Seit 2003 erhebt, prüft und veröffentlicht die IVW Verbreitungsdaten von ePapern als digitale Versionen von Zeitungs- und Zeitschriftentiteln. Für die Meldung und Ausweisung von ePaper-Ausgaben gelten die Bestimmungen der "Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle" und die "Ergänzenden Bestimmungen zu den Richtlinien für die IVW-Auflagenkontrolle - ePaper-Ausgaben".