Für die Aufnahme zur Auflagenkontrolle einer ePaper-Ausgabe ist ein formeler Antrag bei der IVW-Geschäftsstelle zu stellen. Dem folgt eine ePaper Aufnahmeprüfung. Nach erfolgreicher Aufnahmeprüfung und schriftlicher Bestätigung ist die Führung des IVW-Zeichens in Zusammenhang mit der ePaper-Auflagenzahl zulässig und die Melde-, Prüf- und Beitragspflichten setzen ein.
Mit Antragstellung ist der IVW ein dauerhafter, kostenfreier Zugang zum ePaper auf jeder Angebotsplattform ggf. über alle Angebotsplattformen einzurichten. Dieser dient Prüfung der Identität des Werbeträgers.
Dem Antrag sind immer beizufügen:
- kostenfreie Zugangsdaten
- dem ePaper aktuell entsprechende Belegexemplare der Printausgaben
Für Zeitungen, Publikums‐/Fachzeitschriften:
- eine Übersicht der regulären Bezugspreise (Print, ePaper, Kombi-Angebote) inkl. Information, wo diese offenkundig und allgemein zugänglich sind, z. B. Impressum, Website Preisliste
- eine Liste der Angebots- und Verkaufsplattformen von denen ePaper Verkäufe gemeldet werden sollen
- Bezugspreise pro benannter Plattform (Print, ePaper, Kombi-Angebote)
- Informationen über die Gestaltung der Zugriffsrechte bei Tageszeitungen bzw. Titeln mit einer differenzierten Ausgabenstruktur (Zugriff auf eine oder mehrere Lokalausgaben)
Für Supplements:
- eine Aufstellung der Trägerobjekte