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Mitgliedschaft Gemeinsam stark - Mitglied werden und Vorteile nutzen!

Profitieren Sie von den Vorteilen unseres Berufsverbandes. Und: Nutzen Sie so auch die Möglichkeit zur Mitgestaltung Ihrer eigenen Berufsbranche. Wählen Sie zwischen drei Formen der Mitgliedschaft.

Mitglied werden kann:

  • jede in der Markt-/Sozialforschung tätige Einzelperson,
  • Unternehmen, die Markt- oder Sozialforschungsdienstleistungen anbieten oder nachfragen,
  • Vereine, Stiftungen oder Verbände, die die Förderung der Markt und Sozialforschung zum Zweck haben.

Vorteile einer BVM-Mitgliedschaft

  • Wir unterstützen Sie: Gütesiegel und Berufsrolle, Standesregeln und Qualitätsstandards, Gemeinschaft von rund 1.300 Mitgliedern
  • Wir machen Sie schlauer: Vergünstigte Seminare und Fachtagungen, kostenfreier Expertenservice für spezielle Fragestellungen zum Datenschutz in der Markt- und Sozialforschung, BVM Handbuch und BVM inbrief kostenfrei
  • Wir vernetzen Sie: Vergünstigte Teilnahme am Jahreskongress einschließlich Abendveranstaltung, kostenfreie Teilnahme an Regionalabenden
  • Wir bieten Zusatzleistungen: Generelle Rabattierung für die Teilnahme an BVM-Veranstaltungen, Sonderkonditionen für Werbeplätze
  • Wir beraten Sie: Rechtsberatung durch die Kanzlei Prof. Schweizer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zum Sondertarif
Informationsflyer "BVM-Mitgliedschaft"

Antragsformulare

Persönliche Mitgliedschaft

Jede in der Markt-/Sozialforschung – auch in Forschung und Lehre – tätige Einzelperson kann persönliches Mitglied im BVM werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Qualifikationsniveau, das ein Arbeiten auf wissenschaftlicher Grundlage – auch in Teilbereichen – einschließt.

Aufnahmeantrag herunterladen

Korporative Mitgliedschaft

Unternehmen als Anbieter von Markt- oder Sozialforschungsdienstleistungen oder als Inhaber betrieblicher Marktforschungsabteilungen sowie Vereine, Stiftungen oder Verbände, die die Förderung der Markt- und Sozialforschung zum Zweck haben, können korporatives Mitglied werden.

Aufnahmeantrag herunterladen

Außerordentliche Mitgliedschaft

Studenten, die eine berufliche Tätigkeit in der Markt- und Sozialforschung anstreben, haben die Möglichkeit, bis zum Abschluss ihres Studiums zu einem stark vergünstigten Beitrag dem BVM als außerordentliches Mitglied anzugehören.

Aufnahmeantrag herunterladen

Die drei Formen der Mitgliedschaft

Persönliche Mitgliedschaft

Setzen Sie auf Networking und Erfahrungsaustausch
Fachliches Know-how, Erfahrungsaustausch, Qualifikation und geschäftliche Kontakte bilden heute das Fundament des beruflichen Erfolgs. Der BVM mit seinen rund 1.300 Mitgliedern bietet eine optimale Plattform, um die Vorteile eines Berufsverbandes im Sinne der eigenen Qualifizierung zu nutzen.

Wer kann persönliches Mitglied werden?

Jede in der Markt-/Sozialforschung – auch in Forschung und Lehre – tätige Einzelperson kann persönliches Mitglied im BVM werden. Voraussetzung für die Aufnahme ist ein Qualifikationsniveau, das ein Arbeiten auf wissenschaftlicher Grundlage – auch in Teilbereichen – einschließt.

BVM Berufsrolle

Der BVM führt eine Berufsrolle und vergibt den Titel „Marktforscher/in BVM“ an persönliche Mitglieder, die nach den Bestimmungen des Statuts der Berufsrolle entsprechend qualifiziert sind. Die Eintragung in die Berufsrolle bestätigt und dokumentiert die besondere fachliche Eignung und eine umfassende Kenntnis der Markt- und/oder Sozialforschungsmethodik.

Insbesondere persönliche Mitglieder mit einem entsprechenden Hochschulabschluss und ausgebildete Fachangestellte/r für Markt- und Sozialforschung (FAMS), die über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügen und deren Arbeit nicht nur Teilbereiche, sondern den gesamten Forschungsprozess der Markt- und Sozialforschung umfasst, können die Eintragung in die BVM-Berufsrolle beantragen.

  Jahresbeiträge
Vollzahler 360 €
Hochschulangehörige 120 €
Rentner 80 €
Erwerbslose 50 €

Persönliche Mitglieder innerhalb einer korporativen Mitgliedschaft: beitragsfrei
Einmalige Aufnahmegebühr: 65 €

Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.
Stand: 01.01.2019

Korporative Mitgliedschaft

Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft
Mit seinem leistungsstarken Netzwerk, seinem hochwertigen Bildungsprogramm und seinen umfassenden Informationsportalen ist der BVM der ideale Partner, um die Interessen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter zu vertreten - aber auch die der gesamten Marktforschungsbranche. Wir stärken das Ansehen von Marktforschern und Marktforschung in der Öffentlichkeit und optimieren die Qualifikation von Forschern sowie die Qualität der Forschung.

Wer kann korporatives Mitglied werden?
Unternehmen als Anbieter von Markt- oder Sozialforschungsdienstleistungen oder als Inhaber betrieblicher Marktforschungsabteilungen sowie Vereine, Stiftungen oder Verbände, die die Förderung der Markt- und Sozialforschung zum Zweck haben, können eine korporative Mitgliedschaft abschließen.

Voraussetzung für die Aufnahme als korporatives Mitglied ist eine Selbstauskunft, die Verpflichtung des Unternehmens auf den "ICC/ESOMAR Internationaler Kodex für die Markt-, Meinungs-und Sozialforschung sowie zur Datenanalytik" - und insbesondere die Deutsche Annahmeerklärung -, die Richtlinien und Qualitätsstandards für die deutsche Markt- und Sozialforschung und die Satzung des BVM sowie eine klare Trennung zwischen Forschung und forschungsfremden Tätigkeiten.

Alle Mitarbeiter eines Mitgliedsunternehmens profitieren von der Mitgliedschaft und können die exklusiven Leistungen in Anspruch nehmen. Zusätzlich zur Unternehmensmitgliedschaft besteht die Möglichkeit, beitragsfrei eine persönliche Mitgliedschaft abzuschließen und dadurch das Unternehmen in den BVM-Gremien zu vertreten.

Mitgliedsbeiträge - Korporative Mitgliedschaft

Der Mitgliedsbeitrag für korporative Mitglieder richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten bzw. der Umsatzgröße des Unternehmens.

Anbieter von Markt- oder Sozialforschungsdienstleistungen
Der Beitrag für Anbieter bemisst sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, d.h. der festangestellten Voll-und Teilzeitbeschäftigen, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter (ausgenommen Interviewer und Aushilfen) oder dem Jahresumsatz.

Inhaber betrieblicher Marktforschungsabteilungen
Der Beitrag für Nachfrager von Markt- und Sozialforschungsdienstleistungen richtet sich nach der Anzahl der Mitarbeiter, d.h. der festangestellten Voll-und Teilzeitbeschäftigen, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter der Marktforschungsabteilung bzw. nach der Anzahl der Marktforscher im Unternehmen.

Unternehmen ohne eigene Marktforschungsabteilung, Vereine, Stiftungen und Verbände
Der Beitrag für Mitglieder ohne eigene Marktforschungsabteilung richtet sich nach der Anzahl der Marktforscher im Unternehmen.

Beiträge für Anbieter (Forschungsinstitute, Feld-Dienstleister, Studios, Berater)

Anzahl der Mitarbeiter Umsatz bis zu Mio. € Jahresbeitrag
bis 5 0,5 Mio. € 750 €
6 - 9 1,0 Mio. € 1.135 €
10 - 14 1,5 Mio. € 1.880 €
15 - 25 2,5 Mio. € 2.825 €
26 - 49 5 Mio. € 4.500 €
50 - 99 10 Mio. € 6.750 €
100 - 249 25 Mio. € 8.200 €
250 - 499 25 - 50 Mio. € 11.300 €
500 und mehr > 50 Mio. € 14.500 €

Der Mitgliedsbeitrag bemisst sich auf der Basis des Jahresumsatzes oder der Anzahl der Mitarbeiter, d.h. der festangestellten Voll- und Teilzeitbeschäftigten, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter (ausgenommen Interviewer und Aushilfen).

Ab 50 Mitarbeitern oder einem Umsatz von >25 Mio. € beträgt die maximale Anzahl beitragsfreier persönlicher Mitglieder gestaffelt 30, 40, 50 bzw. 70. Für jedes zusätzliche persönliche Mitglied (> 30, > 40, > 50, > 70) wird ein Jahresbeitrag von 100 Euro/Person berechnet.

Beiträge für Nachfrager/betriebliche Marktforschungsabteilungen

Anzahl der Mitarbeiter* Jahresbeitrag
bis 5 750 €
6 - 9 1.135 €
10 - 14 1.880 €
15 - 25 2.825 €
26 - 49 4.500 €
50 - 99 6.750 €
100 - 249 8.200 €
250 - 499 11.300 €
500 und mehr 14.500 €

*Anzahl der festangestellten Voll- und Teilzeitbeschäftigen, aber auch längerfristig beschäftigten freien Mitarbeiter der Marktforschungsabteilung bzw. Anzahl der Marktforscher im Unternehmen.

Einmalige Aufnahmegebühr: 65 Euro
Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Beitragssätze ab 01.01.2019

Außerordentliche Mitgliedschaft (Studenten)

Studentische Mitgliedschaft
Der BVM bietet allen Interessierten und Neueinsteigern in die Markt- und Sozialforschung den idealen Zugang zu Wissen, Erfahrung und beruflichem Netzwerk. Studenten, die eine berufliche Tätigkeit in der Markt- und Sozialforschung anstreben, haben die Möglichkeit, bis zum Abschluss ihres Studiums zu einem stark vergünstigten Beitrag dem BVM als außerordentliches Mitglied anzugehören.

Welchen Nutzen hat eine Mitgliedschaft?

  • stark vergünstigter Mitgliedsbeitrag
  • Mitgliedskonditionen für die Teilnahme am gesamten Aus- und Weiterbildungsprogramm (Seminare, Fachtagungen, BVM-Kongress)
  • deutschlandweites Experten-Netzwerk für persönlichen Kontakt und Erfahrungsaustausch
  • kostenlose Teilnahme an den regelmäßig stattfindenden Best Practice- und Networking-Veranstaltungen der BVM-Regionalgruppen: Marktforschungspraktiker berichten über aktuelle Trends, interessante Forschungsansätze oder interessante Studienergebnisse
  • freier Zugang zum Mitgliederbereich der BVM-Website mit Informationen und Services, Expertenservice Datenschutz & Standesregeln, Online-Rechtsberatung, Newsletter
  • kostenloser Bezug des BVM-Magazins „inbrief“ mit Neuigkeiten aus dem Verband, Beiträgen aus der Welt der Forschung und Berichten über Kongress, Seminare, Fachtagungen und Regionalveranstaltungen

Dauer der außerordentlichen Mitgliedschaft

Die außerordentliche Mitgliedschaft im BVM wird nur für die Dauer des Studiums gewährt. Sie erlischt 6 Monate nach Beendigung des Studiums bzw. ist mit einer dreimonatigen Frist zum Jahresende kündbar.

  Jahresbeitrag
Studenten 20 €

Einmalige Aufnahmegebühr: 20 €
Die Mitgliedsbeiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Beitragssätze ab 01.01.2019