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Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V.

Der Rat der Deutschen Markt- und Sozialforschung e.V. ist eine unabhängige Einrichtung der freiwilligen Selbstkontrolle der Markt- und Sozialforschung. Die Branchenverbände ADM, ASI, BVM und DGOF tragen den Rat als eingetragenen Verein und sind dort Mitglieder.

Hauptaufgabe und Ziel des 2001 gegründeten Rates ist es, die Einhaltung der Berufsgrundsätze und Standesregeln der Branche zu sichern und Verstöße dagegen zu sanktionieren.

An den Rat wenden sich alle diejenigen, die als Befragte, Auftraggeber oder Wettbewerber einen Regelverstoß erkennen und sich daher in ihren Rechten verletzt sehen. Beim Grund zur Klage kann es sich beispielsweise um eine ethisch bedenkliche Befragung, methodisch falsches Vorgehen oder Vertrauensbruch beim Datenschutz handeln.

Bei berechtigt vorgebrachten Beschwerden handelt der Rat prompt und erteilt als Sanktionen öffentliche Rügen oder, als mildere Maßnahme, Ermahnungen.

Auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung des Rates der Deutschen Markt- und Sozialforschung wurden am 20. Juni 2016 die Weichen für den Rat neu gestellt: Zunächst stand die Wahl des Vorstands auf dem Programm: Prof. Dr. Raimund Wildner, stellvertretender BVM-Vorstandsvorsitzender und Geschäftsführer des GfK Vereins, wurde zum neuen Vorsitzenden gewählt, Dr. Jette Schröder, Geschäftsführerin der ASI Arbeitsgemeinschaft Sozialwissenschaftlicher Institute und Projektberaterin bei GESIS – Leibniz Institut für Sozialwissenschaften, wurde zu seiner Stellvertreterin gewählt.

Zur Geschäftsführerin wurde Ellen Didszus, Geschäftsführerin des BVM, von der Mitgliederversammlung berufen. Damit wechseln Vorsitz und Geschäftsstelle des Rates vom ADM zum BVM. Ellen Didszus übernimmt ab 1. August die Geschäftsführung des Rates.

Die Änderungen in der Führung des Rates erfolgten auf Wunsch des ADM und wurden auch von allen Mitgliederverbänden mitgetragen. Bislang verantworteten Erich Wiegand als Geschäftsführer, Hartmut Scheffler als Vorstandsvorsitzender und Prof. Heinrich Best als sein Stellvertreter die Arbeit des Rates. Allen dreien wurde auf der Mitgliederversammlung für ihr großes Engagement und ihre langjährige und erfolgreiche Arbeit gedankt.

Ebenfalls neu gewählt wurden die Beschwerdekammern, die konkrete Beschwerdefälle bearbeiten. Die beiden Beschwerdekammern sind mit jeweils einem Vorsitzenden, einem Stellvertreter und fünf Beisitzern besetzt. Zusammen mit der überarbeiteten Beschwerdeordnung hat der Rat damit eine Neuorganisation vollzogen, die nach einer Einarbeitungsphase Anfang 2017 voll zum Tragen kommt.

Die Geschäftsführung des Rates übernimmt operative Aufgaben, wie etwa die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen, und die Abwicklung der Ausgaben, z.B. für die Beschwerdestelle. Die Aufgaben des Vorsitzenden, mit Unterstützung des stellv. Vorsitzenden, betreffen vorrangig Absprachen mit der Beschwerdestelle und die Einleitung von Verfahren sowie die Leitung der Mitgliederversammlungen.