Alle Artikel in Pressemitteilung

#banBS – Globale Initiative fordert Verbot biometrischer Überwachung

Über 170 zivilgesellschaftliche Organisationen fordern gemeinsam mit D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt ein globales Verbot von Werkzeugen biometrischer Überwachung.
Solche Überwachunsgwerkzeuge zur Verarbeitung biometrischer Informationen, wie bspw. Kameras mit Gesichtserkennungssoftware, werden im öffentlichen Raum sowohl von Regierungen, Polizeien als auch Unternehmen eingesetzt. Das Ziel: Menschen sollen identifiziert werden, um bspw. Straftaten aufzuklären. Allerdings richten diese Technologien mehr Schaden an, als dass sie Probleme lösen.

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Fünf Forderungen an eine bundesweite Check-In-App zur Kontaktnachverfolgung

In der Diskussion um die Wiedereröffnung des Einzelhandels, der Restaurants, Bars, Museen und anderer Orte, an denen Menschen zusammenkommen, werden von der Politik und Öffentlichkeit auch flankierende Apps ins Spiel gebracht. Diese Apps sollen durch QR-Codes einerseits eine zettellose Registrierung, andererseits im Infektionsfall die schnelle Kontakt-Nachverfolgung sicherstellen. Beispiele für diese Dienste sind luca oder darfichrein.de.

Wir als D64 begrüßen im Allgemeinen Alternativen zur Erfassung von Kontaktdaten auf Zetteln, so wie es bisher während der Corona-Pandemie gängige Praxis ist. Digitale Dienste können datensparsamer sein, Daten vor dem Zugriff Dritter schützen, Stalking verhindern, sowie schnellere Reaktionen auf das Infektionsgeschehen ermöglichen und Cluster sichtbar machen.

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Gemeinsam für einen realistischen Beteiligungsprozess!

28 Stunden für einen 108-seitigen und 48 Stunden für 465-seitigen Referentenentwurf. Solche Fristen für Stellungnahmen sind für (teils ehrenamtliche) Vereine, Verbände und NGOs kaum zu stemmen und verhindern demokratische Teilhabe.

Aus diesem Grund sind wir, D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt, Mitunterzeichner des offenen Briefes „Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung“ an alle Bundesministerinnen und -minister. Darin fordern wir als breites Bündnis die, in §47 Abs. 3 der gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien festgelegte, „rechtzeitige Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen“ unter realistischen Gesichtspunkten einzuhalten, um den angemessenen Einfluss vorhandener Erfahrungen und Expertisen zu ermöglichen. Zudem machen wir Vorschläge zur Bereitstellung von Synopsen, die Veröffentlichung der Referentenentwürfe und die Öffnung des Kommentierungsprozesses.

Der offene Brief

Angemessene Fristen statt Scheinbeteiligung

Sehr geehrte Bundesminister*innen,

die Beteiligung von Zivilgesellschaft und Verbänden an Gesetzgebungsprozessen ist ein elementarer Bestandteil unserer Demokratie. Deshalb ist in § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) auch eine „möglichst frühzeitige“ Zuleitung an Verbände vorgesehen.

Leider werden seitens der Bundesministerien in zunehmendem Maße Stellungnahmen zu Gesetzesvorschlägen in weniger als drei Arbeitswochen – teilweise von gerade einmal wenigen Werktagen – erwartet. Trauriger Tiefpunkt waren im Dezember 2020 die Anfragen zu Stellungnahmen für den 4. Referentenentwurf zum IT-Sicherheitsgesetz 2.0 mit einer Kommentierungsfrist von 28 Stunden (bei 108 Seiten) und zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes mit einer Frist von 2 Tagen (bei 465 Seiten).

Wir, die unterzeichnenden Vereine, Stiftungen, Initiativen und Verbände dieses Briefes, fordern Sie als Ressortleiter*in auf, die Verbändebeteiligung als wichtiges Werkzeug demokratischer Teilhabe zukünftig wieder ernsthafter zu verfolgen. Die Einbindung von Zivilgesellschaft und Verbänden liefert wichtige inhaltliche Anregungen, ermöglicht es, Meinungen und Expertise aus Gesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft einzuholen und wirkt der zunehmenden Spaltung der Gesellschaft und der Politikverdrossenheit entgegen. Wir sehen daher folgenden Handlungsbedarf:

1. Angemessene Fristen für die Kommentierung von Gesetzesentwürfen

Expertise benötigt Zeit. Unser Anspruch ist, Ihnen fundierte Rückmeldung aus unseren jeweiligen Fachgebieten zu den Gesetzgebungsvorhaben zu liefern. Die Einbeziehung unserer Fachexpert*innen benötigt jedoch immer einen ausreichenden Vorlauf. Dies gilt insbesondere für Organisationen, die auf dem Engagement Ehrenamtlicher fußen. Diesen ist es rein organisatorisch nur schwerlich möglich, eine fundierte Stellungnahme innerhalb weniger Tage auszuarbeiten.

Wir erwarten daher, bei allen künftigen Gesetzgebungsprozessen mindestens vier Arbeitswochen für die Anfertigung von Stellungnahmen einzuräumen. Die Bemessung der Frist sollte sich zudem an der Länge eines Entwurfes orientieren. Denkbar wäre eine Festschreibung von je einer Woche für je 50 Seiten Entwurfsdokument, nicht jedoch weniger als vier Wochen.

2. Bereitstellung von Synopsen zur besseren Vergleich- und Nachvollziehbarkeit

Insbesondere wenn, wie im Falle des IT-Sicherheitsgesetzes 2.0, innerhalb weniger Wochen neue Referentenentwürfe geteilt werden, sollte den Anfragen nach Stellungnahme eine Synopse zur vorherigen Version zur besseren Nachvollziehbarkeit der Änderungen beigefügt werden.

3. Veröffentlichung der Referentenentwürfe auf den Websites der Ministerien

Im Sinne eines transparenten Gesetzgebungsprozesses sollten sämtliche Referentenentwürfe, für die Stellungnahmen bei Verbänden eingeholt werden, und Synopsen öffentlich zugänglich sein. Die Entwürfe sollten zeitgleich mit ihrem Versand an die Verbände auf den Websites der Bundesministerien veröffentlicht werden.

4. Eine Öffnung des Partizipationsprozesses

Die Beteiligung der Zivilgesellschaft sollte weiter vereinfacht werden. Nach dem Vorbild der Online-Konsultationsverfahren der Europäischen Union sollte neben der Veröffentlichung aller Referentenentwürfe und Synopsen auch die Kommentierungsmöglichkeit für weitere zivilgesellschaftliche Akteure geöffnet werden. Bisher handelt es sich um eine intransparente Auswahl durch die federführenden Ministerien.

Sehr geehrte Bundesminister*innen, wir verstehen unsere Vorschläge als Beitrag zu einem demokratischeren, kooperativeren und inklusiveren Gesetzgebungsprozess und sehen hinsichtlich der Einräumung längerer Kommentierungsfristen dringenden Handlungsbedarf. Anbei finden Sie eine exemplarische Auflistung vergangener Gesetzgebungsvorhaben mit unzureichenden Fristen.

Mit freundlichen Grüßen

Gesellschaft für Informatik e.V. (GI)

Stiftung Neue Verantwortung

eco – Verband der Internetwirtschaft e. V.

Open Knowledge Foundation Deutschland

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Transparency International Deutschland e.V.

Chaos Computer Club (CCC)

BITMi – Bundesverband IT-Mittelstand e.V.

Forum InformatikerInnen für Frieden und gesellschaftliche Verantwortung (FIfF) e. V.

IfKom – Ingenieure für Kommunikation e. V.

Digitale Gesellschaft e.V.

LOAD e.V. – Verein für liberale Netzpolitik

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V.

IEN Initiative Europäischer Netzbetreiber

Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.

Stellungnahme zum BMJV-Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht. Dieser regelt die Verantwortlichkeit von Plattformen und setzt damit Artikel 17 (ehemals Artikel 13) der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) um. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hat das BMJV um Stellungnahme gebeten.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt hat hierzu folgende Stellungnahme an das BMJV versandt:

Im Juni legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der DSM-RL, insbesondere des Artikels 17, vor. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, wesentliche Punkte zu nennen, die uns mit Bezug auf die Meinungsfreiheit im Internet, sowie der Anwenderfreundlichkeit als Nutzerinnen und Nutzer und von Kreativschaffenden besonders relevant erscheinen. Wir begrüßen zunächst, dass der Diskussionsentwurf gerade bei den Regelungen zur Plattformhaftung nötige Konkretisierungen vorsieht, bei der die Richtlinie Lücken lässt. Nichtsdestotrotz möchten wir unsere Bedenken bzgl. der automatisierten Überprüfung und Selbstprüfung von Inhalten äußern. Die Bundesregierung hat sich in einem Zusatzprotokoll zur DSM-RL verpflichtet, automatisierte Uploadfilter soweit wie möglich zu verhindern. Auch wenn wir begrüßen, dass eine Ausnahmeregelung für Karikaturen, Parodien und Pastiche erarbeitet wurde, sowie eine erfreuliche Veränderung im Urheberrecht durch die Erlaubnis von Bagatellnutzungen gemacht werden könnte, sind wir kritisch was die aktuell definierten Größen angeht.

Im Einzelnen möchten wir zu bedenken geben:

1. UrhDaG: An den positiven Ansätzen sollte festgehalten werden

Kein Gesetz zum Schutz von Urheberrechten darf dazu führen, dass öffentliche Räume in Gefahr geraten. Zu diesen öffentlichen Räumen zählen heute unstreitig auch kommerzielle Upload-Plattformen. Hier findet Auseinandersetzung mit Politik, Kultur und Gesellschaft statt. Dabei werden regelmäßig urheberrechtlich geschützte Inhalte geteilt – oftmals legal, weil über die Zitierfreiheit oder andere urheberrechtliche Erlaubnisse abgedeckt, oftmals jedenfalls mit geringer Auswirkung für Rechteinhaber. Wir haben den Einsatz von Uploadfiltern stets abgelehnt; diese Debatte wurde bereits geführt. Der Entwurf – und schon Art. 17 der DSM-RL – wird dieser Forderung und auch der eigenen Absichtserklärung in der Protokollerklärung 2019 nicht gerecht. Wir erinnern die Bundesregierung daran, das gesetzte Ziel, Upload-Filter in Deutschland nicht einzusetzen, nicht aus dem Blick zu verlieren. Der vorgelegte Entwurf beinhaltet jedoch unzweifelhaft Upload-Filter. Es ist uns deshalb besonders wichtig, dass erlaubte Nutzungen nicht durch einseitige Regeln zu Gunsten der Rechteverwerter unterbunden werden. Wir unterstützen daher den Vorschlag des Diskussionsentwurfs, dass Nutzerinnen und Nutzer Inhalte flaggen können, damit diese Inhalte im Regelfall zunächst einmal „durchgelassen werden“. Wir unterstreichen, dass automatisierte Techniken solche Nutzungen nicht zuverlässig erkennen können und deshalb an dieser Stelle ein Sicherungsmechanismus für „nicht maschinell erkennbare“ erlaubte Nutzungen unbedingt erforderlich ist, um Overblocking zu verhindern. Sprich: Eine Sperrung des Inhalts, insbesondere ein Inhalt mit Pre-Flagging, muss durch einen Menschen vorgenommen werden. Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht in die Beweislast für ihre Nutzungsfreiheiten gedrängt werden. Darüber hinaus muss außerdem sichergestellt werden, dass alle Formate davon umfasst sind (bspw. auch Live-Streams).

Wir begrüßen hingegen den Vorschlag, „Bagatellnutzungen” zu erlauben. Es ist nicht immer klar, wann die Zitierfreiheit greift oder was juristisch gesehen eine Parodie ist. Ein modernes Urheberrecht muss auf einen breiten Interessenausgleich für die gesamte Informationsgesellschaft angelegt sein. Dazu gehört auch, dass vor allem dort Freiheiten geschaffen werden, die für die Allgemeinheit von großem Wert sind und bei denen mögliche Einbußen für Rechteverwerter tendenziell gering bis nicht messbar sind. Daher unterstützen wir, dass bis zu einer gewissen Schwelle solche Nutzungen pauschal zulässig gemacht werden sollen. Wir geben aber zu bedenken, dass diese Möglichkeit auch für kommerzielle, semiprofessionelle Zwecke geöffnet werden sollte. Jedenfalls halten wir die Bagatellnutzung fachjuristisch für umsetzbar, zumal erst zuletzt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof mit seinen Schlussanträgen zur Haftung von YouTube in diese Richtung weist. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, europarechtliche Initiativen zu ergreifen, um eine weitergehende allgemeingültige Bagatellnutzung zu ermöglichen. Meme-Kultur und das Verwenden von weiteren Inhalten, die zwar urheberrechtlich geschützt sind, aber keinen Schaden entstehen lassen, gehören zur Internetkultur und müssen daher aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.

Ebenfalls begrüßen wir, dass missbräuchliche Inanspruchnahme von Urheberrechten die Upload-Plattformen berechtigt, die vermeintlichen Rechteinhaber vom Sperrungs- und Entfernungsverfahren auszuschließen. Wir finden es richtig, dass bei den Vergütungen, die die Upload-Plattformen zahlen müssen, die Urheberinnen und Urheber selbst unmittelbar berücksichtigt werden. Schließlich war dies ja auch das zentrale politische Argument der Befürworterinnen und Befürworter von Art. 17. Unbedingt beibehalten werden sollte die Ausnahmevorschrift, die besagt, dass Dienste wie Online-Enzyklopädien oder Wissenschaftsrepositorien nicht in den Anwendungsbereich fallen, entwicklungsoffen sind („insbesondere“).

2. Karikatur, Parodie und Pastiche: Alltagspraxis muss endlich frei sein

Der Gesetzentwurf enthält mit der neuen Schranke für Parodie, Karikatur und Pastiche eine wichtige Vorschrift. Das Ziel muss sein, insbesondere die Remix-Alltagskultur im Netz endlich zu legalisieren und die urheberrechtlichen Freiheiten so an die gesellschaftliche Realität anzupassen. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte schließlich genau geprüft werden, ob tatsächlich alle Formen der „transformativen Alltagsnutzung“ im Netz abgedeckt sind – Memes, Remixe etc., wie es der Entwurf besagt. Wir unterstützen dieses Ziel ebenso wie die Regelung für Upload-Plattformen, die diese Nutzungsfreiheiten unter besonderen Schutz vor Overblocking stellt. Viele Auseinandersetzungen im Urheberrecht der letzten Jahrzehnte haben außerdem gezeigt, dass auch professionelle Urheberinnen und Urheber selbst auf Nutzungsfreiheiten angewiesen sind – auch sie können durch zu strikte Urheberrechte beschränkt sein. Auch in ihrem Interesse liegen also breite Schrankenregelungen.

3. Pre-Flagging muss menschliche Entscheidung bedeuten

Trotz Pre-Flagging können Inhalte gesperrt werden, wenn sie 90 Prozent oder mehr geschützten Inhalt enthalten. Die quantitative Festlegung auf einen automatisierten Schwellwert wird zweifelsohne zu einem Overblocking von Inhalten führen. Dies muss korrigiert werden. Beispiel: Ein Video, das zum größten Teil aus einem geschützten Teil besteht (z. B. 18 Sekunden), kann durch einen eigenen Schluss (z. B. 2 Sekunden) zu einer Parodie werden. Der Inhalt würde fälschlicherweise gesperrt werden – automatisiert. Das gleiche Problem ergibt sich bei einer unklaren Lage zu den Urheberrechten.

4. 250 Kilobyte Größenbeschränkung untauglich

Die Größenbeschränkung von 250 Kilobyte für eine private Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wird sich in der Praxis kaum als nützlich erweisen. Insbesondere dann nicht, wenn das Werk in einem Remix (Collage, etc.) verwendet wird. Enthält eine Datei ein Foto, die geschützt ist, lässt sich aus der Dateigröße kaum ermitteln, ob die 250kb-Marke für den Teil des geschützten Werkes nicht überschritten wird. Beispiel: Wird ein Foto mit einem Text versehen, so wie es bei Memes üblich ist, und die Datei dadurch 251kb groß ist, ist dies algorithmisch kaum zu bewerten. Wären in diesem Fall 1kb für den Text reserviert? Dies lässt sich technisch nicht aufschlüsseln.

Hinzu kommt, dass versierte Nutzerinnen und Nutzer in der Lage sind, Grafiken durch den Einsatz professioneller Software in der Dateigröße so zu verkleinern, dass sie zwar hochauflösend sind, aber eine geringe Dateigröße aufweisen. Hier werden die Nutzerinnen und Nutzer benachteiligt, die nicht im Besitz dieser Software sind oder entsprechendes Fachwissen fehlt. Die Barrierefreiheit der digitalen Kommunikation wird dadurch erheblich eingeschränkt.

5. Zugang zu Kultur im Netz: Bestehendes erschließen, Gemeinfreiheit stärken

Viele Bereiche aus unserer Gesellschaft, die in Büchern, Flyern, Plakaten etc. kulturell festgehalten sind, liegen verschlossen in Archiven. Viele dieser Werke sind nur deshalb nicht frei zugänglich, weil die Urheberrechte nicht geklärt werden können oder die Klärung zu aufwendig ist. Für die Wissensgesellschaft ist das ein unhaltbarer Zustand. Gerade der Online-Zugang zum kulturellen Erbe vergangener Zeiten ist zentral für gesellschaftliche Teilhabe und unser Geschichtsbild.

Daher ist es wichtig, den Spielraum der Richtlinie auszuschöpfen und hier moderne Lizenzierungsregelungen einzuführen. Sie ermöglichen es z.B. Museen und Archiven, Werke, die nie im Umlauf waren, der Öffentlichkeit im Netz zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist es jetzt, die Hürden gerade für Digitalisierungsprojekte kleiner Archive (etwa aus politischen Bewegungen etc.) so niedrig wie möglich zu halten. Daher sehen wir es kritisch, wenn derartige Nutzungen dort vergütet werden müssen, wo keine „repräsentative Verwertungsgesellschaft“ existiert und eine urheberrechtliche Schranke greift. Europarechtlich ist dies ebenfalls nicht vorgesehen. In der Vergangenheit ist außerdem die Verbreitung von Abbildungen gemeinfreier Werke immer wieder geschwächt worden. Die Richtlinie stellt hierfür die Weichen neu und setzt sich zum Ziel, den Zugang der Allgemeinheit – also auch der Wissenschaft – zur Kultur und zum kulturellen Erbe zu fördern. Dies tut sie, indem sie Reproduktionen gemeinfreier „visueller Werke“ für zwingend gemeinfrei erklärt, also bspw. Fotos von einem Gemälde aus einem Museum. Solche Inhalte können künftig frei im Netz, etwa über Wikipedia, geteilt werden. Ziel muss es dabei sein, Reproduktionen so weit wie möglich gleich zu behandeln:

Daher sind nach unserer Auffassung nicht nur Reproduktionen von Werken umfasst, die einmal geschützt waren, sondern auch solche Artefakte, die nie unter Urheberrechtsschutz gefallen sind. Die Gesetzesbegründung sollte diesen Punkt klarstellen.

 

D64 ernennt neuen Beirat: die Zukunft zur Utopie machen

Der gemeinnützige Verein und Think Tank D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e. V. hat im Rahmen seines Neujahrsempfangs seinen neuen, ausschließlich mit Expertinnen besetzten Beirat vorgestellt. In den Beirat berufen wurden die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz Malu Dreyer, die Digitalaktivistin und ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament Julia Reda, die Autorin Kathrin Passig, die Lehrstuhlinhaberin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg Prof. Dr. Judith Simon, die Co-Founderin und Speakerin Aya Jaff, sowie die Wirtschaftsinformatikerin Dr. Laura Sophie Dornheim.

Vorgestellt wurde der Beirat im Rahmen des traditionellen D64 Neujahrsempfangs, der in der Kalkscheune Berlin stattfand und dieses Jahr ganz im Zeichen des Themas Zukunftsoptimismus stand. Prominente Gäste waren der SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil, die Generalsekretärin des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesregierung Globale Umweltveränderungen (WBGU) Maja Göpel und der YouTuber und Kolumnist Rezo.

Höhepunkt des Abends war die Vorstellung des neu berufenen Beirats. Der Verein lässt sich zukünftig von sechs Expertinnen aus Wissenschaft, Wirtschaft und Politik beraten: Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Julia Reda, ehemalige Abgeordnete im Europäischen Parlament und Digitalaktivistin, Kathrin Passig, Journalistin und Autorin, Prof. Dr. Judith Simon, Professorin für Ethik in der Informationstechnologie der Universität Hamburg, Aya Jaff, Unternehmerin und Software-Entwicklerin, und Dr. Laura Sophie Dornheim, Wirtschaftsinformatikerin.

„Wir wollen das ständige Schwarzmalen und das Herbeischreiben von Untergangsszenarien durchbrechen. Wir glauben weiterhin an die Chancen der digitalen Transformationen und Gewinne für die Vielen, nicht nur die Wenigen.“

„Es ehrt uns sehr, dass so profilierte und vor Ideen sprudelnde Frauen D64 ab jetzt begleiten und gemeinsam die Debatte zur digitalen Transformation voran treiben werden“, betonte Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64 . „Wir sind als Verein auf die Impulse des neuen Beirats außerordentlich gespannt“. Hauptfokus des neu ernannten Beirats ist die Entwicklung einer Vision für die (digitale) Gesellschaft 2030 – und zwar ausdrücklich als Utopie. „Wir wollen das ständige Schwarzmalen und das Herbeischreiben von Untergangsszenarien durchbrechen, da wir weiterhin an die Chancen der digitalen Transformationen und Gewinne für die Vielen, nicht nur die Wenigen glauben, so Henning Tillmann, Co-Vorsitzender von D64. „Der Beirat wird Handlungsempfehlungen vorlegen, wie dieses Ziel erreicht werden kann“.

Dass der Beirat nur aus Frauen besteht ist absichtlich so gewollt, bestätigen die D64-Co-Vorsitzenden: „Insbesondere im Digitalbereich sind Panels oder Entscheidungsstrukturen häufig von Männern dominiert“, sagt Tillmann. „Dazu wollen wir einen Gegenakzent setzen, der die Breite der gesamten Digitalkompetenz abbildet“.

D64 plant gemeinsam mit dem neuen Beirat eine öffentliche Kick-Off-Veranstaltung für das laufende Jahr. Hierfür wird der Beirat Inspirationen sammeln und erste Impulse liefern, die dann bei der Erstellung der Zukunftsvision verarbeitet werden. Das Abschlusspaper des Beirats soll innerhalb der nächsten zwei Jahre erscheinen.

Von wegen das verflixte 7. Jahr! – Superklausur von D64 wählt neuen Vorstand und setzt thematische Akzente für 2019

Sieben Jahre nach Gründung lebt D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. seinen Gründungsgedanken mehr denn je. Die Idee einer Denkfabrik und eines Netzwerks, die digitale Themen bearbeiten und damit gesellschaftlich und politisch Veränderungen antreiben, ist Wirklichkeit geworden. Bei der jährlichen Superklausur (dieses Jahr in Berlin) wurde vor allem auf die D64-Kampagne „(c)illing me softly“ gegen das europäische Urheberrecht, auf konkrete Impulse in den Koalitionsverhandlungen und auf das kürzlich der Justizministerin Katarina Barley überreichte Papier zum Thema Künstliche Intelligenz zurückgeblickt. Inhatlich gearbeitet wurde in Arbeitsgruppen zu den Themen Datenschutz, Künstliche Intelligenz, Digitale Bildung, Startup-Förderung, Digitale Demokratie, Digitalsteuer, Blockchain, Kreativwirtschaft und Open Source.

Mit der turnusgemäßen Neuwahl des D64-Vorstands stellt sich der Verein inhaltlich und personell für die nächsten zwei Jahre auf. Die Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause wurde im Amt bestätigt und der bisherige Beisitzer Henning Tillmann zum neuen Co-Vorsitzenden gewählt (D64 wird seit Gründung gleichberechtigt von zwei Co-Vorsitzenden repräsentiert). Schatzmeister Ralf Jäger wurde im Amt bestätigt. Neu im Vorstand sind Lena Stork und Dejan Mihajlović. Dem Mitgründer und bisherigen Vorstandsmitglied Nico Lumma wurde auf der Superklausur mit Standing Ovations für seinen langjährigen Einsatz für D64 gedankt. Sabine Gillessen ist aus dem Vorstand ausgeschieden und hat ebenfalls in den zwei Jahren viele Impulse gebracht.

„Mit inzwischen 500 Mitglieder ist D64 eine echte Größe für digitalpolitisches Engagement“, sagt die wiedergewählte Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause. „Der neue Vorstand ist hochmotiviert, weiterhin eine treibende Kraft für wertebasierte Digitalpolitik zu sein und wir freuen uns auf die weitere Arbeit, auch mit den vielen neuen Mitgliedern.“

„Der Verein hat sich in den letzten zwei Jahren großartig entwickelt und sich eine ernstzunehmende Rolle in der Digitalpolitik erarbeitet“, sagt der neue Co-Vorsitzende Henning Tillmann. „Darauf werden wir uns aber nicht ausruhen, sondern mehr denn je Digitalpolitk auf Europa-, Bundes-, Landes- und auch Kommunalebeene gestalten.“

Der neue D64-Vorstand ist thematisch breit aufgestellt. Diplom-Informatiker Henning Tillmann deckt weiterhin die Themen Künstliche Intelligenz und Daten- sowie Datenschutzpolitik ab. Politikwissenschaftlerin Laura-Kristine Krause steht für die Themen Digitale Demokratie und digitaler gesellschaftlicher Wandel. Beide neue Beisitzer bringen viel Praxisperspektive ein: Dejan Mihajlović ist Realschullehrer aus Freiburg mit Expertise zum Thema Bildung in der digitalen Transformation. Lena Stork hat einen Hintergrund in politischer Kommunikation und arbeitet bei einem Berliner Fintech Unternehmen.

D64 in Zahlen und Fakten

    • D64 hat zum Stichtag Mitglielderversammlung 2018 insgesam 496 Mitglieder. D64 finanziert sich ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und erhält keine weiteren institutionellen Zuwendungen. Für die Neujahrsempfänge werden jeweils Sponsoren gewonnen.
    • Zu den Mitgliedern von D64 gehören neben JuristInnen, KommunikationsexpertInnen, PädagogInnen und ForscherInnen auch MinisterInnen, Mitglieder des Bundestages, leitende BeamtInnen der Bundesregierung und der EU-Kommission sowie ProgrammiererInnen und EntwicklerInnen. D64 ist parteipolitisch unabhängig, auch wenn wir inhaltlich der sozialdemokratischen Idee nahe stehen.
    • Mit dem D64-Ticker werden tagtäglich und pointiert mehr als 2.500 AbonnentInnen über aktuelle digitalpolitische Entwicklungen informiert. Kompass für die inhaltliche Ausrichtung des Tickers sowie des Vereins sind die Grundwerte Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität, die es vor dem Hintergrund der Digitalisierung zu aktualisieren gilt.

Fotos: CC-BY-SA 4.0 Gero Nagel

Offener Brief: Digitalvereine stemmen sich gegen Upload-Filter und Leistungsschutzrecht

In einer ungewöhnlichen Allianz appellieren die parteinahen Digitalvereine D64, cnetz und Load e.V. gemeinsam an die deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament, die drohende Einführung von Upload-Filtern und einem europäischen Leistungsschutzrecht doch noch zu verhindern. Es geht um nichts weniger als den Schutz des offenen Internets.

Kommende Woche steht im Plenum des Europäischen Parlaments die Abstimmung zur Urheberrechtsreform im europäischen Binnenmarkt an. Im Rahmen des Vorhabens sollen auch die Einführung von Upload-Filtern und eines europäischen Leistungsschutzrechts beschlossen werden. Beide Vorhaben widersprechen aus Sicht von D64 den Grundfesten eines offenen Internets und schaden der Rede- und Meinungsfreiheit. Gemeinsam mit dem CDU-nahen #cnetz, CSUnet und Load e.V. – Verein für liberale Netzpolitik wendet sich D64 mit einem offenen Brief an die deutschen Abgeordneten im europäischen Parlament und appelliert an sie, gegen die im Rechtsausschuss beschlossene Vorlage zu stimmen.

Mit dem vorliegenden Vorschlag wird erneut versucht, berechtigte politische Ziele in der Digitalpolitik mit völlig ungeeigneten und überzogenen Maßnahmen zu erreichen”, so Laura-Kristine Krause, Co-Vorsitzende von D64. “Upload-Filter schaffen eine Zensurinfrastruktur, die alle Nutzerinnen und Nutzer unter einen Generalverdacht stellen wird.”

Zum erneuten Versuch der deutschen Verlagshäuser, ein europäisches Leistungsschutzrecht einzuführen, sagt Henning Tillmann, Mitglied des Vorstands von D64: “Aus Deutschland wissen wir alle, dass das Leistungsschutzrecht nicht funktioniert. Es ist für alle teuer geworden, aber hat niemandem etwas gebracht, auch nicht den Verlagshäusern. Warum diese Erkenntnis Brüssel nicht erreicht hat, ist für uns absolut unverständlich.”

Außerdem widerspricht das Vorhaben dem erst zu Jahresbeginn verhandelten Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, der eine klare Absage zu Upload-Filtern enthält: „Eine Verpflichtung von Plattformen zum Einsatz von Upload-Filtern, um von Nutzern hochgeladene Inhalte nach urheberrechtsverletzenden Inhalten zu ‚filtern‘, lehnen wir als unverhältnismäßig ab“. Eine Reihe der Verfasserinnen und Verfasser des offenen Briefes hatte den Koalitionsvertrag im Bereich Digitales mitverhandelt.

Dazu Laura-Kristine Krause: “Das kann man niemandem erklären, warum in Brüssel auch durch deutsche VertreterInnen nun etwas verabschiedet werden soll, das nicht nur gegen den deutschen Koalitionsvertrag steht, sondern auch gegen die klare Position aller im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien ist. Der Frust über die digitalpolitische Gestaltung in Brüssel ist nach der Umsetzung der eigentlich begrüßenswerten DSGVO bereits groß genug, da ist es unnötig, hier jetzt mit völlig falschen Ansätzen nachzulegen.”

Zum offenen Brief.

Facebook-Skandal: D64 sieht sich in Forderung nach Daten-Transparenz bestätigt

  • Facebook speicherte auf Android-Telefonen auch die komplette Call-Historie
  • User deckten Missbrauch über Inspektion ihrer eigenen Daten auf
  • D64 sieht Bestätigung für Forderung nach Daten-Transparenz

In einer am Wochenende bekannt gewordenen Untersuchung von Ars Technica wurde nachgewiesen, dass Facebook auf vielen Android-Telefonen mehrere Jahre lang auch die komplette Anruf-Historie des Nutzers aufgezeichnet hat, also wer wie lange wann angerufen wurde. Nach Auskunft von Facebook war dies erforderlich um die Kontakt-Vorschläge zu verbessern. Inzwischen wurden die Hinweise bei der Abfrage der Erlaubnis verbessert, allerdings dürfte vielen UserInnen immer noch nicht klar sein, wie tief die Eingriffe sind, die sie dem Netzwerk damit ermöglichen.

Aufgedeckt wurde der Skandal von NutzerInnen, die Ihre Daten über die entsprechende Auskunft-Funktion von Facebook heruntergeladen hatten und über die Anruf-Historie gestolpert waren.

D64 hat schon im Thesenpapier zur künstlichen Intelligenz darauf hingewiesen, wie wichtig die Daten-Transparenz in Systemen ist, die algorithmische Entscheidungen treffen. Wir sehen in dem aktuellen Vorfall ein starkes Beispiel dafür, dass Daten-Schnittstellen geöffnet werden müssen, um Kontrolle durch Nutzer, JournalistInnen und die Zivilgesellschaft zu ermöglichen.

D64 Vorstand Henning Tillmann: “Wir sind natürlich auch erstmal schockiert über die neuerlichen Erkenntnisse zu Facebook. Gleichzeitig ermutigt es uns zu sehen, welch starker Hebel in der Daten-Transparenz liegt, wenn sie konsequent angewendet wird.”

Daher erneuert D64 die Forderung, solche Schnittstellen zu einem verpflichtenden Angebot zu machen, sobald ein System datengetriebene Entscheidungen trifft.

D64 Thesenpapier zur künstlichen Intelligenz: https://d-64.org/d64-grundwerte-ki/
Untersuchung und Hintergrund von Ars-Technica: https://arstechnica.com/information-technology/2018/03/facebook-scraped-call-text-message-data-for-years-from-android-phones/

Nach Mitteilung aus Karlsruhe – begrabt endlich die Vorratsdatenspeicherung!

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat D64 seine Bedenken hinsichtlich der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit europäischer Rechtsprechung mitgeteilt. Zum wiederholten Male zeigt sich damit, dass die Große Koalition aus CDU/CSU und SPD einen rechtsstaatlichen Irrweg eingeschlagen hat. Die kommende Bundesregierung muss endlich die Vorratsdatenspeicherung begraben.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wehrt sich seit seiner Gründung gegen verfassungswidrige Eingriffe in die Grundrechte und kämpft daher mit allen Mitteln gegen den durch eine Vorratsdatenspeicherung implizierten Generalverdacht und die Überwachung aller Bürgerinnen und Bürger.

Seit Dezember 2016, als der Europäische Gerichtshof eine anlasslose Vorratsdatenspeicherung als nicht mit europäischem Recht vereinbar erklärt hatte, steht auch die deutsche Vorratsdatenspeicherung auf wackligen Beinen. D64 stellte daraufhin nach einer ersten Klage 2015 einen erneuten Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Kurz darauf hat auch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Juni 2017 einer Klage gegen die Vorratsdatenspeicherung Recht gegeben und damit faktisch zur Aussetzung der Vorratsdatenspeicherung in Deutschland geführt.

Mit einem Schreiben an D64 hat BVerfG-Vizepräsident Ferdinand Kirchhof nun Bedenken mitgeteilt, ob die deutsche Vorratsdatenspeicherung mit den Anforderungen aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshof vereinbar ist.

“Karlsruhe ist sich des Spannungsverhältnisses zur Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs vollkommen bewusst”,

so Rechtsanwalt Niko Härting, der das Verfahren für D64 führt.

Die Vorratsdatenspeicherung ist damit so gut wie am Ende. D64 fordert deshalb, dass die kommende Bundesregierung sich von der Vorratsdatenspeicherung verabschiedet und diesen Fehlgriff deutscher Gesetzgebung beendet.

“Statt weiter an diesem völlig missratenen Grundrechtseingriff herumzudoktern und die Vorratsdatenspeicherung auszuweiten, sollten sich CDU/CSU und SPD endlich überwinden und sie endgültig begraben”,

so Henning Tillmann, Vorstandsmitglied und einer der aktivsten D64-Mitstreiter gegen die Vorratsdatenspeicherung. Dass sich auch die CDU/CSU dazu per se überwinden kann, hat bereits der mögliche Kompromiss während der Jamaika-Sondierungen gezeigt.

Weitere Informationen bei FAZ.NET.

Bild: Mehr DemokratieMündliche Verhandlung in Karlsruhe (7555294118)CC BY-SA 2.0

Digital17 - Wahlprüfsteine #btw17

Digital17 – Der Überblick über Digitalpolitik zur #BTW17

Was können wir von CDU, SPD, Grünen, Linke, FDP und AfD in der nächsten Legislaturperiode in digitalpolitischen Fragen erwarten? Wir haben nachgefragt! D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. hat über 40 digitalpolitische Fragen an alle im Bundestag vertretenen Parteien (CDU/CSU, SPD, Die Linke, Bündnis 90 / Die Grünen), sowie FDP und AfD versendet. Diese Fragen sollen klären: Wie ernst nehmen die Parteien die Digitalisierung in der kommenden Legislaturperiode des Deutschen Bundestags?

Nachdem D64 vor einem Monat 41 Wahlprüfsteine vom Staatstrojaner über die elektronische Patientenakte bis hin zu Open Data verschickt hat, veröffentlichen wir heute alle Fragen und Antworten. „Wir wollten es genau wissen“, erklärt D64-Mitglied und Initiatorin des Vorhabens, Lena Stork. Viele Wahlprogramme aber auch bekannte Wahlprüfsteine wie der Wahl-O-Mat kratzen in digitalpolitischen Fragen bisher nur an der Oberfläche. Unter digital17.d-64.org kann sich nun jeder selbst einen Überblick darüber verschaffen, was in den nächsten vier Jahren erwartet werden kann.

In einigen Fragen sind sich alle Parteien einig. So wollen alle in der nächsten Legislaturperiode sich dafür einsetzen, dass Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung (z.B. Reisepass beantragen, Meldeadresse ändern, Elterngeld beantragen, Unternehmensgründungen, o.ä.) auch digital in Anspruch genommen werden können. Auch Open Access, also die kostenfreie Veröffentlichung von Forschungsergebnissen an staatlichen Hochschulen steht ganz oben auf der Tagesordnung. Interessant ist sicherlich auch, dass algorithmische Entscheidungen von sozialen Netzwerken von keiner Partei als publizistische Angebote gewertet werden sollen und damit ein Anspruch auf Gegendarstellungen einhellig abgelehnt wird.

Weitere Wahlprüfsteine umfassen klassische digitalpolitische Fragen rund um den Datenschutz und Vorratsdatenspeicherung, aber auch Online-Wahlen oder die Einführung der Remix-Schranke, sodass urheberrechtlich geschützte Werke legal und ggf. pauschal vergütet zur Schaffung neuer Werke herangezogen werden können. In diesen Fragen gehen die Meinungen der Parteien teilweise erheblich auseinander. Wir hoffen mit digital17.d-64.org einen informativen Mehrwert und eine Entscheidungshilfe für die Bundestagswahl am 24. September 2017 geschaffen zu haben – jetzt reinschauen!