Die IVW prüft auch Ihre Angebote
Erfreulich: Paid Content hält in breiter Fläche Einzug in der Digitalpublisher- und Zeitungsbranche. Das Bedürfnis der Leser nach hochwertig aufbereiteten redaktionellen Inhalten im Web oder über Apps wächst zunehmend, ebenso die Bereitschaft, diese auch kostenpflichtig zu beziehen. Immer mehr Anbieter haben daher den Wunsch...
Verkäufe von Mehrfach-/ B2B-Zugängen meldefähig
Ab sofort sind im Rahmen des IVW-Verfahrens Paid Content auch Mehrfachzugänge zu kostenpflichtigen Digitalangeboten meldefähig. Mehrfachzugang bedeutet, dass die im Kaufvertrag zwischen Anbieter und Unternehmen oder Institutionen...
weiterlesen >weiterlesen >Verknüpfen Sie in der Quartalsausweisung Ihre mo-natlich gemeldeten Nutzungsrechte aus Paid Content mit Ihrem IVW-geprüften Presseerzeugnis(sen) per zuzüglich-Ausweis.
- Ein formloser Antrag genügt Link zum Antrag
Meldeverfahren
- Kostenpflichtiges paid-content-Angebot als Einzel- und Abo-Nutzungsrechte mit Mindesterlös von
1 Eurocent brutto pro Meldetag und Nutzer
- Einzel-Erhältlichkeit und Erfüllung der Werbeträger-eigenschaft des Paid Content Angebots
- Gestaffelte Beitragshöhe Link zur Beitragsordnung
- monatliche Ausweisung der tagesdurchschnittlichen Verkäufe
- Anleitung zur Anmeldung im Online Medien Interface (OMI) Link
Ansprechpartner
Adrienne Jungblut
Tel: +49 30 590099-751
Fax: +49 30 590099-733
E-Mail schreiben
Ansprechpartner
Anne Dames
Projektleitung Print
Tel: +49 30 590099-752
Fax: +49 30 590099-733
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