Ein Berliner Startup sagt euch, ob eure Website DSGVO-konform ist
• Lesezeit: 1 Min. Gerade keine Zeit? Jetzt speichern und später lesen
Auch bald einen Monat nach Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sind viele Unternehmen rechtlich noch nicht abgesichert.
Allein über 50 Prozent der deutschen Websites seien nicht DSGVO-konform, wie das Unternehmen Privacytter nach Auswertung von rund 51.000 Online-Auftritten herausgefunden hat. „Zwar gilt die DSGVO schon seit zwei Jahren. Ein großes Problem ist aber, dass viele Website-Betreiber die DSGVO zumindest nicht vollständig verstehen“, sagt Maximilian Winkler, Mitgründer und Geschäftsführer von Privacytter.
Berliner Startup hilft mit Software nach
Das 2018 von Winkler und Nico Zettler gegründete Startup mit Sitz in Berlin hat deshalb ein Online-Tool entwickelt, das Unternehmen über mögliche Datenschutzverstöße informiert. Unter anderem erkennt dsgvocheck.com, ob gängige Werkzeuge wie Google Analytics, Facebook oder Google Maps in die Website eingebunden sind, die in der Datenschutzerklärung angegeben werden müssen. Automatisch könne dann eine entsprechende Datenschutzerklärung generiert werden. Außerdem klärt das Tool die Nutzer automatisiert darüber auf, welche ihrer Daten eigentlich wie gespeichert oder wohin übermittelt werden.
Den Service lässt sich das Startup jedoch gut bezahlen. Eine einzelne Abfrage inklusive Datenschutzerklärung ist nach einer Registrierung zwar kostenlos. Jede weitere Änderung an der Datenschutzerklärung kostet dann aber extra.
Darüber hinaus bietet Privacytter monatliche Abonnements mit einigen Zusatzfunktionen zwischen 20 und 130 Euro an. Auf Nachfrage weist das Unternehmen darauf hin, dass Nutzer bei Auswahl eines Bezahl-Abos ein Angebot zum Vertragsschluss abgeben, das von Privacytter innerhalb von 14 Tagen abgelehnt werden kann. Danach haben alle Abonnements eine Mindestlaufzeit von einem Jahr.
DSGVO-Check soll Abmahnungen verhindern
Letztlich dürfte der DSGVO-Check für Unternehmen aber insofern interessant sein, als teuren Abmahnungen ein Riegel vorgeschoben werden kann. Denn bereits wenige Wochen nach dem Stichtag der Datenschutzgrundverordnung haben einige Anwaltskanzleien mit entsprechenden Rundschreiben reagiert. Mit einer DSGVO-Soforthilfe durch die Politik ist offenbar vorerst auch nicht zu rechnen.
Mit Material von dpa
- Halleluja DSGVO! Wurden wir erhört?
- Vergesst die DSGVO: Das Netz verliert gerade seine Informationsfreiheit
- Eine Woche DSGVO: „Und die Welt steht noch“
Bitte beachte unsere Community-Richtlinien
Wir freuen uns über kontroverse Diskussionen, die gerne auch mal hitzig geführt werden dürfen. Beleidigende, grob anstößige, rassistische und strafrechtlich relevante Äußerungen und Beiträge tolerieren wir nicht. Bitte achte darauf, dass du keine Texte veröffentlichst, für die du keine ausdrückliche Erlaubnis des Urhebers hast. Ebenfalls nicht erlaubt ist der Missbrauch der Webangebote unter t3n.de als Werbeplattform. Die Nennung von Produktnamen, Herstellern, Dienstleistern und Websites ist nur dann zulässig, wenn damit nicht vorrangig der Zweck der Werbung verfolgt wird. Wir behalten uns vor, Beiträge, die diese Regeln verletzen, zu löschen und Accounts zeitweilig oder auf Dauer zu sperren.
Trotz all dieser notwendigen Regeln: Diskutiere kontrovers, sage anderen deine Meinung, trage mit weiterführenden Informationen zum Wissensaustausch bei, aber bleibe dabei fair und respektiere die Meinung anderer. Wir wünschen Dir viel Spaß mit den Webangeboten von t3n und freuen uns auf spannende Beiträge.
Dein t3n-Team