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Eintritte: Im Monat Juni wurde folgendes Paid-Content-Angebot angemeldet
RHEINPFALZ Plus
ERWEITERTE REGELN IM MELDEVERFAHREN PAID CONTENT
Verkäufe von Mehrfachzugängen zu kostenpflichtigen Digital-Angeboten an Firmen oder Institutionen jetzt meldefähig
Nach ausgiebigen Beratungen hat der Organisationsausschuss Presse der IVW am 21. Mai im schriftlichen Umlaufverfahren beschlossen, das Meldeverfahren Paid Content für so genannte Mehrfachverkäufe zu öffnen.
Damit können jetzt auch Zugänge zu kostenpflichtigen Digital-Angeboten (Apps, Websites mit Bezahlschranken) in die Meldung für die monatliche IVW-Ausweisung eingehen, die vom Anbieter an Unternehmen oder Institutionen für eindeutig definierte Personenkreise (z.B. Firmenbelegschaft, Studierende einer Universität) verkauft werden. Im Kaufvertrag muss dabei die Anzahl der vergebenen Nutzungsrechte für das paid-content-Angebot fest vereinbart werden.
Eintritte: Im Monat April wurde folgendes Paid-Content-Angebot angemeldet
DK Plus (Donaukurier)
M-Plus (Mittelbayerische Zeitung)
Eintritte: Im Monat März wurde folgendes Paid-Content-Angebot angemeldet
NWZonline Plus (Nordwest Zeitung)
Immer mehr Zeitungsverlage setzen auf Transparenz ihrer Digital-Verkäufe
Seit Beginn des Jahres haben sich vier weitere regionale Zeitungen dem Meldeverfahren Paid Content der IVW angeschlossen.
Für die bezahlpflichtigen PLUS-Angebote der Passauer Neuen Presse, Stuttgarter Nachrichten, Stuttgarter Zeitung und Eßlinger Zeitung stehen damit ab sofort Monat für Monat Verkaufszahlen nach IVW-Standard zur Verfügung.