieren. Dies ist die zentrale regulatorische Grundlage für die Entwicklung von Connect durch Stripe und einer der Hauptgründe, warum sich viele Plattformen in Europa für Stripe entschieden haben.

Mit Connect unterhält Stripe direkte Vertragsbeziehungen sowohl mit dem Verkäufer als auch mit der Plattform, um die Abwicklung von Zahlungen an den Verkäufer und von Gebühren an die Plattform zu regeln. Gelder, die der Käufer dem Verkäufer schuldet, gelangen niemals in den Besitz der Plattform oder werden nicht von dieser kontrolliert. Vielmehr gehen diese Gelder zugunsten des Verkäufers auf das regulierte Kundengeld-Bankkonto von Stripe ein und werden dann von Stripe an diesen ausgezahlt. Die regulierten Zahlungsdienste werden von Stripe und nicht von der Plattform geleistet, sodass die Plattform nicht den erheblichen, regulatorischen Mehraufwand auf sich nehmen muss, sich um eine Zahlungsverkehrslizenz oder eine Ausnahmeregelung zu kümmern. Wie in unserem kombinierten Haftungs- und Geldflussdiagramm dargestellt, arbeitet Connect wie folgt:

Neben der Übernahme der regulatorischen Belastung im Zusammenhang mit Zahlungen bietet das Connect-Produktdesign noch weitere Vorteile und Schutzfunktionen für Plattformen, wie etwa:

  • Onboarding und KYC-Identitätsprüfung – Stripe führt Onboarding für Verkäufer als Stripe-Nutzer/innen durch und überprüft ihre Identität in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche.
  • Anpassung des Verkäufererlebnisses, z. B. können Verkäufer ihre gesamte Umgebung – einschließlich UI, Reporting, Auszahlungsmanagement und Kommunikation mit der Stripe API – von der Plattform managen lassen.
  • innovative Zahlungsfunktion in Connect mit Unterstützung für beliebige Geschäftsmodelle, z. B. One-to-Many, Many-to-Many, Zurückhalten von Geldern, Kontobelastungen, Sofortauszahlungen und vieles mehr.
  • lokale Verwaltung von Transaktionen für bessere Akzeptanzraten und kostengünstigere Zahlungen von Kunden in mehr als 135 Währungen und Zahlungsmethoden wie etwa SEPA-Lastschrift, Sofort, Alipay, WeChat Pay und viele mehr.
  • Lokale Auszahlung an Verkäufer in lokalen Währungen ermöglicht Plattformen, ihr Geschäft ohne lokale Niederlassungen oder Bankpartner international zu expandieren (für Auszahlungen in über 15 Währungen in mehr als 30 Ländern weltweit).
  • Schutz sensibler Kartendaten gemäß PCI-Level 1, sodass sich Plattformen keine Gedanken über ihre PCI-Konformität machen müssen.
  • erweiterte Modellierung und Technologie für maschinelles Lernen, die es Stripe Radar ermöglichen, Transaktionen durchgehend zu überwachen, Betrugsversuche zu erkennen und zu unterbinden sowie Maßnahmen gegen als verdächtig erkannte Aktivitäten zu ergreifen.

Kurz gesagt, Connect bietet Plattformen in Europa einen anspruchsvollen und vorschriftsmäßigen Zahlungsfluss, der es Ihnen ermöglicht, Ihre Verträge mit den Verkäufern den lokalen Zahlungsvorschriften entsprechend zu gestalten, ohne eigene Zahlungsverkehrslizenzen erwerben zu müssen und dadurch zu regulierten Unternehmen zu werden. Stripe trägt diese regulatorische Belastung allein, sodass Plattformen ihre Ressourcen und Zeit ganz auf ihre Geschäfte konzentrieren können. Hunderte von Plattformen mit Verkäufern in ganz Europa haben sich schon für Stripe Connect entschieden anstatt eine eigene Zahlungsverkehrslizenz zu erwerben oder sich auf eng gefasste Ausnahmen zu verlassen.

Dieser Leitfaden dient ausschließlich zu Informationszwecken und Plattformen sollten ihre jeweilige regulatorische Position selbst überprüfen. Wenn Sie Fragen zu Stripe Connect haben, würden wir uns freuen, von Ihnen zu hören.

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