Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem Urteil vom 13. Oktober 2021 (5 AZR 211/21) entschieden, dass Beschäftigte keinen Anspruch auf Lohnzahlung haben, wenn der Arbeitgeber seinen Betrieb in Folge eines staatlich verfügten allgemeinen „Lockdowns“ zur Bekämpfung der Corona-Pandemie vorübergehend schließen muss.
Ogletree Deakins Berlin - Experten im Arbeitsrecht
Ogletree Deakins ist eine der ersten reinen Arbeitsrechtskanzleien mit globaler Reichweite. Weltweit beraten wir mit knapp 900 Arbeitsrechtsexperten an 57 Standorten in den USA, Mexiko, Kanada und Europa ausschließlich Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Belangen – praxisorientiert, ganzheitlich und auf höchstem fachlichen Niveau.
Wir agieren international: Dort, wo Ogletree Deakins noch nicht mit einem eigenen Büro vertreten ist, haben wir ein Netzwerk von erprobten, lokalen Partnern und können unseren Mandanten so in allen arbeitsrechtlichen Fragen auch weltweit zuverlässig juristische Unterstützung aus einer Hand bieten. Dabei legen wir Wert auf eine fundierte, individuelle Beratung mit klaren, praktischen Handlungsempfehlungen. Exzellenter Mandantenservice, schnelle Reaktionszeiten und transparente Kosten sind für uns eine Selbstverständlichkeit.
Die Grundlage des Erfolgs von Ogletree Deakins ist dabei, dass jeder unserer eigenen Standorte die jeweiligen lokalen arbeitsrechtlichen Besonderheiten bestens kennt. So sind wir gerade bei internationalen Personal-Themen in der Lage, unsere spezifische Fachkunde in den einzelnen Ländern mit dem globalen Ansatz von Unternehmen zu kombinieren.
Wir beraten Arbeitgeber aller Größenordnungen; vom Start-Up, über mittelständische Unternehmen bis zum etablierten „Global Player“ sowie die öffentliche Hand in sämtlichen Fragen des kollektiven und individuellen Arbeitsrechts.Auch Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte gehören zu unseren Auftraggebern.
Vielsprachig
In Zusammenarbeit mit unseren Kollegen an den weltweiten Standorten und einem Kooperationsnetzwerk gelingt Ogletree ein nahtloser globaler arbeitsrechtlicher Service. Unser mehrsprachiges Team berät bei fach- und grenzüberschreitenden Sachverhalten außer in deutscher Sprache auch auf Englisch und Französisch.
Auszeichnungen
Sowohl international als auch national ist unsere Kanzlei proaktiv bei der Rekrutierung, Einstellung, Förderung und Einbindung von Menschen mit unterschiedlichsten kulturellen Hintergründen, Geschlecht, Religion, sexueller Orientierung, nationaler Herkunft und Behinderungen.
Wir glauben an die Anerkennung, Wertschätzung und Einbeziehung individueller Werte und Unterschiede innerhalb unserer Kanzlei und in unserem Arbeitsumfeld.