Rundfunkveranstalter oder deren Werbegesellschaften können Ihre Fernseh- und Hörfunkprogramme der IVW-Funkmedien-Kontrolle unterstellen. Die Mitgliedschaft wird durch einen Aufnahmeantrag erworben, der zunächst den Mitgliedern des Organisationsausschusses Funkmedien zur Genehmigung vorgelegt wird. Danach wird mit dem Antragsteller ein Termin für die Aufnahmeprüfung vereinbart und am Sitz des Senders beziehungsweise seiner Werbegesellschaft von dem zuständigen Prüfer durchgeführt.
Zur Aufnahmeprüfung müssen vom Sender die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachprüfbare Daten über die technische Reichweite der Sender sowie Angaben zu den Aufbewahrungsfristen für die Sendeaufzeichnungen bereitgestellt werden.
Im Anschluss an die erfolgreiche Aufnahmeprüfung bestätigt die IVW die Anmeldung des Programmangebots zur IVW-Funkmedien-Kontrolle. Erst
mit dieser schriftlichen Bestätigung der Mitgliedschaft durch die Geschäftsstelle der IVW sind die Rundfunkveranstalter und Werbegesellschaften
berechtigt, auf den IVW-Anschluss ihrer Programmangebote hinzuweisen und das IVW-Zeichen zu führen.
Die Anmeldung zur Teilnahme ist jederzeit möglich. Hierfür stehen das Antragsformular und die Beitragsordnung zur Verfügung.