Stellungnahme zum BMJV-Diskussionsentwurf eines Zweiten Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat einen Diskussionsentwurf für ein Zweites Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarkts veröffentlicht. Dieser regelt die Verantwortlichkeit von Plattformen und setzt damit Artikel 17 (ehemals Artikel 13) der Richtlinie (EU) 2019/790 über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-RL) um. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahren hat das BMJV um Stellungnahme gebeten.

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt hat hierzu folgende Stellungnahme an das BMJV versandt:

Im Juni legte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz einen Diskussionsentwurf zur Umsetzung der DSM-RL, insbesondere des Artikels 17, vor. Wir möchten die Gelegenheit nutzen, wesentliche Punkte zu nennen, die uns mit Bezug auf die Meinungsfreiheit im Internet, sowie der Anwenderfreundlichkeit als Nutzerinnen und Nutzer und von Kreativschaffenden besonders relevant erscheinen. Wir begrüßen zunächst, dass der Diskussionsentwurf gerade bei den Regelungen zur Plattformhaftung nötige Konkretisierungen vorsieht, bei der die Richtlinie Lücken lässt. Nichtsdestotrotz möchten wir unsere Bedenken bzgl. der automatisierten Überprüfung und Selbstprüfung von Inhalten äußern. Die Bundesregierung hat sich in einem Zusatzprotokoll zur DSM-RL verpflichtet, automatisierte Uploadfilter soweit wie möglich zu verhindern. Auch wenn wir begrüßen, dass eine Ausnahmeregelung für Karikaturen, Parodien und Pastiche erarbeitet wurde, sowie eine erfreuliche Veränderung im Urheberrecht durch die Erlaubnis von Bagatellnutzungen gemacht werden könnte, sind wir kritisch was die aktuell definierten Größen angeht.

Im Einzelnen möchten wir zu bedenken geben:

1. UrhDaG: An den positiven Ansätzen sollte festgehalten werden

Kein Gesetz zum Schutz von Urheberrechten darf dazu führen, dass öffentliche Räume in Gefahr geraten. Zu diesen öffentlichen Räumen zählen heute unstreitig auch kommerzielle Upload-Plattformen. Hier findet Auseinandersetzung mit Politik, Kultur und Gesellschaft statt. Dabei werden regelmäßig urheberrechtlich geschützte Inhalte geteilt – oftmals legal, weil über die Zitierfreiheit oder andere urheberrechtliche Erlaubnisse abgedeckt, oftmals jedenfalls mit geringer Auswirkung für Rechteinhaber. Wir haben den Einsatz von Uploadfiltern stets abgelehnt; diese Debatte wurde bereits geführt. Der Entwurf – und schon Art. 17 der DSM-RL – wird dieser Forderung und auch der eigenen Absichtserklärung in der Protokollerklärung 2019 nicht gerecht. Wir erinnern die Bundesregierung daran, das gesetzte Ziel, Upload-Filter in Deutschland nicht einzusetzen, nicht aus dem Blick zu verlieren. Der vorgelegte Entwurf beinhaltet jedoch unzweifelhaft Upload-Filter. Es ist uns deshalb besonders wichtig, dass erlaubte Nutzungen nicht durch einseitige Regeln zu Gunsten der Rechteverwerter unterbunden werden. Wir unterstützen daher den Vorschlag des Diskussionsentwurfs, dass Nutzerinnen und Nutzer Inhalte flaggen können, damit diese Inhalte im Regelfall zunächst einmal „durchgelassen werden“. Wir unterstreichen, dass automatisierte Techniken solche Nutzungen nicht zuverlässig erkennen können und deshalb an dieser Stelle ein Sicherungsmechanismus für „nicht maschinell erkennbare“ erlaubte Nutzungen unbedingt erforderlich ist, um Overblocking zu verhindern. Sprich: Eine Sperrung des Inhalts, insbesondere ein Inhalt mit Pre-Flagging, muss durch einen Menschen vorgenommen werden. Nutzerinnen und Nutzer dürfen nicht in die Beweislast für ihre Nutzungsfreiheiten gedrängt werden. Darüber hinaus muss außerdem sichergestellt werden, dass alle Formate davon umfasst sind (bspw. auch Live-Streams).

Wir begrüßen hingegen den Vorschlag, „Bagatellnutzungen” zu erlauben. Es ist nicht immer klar, wann die Zitierfreiheit greift oder was juristisch gesehen eine Parodie ist. Ein modernes Urheberrecht muss auf einen breiten Interessenausgleich für die gesamte Informationsgesellschaft angelegt sein. Dazu gehört auch, dass vor allem dort Freiheiten geschaffen werden, die für die Allgemeinheit von großem Wert sind und bei denen mögliche Einbußen für Rechteverwerter tendenziell gering bis nicht messbar sind. Daher unterstützen wir, dass bis zu einer gewissen Schwelle solche Nutzungen pauschal zulässig gemacht werden sollen. Wir geben aber zu bedenken, dass diese Möglichkeit auch für kommerzielle, semiprofessionelle Zwecke geöffnet werden sollte. Jedenfalls halten wir die Bagatellnutzung fachjuristisch für umsetzbar, zumal erst zuletzt der Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof mit seinen Schlussanträgen zur Haftung von YouTube in diese Richtung weist. Wir fordern die Bundesregierung daher dazu auf, europarechtliche Initiativen zu ergreifen, um eine weitergehende allgemeingültige Bagatellnutzung zu ermöglichen. Meme-Kultur und das Verwenden von weiteren Inhalten, die zwar urheberrechtlich geschützt sind, aber keinen Schaden entstehen lassen, gehören zur Internetkultur und müssen daher aus der rechtlichen Grauzone geholt werden.

Ebenfalls begrüßen wir, dass missbräuchliche Inanspruchnahme von Urheberrechten die Upload-Plattformen berechtigt, die vermeintlichen Rechteinhaber vom Sperrungs- und Entfernungsverfahren auszuschließen. Wir finden es richtig, dass bei den Vergütungen, die die Upload-Plattformen zahlen müssen, die Urheberinnen und Urheber selbst unmittelbar berücksichtigt werden. Schließlich war dies ja auch das zentrale politische Argument der Befürworterinnen und Befürworter von Art. 17. Unbedingt beibehalten werden sollte die Ausnahmevorschrift, die besagt, dass Dienste wie Online-Enzyklopädien oder Wissenschaftsrepositorien nicht in den Anwendungsbereich fallen, entwicklungsoffen sind („insbesondere“).

2. Karikatur, Parodie und Pastiche: Alltagspraxis muss endlich frei sein

Der Gesetzentwurf enthält mit der neuen Schranke für Parodie, Karikatur und Pastiche eine wichtige Vorschrift. Das Ziel muss sein, insbesondere die Remix-Alltagskultur im Netz endlich zu legalisieren und die urheberrechtlichen Freiheiten so an die gesellschaftliche Realität anzupassen. Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte schließlich genau geprüft werden, ob tatsächlich alle Formen der „transformativen Alltagsnutzung“ im Netz abgedeckt sind – Memes, Remixe etc., wie es der Entwurf besagt. Wir unterstützen dieses Ziel ebenso wie die Regelung für Upload-Plattformen, die diese Nutzungsfreiheiten unter besonderen Schutz vor Overblocking stellt. Viele Auseinandersetzungen im Urheberrecht der letzten Jahrzehnte haben außerdem gezeigt, dass auch professionelle Urheberinnen und Urheber selbst auf Nutzungsfreiheiten angewiesen sind – auch sie können durch zu strikte Urheberrechte beschränkt sein. Auch in ihrem Interesse liegen also breite Schrankenregelungen.

3. Pre-Flagging muss menschliche Entscheidung bedeuten

Trotz Pre-Flagging können Inhalte gesperrt werden, wenn sie 90 Prozent oder mehr geschützten Inhalt enthalten. Die quantitative Festlegung auf einen automatisierten Schwellwert wird zweifelsohne zu einem Overblocking von Inhalten führen. Dies muss korrigiert werden. Beispiel: Ein Video, das zum größten Teil aus einem geschützten Teil besteht (z. B. 18 Sekunden), kann durch einen eigenen Schluss (z. B. 2 Sekunden) zu einer Parodie werden. Der Inhalt würde fälschlicherweise gesperrt werden – automatisiert. Das gleiche Problem ergibt sich bei einer unklaren Lage zu den Urheberrechten.

4. 250 Kilobyte Größenbeschränkung untauglich

Die Größenbeschränkung von 250 Kilobyte für eine private Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken wird sich in der Praxis kaum als nützlich erweisen. Insbesondere dann nicht, wenn das Werk in einem Remix (Collage, etc.) verwendet wird. Enthält eine Datei ein Foto, die geschützt ist, lässt sich aus der Dateigröße kaum ermitteln, ob die 250kb-Marke für den Teil des geschützten Werkes nicht überschritten wird. Beispiel: Wird ein Foto mit einem Text versehen, so wie es bei Memes üblich ist, und die Datei dadurch 251kb groß ist, ist dies algorithmisch kaum zu bewerten. Wären in diesem Fall 1kb für den Text reserviert? Dies lässt sich technisch nicht aufschlüsseln.

Hinzu kommt, dass versierte Nutzerinnen und Nutzer in der Lage sind, Grafiken durch den Einsatz professioneller Software in der Dateigröße so zu verkleinern, dass sie zwar hochauflösend sind, aber eine geringe Dateigröße aufweisen. Hier werden die Nutzerinnen und Nutzer benachteiligt, die nicht im Besitz dieser Software sind oder entsprechendes Fachwissen fehlt. Die Barrierefreiheit der digitalen Kommunikation wird dadurch erheblich eingeschränkt.

5. Zugang zu Kultur im Netz: Bestehendes erschließen, Gemeinfreiheit stärken

Viele Bereiche aus unserer Gesellschaft, die in Büchern, Flyern, Plakaten etc. kulturell festgehalten sind, liegen verschlossen in Archiven. Viele dieser Werke sind nur deshalb nicht frei zugänglich, weil die Urheberrechte nicht geklärt werden können oder die Klärung zu aufwendig ist. Für die Wissensgesellschaft ist das ein unhaltbarer Zustand. Gerade der Online-Zugang zum kulturellen Erbe vergangener Zeiten ist zentral für gesellschaftliche Teilhabe und unser Geschichtsbild.

Daher ist es wichtig, den Spielraum der Richtlinie auszuschöpfen und hier moderne Lizenzierungsregelungen einzuführen. Sie ermöglichen es z.B. Museen und Archiven, Werke, die nie im Umlauf waren, der Öffentlichkeit im Netz zur Verfügung zu stellen. Wichtig ist es jetzt, die Hürden gerade für Digitalisierungsprojekte kleiner Archive (etwa aus politischen Bewegungen etc.) so niedrig wie möglich zu halten. Daher sehen wir es kritisch, wenn derartige Nutzungen dort vergütet werden müssen, wo keine „repräsentative Verwertungsgesellschaft“ existiert und eine urheberrechtliche Schranke greift. Europarechtlich ist dies ebenfalls nicht vorgesehen. In der Vergangenheit ist außerdem die Verbreitung von Abbildungen gemeinfreier Werke immer wieder geschwächt worden. Die Richtlinie stellt hierfür die Weichen neu und setzt sich zum Ziel, den Zugang der Allgemeinheit – also auch der Wissenschaft – zur Kultur und zum kulturellen Erbe zu fördern. Dies tut sie, indem sie Reproduktionen gemeinfreier „visueller Werke“ für zwingend gemeinfrei erklärt, also bspw. Fotos von einem Gemälde aus einem Museum. Solche Inhalte können künftig frei im Netz, etwa über Wikipedia, geteilt werden. Ziel muss es dabei sein, Reproduktionen so weit wie möglich gleich zu behandeln:

Daher sind nach unserer Auffassung nicht nur Reproduktionen von Werken umfasst, die einmal geschützt waren, sondern auch solche Artefakte, die nie unter Urheberrechtsschutz gefallen sind. Die Gesetzesbegründung sollte diesen Punkt klarstellen.

 

Digitale Kinderarbeit verhindern – Kidfluencer schützen

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt sieht die Werbetätigkeiten durch Kinder in sozialen Netzwerken als zunehmendes Problem und fordert die Behörden auf, ihre Aufsichtspflicht stärker wahrzunehmen und für das Thema zu sensibilisieren.

Das Phänomen des “Kidfluencing” beschreibt Influencer-Tätigkeiten von Kindern, die sogar schon als Kleinkinder Produkte vor teilweise Hunderttausende von Followerinnen und Followern bewerben. Die Zusammenarbeit mit Kidfluencern ist für Unternehmen höchst attraktiv, erreichen sie hier ihre Zielgruppen hierbei doch besonders genau. Die Belastung, der Druck und die Verantwortung, die für Kinder hierbei entsteht, darf jedoch nicht unterschätzt werden. Influencing ist Arbeit. Kidfluencing ist Kinderarbeit.

Was Kidfluencing von „klassischer“ Kinderarbeit unterscheidet und deshalb besonders gefährlich macht: Die Erziehungsberechtigten, die grundsätzlich für das Wohl des Kindes zu sorgen haben, haben nicht selten ein Eigeninteresse an der Tätigkeit ihrer Kinder oder instruieren diese sogar, weil die öffentliche Aufmerksam geschätzt wird und die Einnahmen der ganzen Familie zugutekommen.

Die rechtliche Lage ist eindeutig

Die rechtliche Lage ist jedoch klar: Jedenfalls wenn Kinder gegen Entgelt oder zu anderen wirtschaftlichen Zwecken tätig werden, handelt es sich um Kinderarbeit im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Solche Beschäftigungen sind für Kinder (bis zu einem Alter von fünfzehn Jahren) grundsätzlich verboten (§ 5 Abs. 1 JArbSchG). Sie können nur ausnahmsweise auf Antrag mit Zustimmung der Sorgeberechtigten von den zuständigen Aufsichtsbehörden erlaubt werden (§ 6 JArbSchG). Das gilt auch für Influencing!

Erik Tuchtfeld, Mitglied des erweiterten Vorstands von D64, weist jedoch auf ein Problem hin: „Viele Erziehungsberechtigte gehen fälschlicherweise davon aus, dass Kidfluencing ohne Weiteres erlaubt ist, weil es sich um ein Hobby im familiären Bereich handelt. Deshalb ist es ganz besonders notwendig, dass die Aufsichtsbehörden die Rechtslage aktiv durchsetzen!“ Doch dies erfolgt oft nur lückenhaft, wohl auch aufgrund mangelnder Kenntnis von den Tätigkeiten der Kinder und Jugendlichen in sozialen Netzwerken.

Außerdem haben die Bundesländer als Aufsichtsbehörden die Gewerbeaufsichten bestimmt. Da es aber um das Wohl von Kindern und Jugendlichen geht und insbesondere das Phänomen Kidfluencing auch stark in den privaten, familiären Bereich hineinwirkt, sollten die örtlichen Jugendämter stärker in die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen einbezogen werden.

Verantwortungsvolle Nutzung von Sozialen Medien

Wichtig ist, dass Kinder und Jugendliche verantwortungsvoll mit sozialen Medien aufwachsen können. D64-Mitglied Lilly Blaudszun unterstreicht: „Hierzu gehört selbstverständlich auch das aktive Sich-Bewegen in sozialen Netzwerken, hierzu gehört auch das Erstellen von Memes, Videos und vielem mehr. Nicht dazu gehören darf aber eine Ausbeutung von Kindern und jungen Erwachsenen, auf deren Schultern in der Folge die Verantwortlichkeit für den Erwerb der ganzen Familie liegen kann.“

D64 fordert die zuständigen Behörden deshalb auf, die staatliche Aufsicht zu intensivieren und durch öffentliche, großangelegte Kampagnen über das Problem und die Rechtslage zu informieren und sensibilisieren.

 

Weiterführende Informationen:
Julia Carrie Wong, ‘It’s not play if you’re making money’: how Instagram and YouTube disrupted child labor laws, The Guardian, 24. April 2019
Stephan Dreyer, Claudia Lampert u.a., Zwischen Spielzeug, Kamera und YouTube: Wenn Kinder zu Influencern (gemacht) werden, Deutsches Kinderhilfswerk, 2019

#D64diskutiert zeitgemäße Bildung – unser Resümee

Vor knapp zwei Wochen ging #D64diskutiert in die zweite Runde – genug Zeit die spannenden Ideen wirken zu lassen und ein abschließendes Resümee zu ziehen.

Hier gibt es die Diskussion zum Nachschauen:

Uns ist klar, dass bei diesem Thema von Bundesland zu Bundesland Unterschiede beim bisherigen Vorgehen und den Voraussetzungen vorliegen und deshalb diese differenziert zu bewerten sind. Wir glauben aber, dass es genau aus diesem Grund besonders wichtig ist, voneinander zu lernen und sich auszutauschen. Das Rad muss ja nicht zweimal erfunden werden. Vor diesem Hintergrund waren auf unserem Panel auch verschiedenste Ecken Deutschlands vertreten.

Knapp anderthalb Stunden sprachen Lena Kilian und Dejan Mihajlović als Moderationsteam mit Maike Schubert, Marina Weisband, Saskia Esken und Uwe Klemm über Grundvoraussetzungen, personelle und zeitliche Ressourcen und langfristige Ziele für eine zeitgemäße Bildung. Klar war schon vor Beginn: Hier geht es um das WIE und nicht das OB. Die Runde war sich schnell einig, dass alle vier Forderungen unserer AG Bildung richtig und wichtig sind und Maßstäbe und Pläne darüber hinaus gesetzt werden müssen.

Digitale Endgeräte und ein stabiler Internetzugang sind unerlässlich für eine zeitgemäße Bildung. Diese müssen den Schülerinnen und Schülern auch außerhalb der Schule zur Verfügung stehen. Fest steht, sobald eine Geräteauswahl angeboten wird, wird es zwangsläufig komplizierter für die gemeinsame Anwendung, aber besonders für die Lehrerschaft. Fortbildungen müssen deshalb systemisch und dauerhaft stattfinden, um nachhaltig Erfolge zu erzielen. Geräte- und plattformübergreifende Software kann zudem Abhilfe schaffen und den Unterricht progressiv unterstützen. Die benötigten Programmiererinnen und Programmierer dann aber mit E9 oder E10 zu entlohnen – was nicht ansatzweise mit Verdiensten in der freien Wirtschaft vergleichbar ist – resultiert auch bei anständiger Förderung in keiner guten Software. Damit dieses Konstrukt auch vor Ort funktioniert, sind Systemadministratorinnen oder Systemadministratoren,  die Lehrkräfte technisch als auch konzeptionell beraten, unerlässlich. Der Vergleich der Betreuungsschlüssel zwischen Verwaltung und Schule zeigte in Jena eine eindrucksvolle Diskrepanz und überzeugte die Verwaltung letztendlich von der Notwendigkeit hier korrigierend zu handeln.

Im letzten Abschnitt unserer Veranstaltung beschäftigte die Runde sich mit langfristigen Zielen und Plänen, damit eine zeitgemäße Bildung dauerhaft gewährleistet werden kann. Über die Devise waren sich alle einig: Mut zur Veränderung! Alte, nicht mehr zeitgemäße Strukturen müssen aufgebrochen, eine moderne Lernkultur geschaffen und innovative Formate entwickelt werden. Dies kann nur mittels einer modernen Bewertungsgrundlage erreicht werden, die auf den Schlüsselkompetenzen einer Kultur der Digitalität basiert. Alle werden wieder zu Lernenden, der Unterricht wird kollaborativ entwickelt und Klassenräume werden über physische Grenzen hinweg geöffnet, sodass beispielsweise Fremdsprachen gemeinsam mit Muttersprachlern in anderen Ländern gelernt oder auch Study Halls eingerichtet werden.

Auch unsere zweite Ausgabe von #D64diskutiert war eine sehr lehrreiche und ermutigende Diskussion. Es war uns eine große Freude, die Plattform für diesen Austausch zu sein. Unser abschließender Dank geht an unsere Referentinnen und Referenten, unseren technischen Partner Content Flow und natürlich alle interessierten Zuschauerinnen und Zuschauer.

Wir freuen uns schon auf die nächste Ausgabe, zu der wir Euch Anfang September mit ebenfalls wertvollen Impulsen begrüßen dürfen!

#D64diskutiert: Digital, gerecht und solidarisch – Wie kann zeitgemäße Bildung verwirklicht werden?

Die Corona-Krise hat gezeigt: Seit den Schließungen von Bildungsinstitutionen gibt es Bemühungen, das Lernen von Zuhause aus digital fortzusetzen. Dabei spielen neben der technischen Infrastruktur, den Kompetenzen und Haltungen hinsichtlich einer Kultur der Digitalität, auch viele weitere Aspekte, wie beispielsweise die häuslichen Gegebenheiten und Lebensumstände von Lernenden, eine wesentliche Rolle. In den letzten Wochen ist immer deutlicher geworden, dass in der aktuellen Situation die Bildungsungerechtigkeit verstärkt und besonders sichtbar wird. Schulen müssen nicht nur für das kommende Jahr digital besser aufgestellt werden, sondern auch langfristige Konzepte entwickelt werden. Deshalb gilt es nun, die Lehren daraus zu ziehen und konkrete Maßnahmen für eine zeitgemäße Bildung zu ergreifen

Welche Grundvoraussetzungen müssen verwirklicht werden, um allen kulturelle Teilhabe zu ermöglichen? Sind zeitliche Ressourcen für die Entwicklung, Umsetzung und Reflexionen schulischer Konzepte und zeitgemäßer Unterrichtsformen notwendig? Welche Hürden und Hindernisse bahnen sich bei der Umsetzung an?

Über diese Fragen diskutieren auf Einladung von D64 am 16. Juli 2020 um 19 Uhr per Webkonferenz auf d-64.org:

  • Saskia Esken (MdB, SPD Parteivorsitzende)
  • Marina Weisband (Diplompsychologin, Autorin und Expertin für digitale Bildung und Beteiligung)
  • Maike Schubert (Schulleiterin Winterhuder Reformschule, Hamburg)
  • Uwe Klemm (Fachberater Medienkunde, Medienzentrum Jena; Studienrat Angergymnasium Jena)

Der Link zum Stream wird auch auf unserem Twitterkanal (@D64eV) zu finden sein.

D64 stellt 10 Forderungen für eine bessere Startup-Förderung vor

Startups sind ein zentraler Bestandteil, wenn es darum geht digitale Innovation und ein zukunftsfähiges ökonomisches Umfeld zu gestalten. In Deutschland gibt es allerdings noch erheblichen Aufholbedarf, wenn es darum geht, Startups nachhaltig und angemessen zu fördern. Dies war Anlass für uns, in einem internen Prozess Forderungen an die Politik zu entwickeln, die helfen sollen, Startup-Förderung in Zukunft effizient und ertragreich zu gestalten.

Grundsätzlich für eine progressive Gründungskultur sind aus unserer Sicht die Prinzipien Inklusivität, Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Aus diesen ergeben sich die zehn Forderungen und Maßnahmen, die wir in unserem Papier zu Startup-Förderung vorstellen möchten. Diese umfassen:

  1. Bürokratieabbau: Reduzierung des Verwaltungsaufwandes
  2. Innovationsförderung: Niedrigschwellige Startup-Förderung
  3. Bessere Förderung für Gründungen durch Nichtakademikerinnen und Nichtakademiker
  4. Mehr Gründerinnen braucht das Land
  5. Konkrete und ergebnisorientierte Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel
  6. Effizienter Rahmen für moderne Mitarbeitendenbeteiligung
  7. Chancenkonto schaffen, das Gründerinnen und Gründer auf Zeit von Sozialabgaben befreit
  8. Gründungsökosysteme flächendeckend ausbauen
  9. Moderne Arbeitszeitgesetzgebung für Startup-Unternehmerinnen und -Unternehmer
  10. Offensive für mehr Kapital in der Wachstumsphase

Mit Hilfe dieser Maßnahmen kann der Raum für eine zukunftsgewandte und produktive Startup-Kultur geschaffen werden. Wir möchten den Gesetzgeber dazu ermutigen, der Startup-Förderung einen höheren Stellenwert einzuräumen und das Potenzial von Unternehmensgründungen für das Vorantreiben der Digitalisierung nicht zu verkennen.

Das gesamte Positionspapier kann hier heruntergeladen werden: 10 Maßnahmen für eine progressive Gründungskultur

Die Ansprüche an die Corona-Warn-App müssen der neue Maßstab sein

D64 hat den Prozess rund um die Entstehung und Entwicklung der Corona-Warn-App in den letzten Wochen intensiv verfolgt und begleitet. Mit einem offenen Brief gemeinsam mit weiteren Akteuren aus der digitalen Zivilgesellschaft an Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Kanzleramtsminister Helge Braun, äußerte der Verein datenschutzrechtliche Bedenken. Diese wurden akzeptiert und damit Abstand von dem zunächst von der Bundesregierung verfolgten zentralen Ansatz genommen.

Die Corona-Warn-App zeigt, dass große, digitale, öffentliche Projekte unter Einbindung von Wissenschaft und Zivilgesellschaft in Rekordtempo möglich sind – und das unter Wahrung von Datenschutz und Datensicherheit. „Wir sind uns sicher: Datenschutz, Datensicherheit und Open Source ist der einzige erfolgsversprechende Weg. Der letztliche Prozess zur Corona-Warn-App muss in Zukunft der Maßstab für weitere ähnliche Projekte sein“, fordert die D64-Co-Vorsitzende Laura-Kristine Krause.

D64 stellt daher im Zusammenhang mit der Entwicklung von Software durch die öffentliche Hand folgende Mindestanforderungen auf:

1. Expertise einholen: bei der Umsetzung großer Projekte müssen sich Bund, Länder und Kommunen von verschiedenen Akteuren beraten zu lassen. Im Fall der Corona-App hätten sich durch die frühzeitige Einbindung externer Expertinnen und Experten viele Kommunikations- und Umsetzungsprobleme im Frühling vermeiden lassen können. Vielfältige Perspektiven und Expertise helfen den Aufwand für technische Herausforderungen richtig einschätzen zu können und viele gesellschaftliche Gruppen am Diskurs zu beteiligen.

2. Datenschutz und Datensicherheit: Es hätte kein Vertrauen in eine Anwendung gegeben, die sensibelste Daten zentral auf einem Server anhäuft und damit begehrtes Ziel von Angriffen wird. Die Europäische Union ist bei Software, anders als das Silicon Valley oder China, vielleicht nicht die Schnellste und Erste. Sie kann aber einen enormen Vorteil bieten, wenn Datenschutz und Datensicherheit strikt eingehalten werden. Dabei zeigt sich, dass diese beiden Eigenschaften der Corona-Warn-App einen enormen Schub gegeben und die Akzeptanz erhöht haben. Datenschutz und Datensicherheit sind keine Bremsen, sondern Antreiber.

3. Public Money, Public Code: Neben dem Plus an Datenschutz und Datensicherheit ist Transparenz elementar. Die Corona-Warn-App ist vollständig Open Source, d. h. jede und jeder kann den Quellcode lesen, bewerten und auch Verbesserungsvorschläge einreichen. Das muss fortan Standard sein. Wird Software aus öffentlichen Geldern bezahlt, muss sie auch öffentlich einsehbar sein. Public Money, Public Code!

„Die Kernbausteine für große Softwareprojekte sind damit klar: Datenschutz, Datensicherheit und Open Source.“, sagt der D64 Co-Vorsitzende Henning Tillmann. Weitere Lehren aus dem Arbeitsprozess hat er schon vor der Fertigstellung der App in einem Artikel für t3n zusammengefasst.

Freiheits- und Persönlichkeitsrechte durch starke e-Privacy-Verordnung gewährleisten – Do-Not-Track verpflichtend einführen

D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. setzt sich für die umfassende Gewährleistung der Freiheits- und Persönlichkeitsrechte ein. Wir begrüßen das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), nach dem das Setzen von Cookies einer informierten und freiwilligen Einwilligung bedarf. Von Website-Betreibern voreingestellte Häkchen genügen diesen Anforderungen nicht.

Der rechtliche Rahmen in der digitalen Welt muss es ermöglichen, eine wirklich freie Entscheidung treffen zu können, ob Nutzungsverhalten gespeichert und analysiert werden darf oder nicht. Nur dann ist ein selbstbestimmtes digitales Leben möglich.

Die 2018 wirksam gewordene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger auf Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten gestärkt und europaweit vereinheitlicht. Die seit 2002 geltende e-Privacy-Richtlinie sollte zur Verordnung weiterentwickelt werden und zeitgleich in Kraft treten. Die Verordnung ist notwendig, um die allgemeinen Regelungen der DSGVO mit speziell auf die digitale Kommunikation zugeschnittenen zu ergänzen. Stattdessen werden sich die Mitgliedstaaten jedoch bis heute nicht einig.

Ziel der Modernisierung der e-Privacy-Richtlinie muss ein hohes Schutzniveau für die Privatsphäre sein. Einwilligungen in Tracking dürfen nicht auf (auch unbewusst) manipulativem Design beruhen. Stattdessen müssen Webseiten und Apps so gestaltet sein, dass die gewünschten Privatsphäre-Einstellungen leicht verständlich sind und ohne unterschwellige Beeinflussung ausgewählt werden können. Dies muss ergänzt werden durch Werkzeuge, in denen Nutzerinnen und Nutzer in Betriebssystemen, Browsern und Apps ihre Entscheidung, ob sie in Tracking einwilligen oder dies verweigern, allgemein hinterlegen. Unternehmen sollten verpflichtet sein, diese Entscheidung zu akzeptieren und sie nicht über Cookie-Banner auf jeder Seite erneut zu hinterfragen. Der technische Standard hierfür existiert bereits: Do-Not-Track.

D64 fordert die Bundesregierung auf, die e-Privacy-Verordnung während der anstehenden deutschen Ratspräsidentschaft voranzubringen und sich für eine Sicherung der Rechte der Nutzerinnen und Nutzer stark zu machen. Am Ende muss eine Verordnung stehen, die die informierte, freiwillige und somit aktive Einwilligung in Tracking-Cookies voraussetzt. Es darf keine Abschwächung dieser Rechte zu Gunsten von überkommenen Geschäftsmodellen geben, die zu einem großen Teil nur funktionieren, wenn die Nutzerinnen und Nutzer nicht frei entscheiden. Der technische Do-Not-Track-Standard muss auch rechtlicher Standard werden.

Zeitgemäße Bildung braucht Ressourcen

In den letzten Monaten hat Covid-19 die Missstände in deutschen Schulen verdeutlicht und durch Erfahrungen in der Gesamtbevölkerung zur allgemeinen Erkenntnis geführt, dass Schulen sich nicht nur für das kommende Schuljahr digital besser aufstellen müssen. Unabhängig davon, wie Unterricht nach den Sommerferien aussehen sollte und welche Rahmenbedingungen von Bildungsministerien aufgestellt sein werden, ist völlig klar, dass konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen. Das gilt sowohl für die zeitnahe als auch langfristige Entwicklung.

Vor kurzem haben wir als D64 gefordert, dass digitale Endgeräte als Grundversorgung gedacht werden müssen, so wie ein Internetzugang und Datenvolumen keine Hürde darstellen dürfen. Das sind Grundvoraussetzungen, um allen die kulturelle Teilhabe jederzeit zu ermöglichen. Das allein reicht aber nicht aus, um Schulen bei den notwendigen Veränderungen in der Digitalen Transformation zu unterstützen. Für D64 umfasst eine solche Route mehrere Meilensteine, die schnellstmöglich in Angriff genommen werden sollten:

Lehrer:innen sollten sich ihren pädagogischen Aufgaben widmen und nicht der Bereitstellung und Pflege digitaler Infrastrukturen. Es kann nicht sein, dass Lehrkräfte nur gesagt bekommen, was alles nicht geht und dann daraus selbständig Lösungen entwickeln sollen. Ihnen müssen attraktive und zuverlässige Systeme zur Verfügung gestellt werden. Digitale Infrastrukturen dürfen nicht von zufällig verfügbaren Einzelpersonen und Ressourcen abhängen, sondern brauchen professionelle Dienstleistungen.

Alle an einer Schule Beteiligten müssen sich im Rahmen der Digitalen Transformation fortbilden, austauschen und vernetzen können. Dazu sind ausreichende zeitliche Ressourcen für die Entwicklung, Umsetzung und wiederholende Reflexionen schulischer Konzepte und zeitgemäßer Unterrichtsformen notwendig. Das erfordert im regulären Schulalltag genügend Freiräume und Unterstützung. Wirksame und nachhaltige Schulentwicklung kann nicht on top stattfinden.

Deshalb fordern wir:

  • die verlässliche Bereitstellung und Pflege der digitalen Infrastruktur sowie Support durch professionelles Personal
  • ausreichend Zeit für Fortbildungen und Schulentwicklung im Rahmen des Schulalltags einzuräumen

In den alten Bildungsplänen vor 20 Jahren standen schon Ziele für eine Kultur der Digitalität, die nie erreicht wurden, weil die Voraussetzungen für die erfolgreiche Umsetzung nicht gegeben waren. Unser Bildungssystem benötigt deshalb einen grundlegenden Neustart. Gerade mit den Erfahrungen und Erkenntnissen der jetzigen Krise brauchen die Schulen bei den Herausforderungen des Paradigmenwechsels eine echte Chance, sich auf den Weg machen zu können. Dafür sind sowohl personelle als auch zeitliche Ressourcen notwendig.

Was ist D64?

D64 ist die Denkfabrik des digitalen Wandels. Unsere Mitglieder sind von der gesamtgesellschaftlichen Auswirkung der digitalen Transformation auf sämtliche Bereiche des öffentlichen und privaten Lebens überzeugt und wollen diese progressiv und inklusiv gestalten. Dabei liefern wir Impulse um die digitale Transformation zum positiven Gelingen zu bringen. Wir sind uns einig, dass man eine Politik der Zukunft nicht mit Konzepten von gestern machen kann. D64 – Zentrum für digitalen Fortschritt e.V. wurde 2011 gegründet und ist gemeinnützig, überparteilich und unabhängig. Wir haben über 500 Mitglieder bundesweit, die sich allesamt ehrenamtlich engagieren und über das vereinseigene „digitale Vereinsheim“ organisieren. D64 bringt Expertinnen und Expertise aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Zivilgesellschaft, Bildung und Politik zusammen und bringt diese Expertise in die politische Debatte ein.

Die erste Ausgabe #D64diskutiert: Immunität, Gesundheit und Freiheit

Vergangenen Mittwoch haben wir ein neues Format gestartet: #D64diskutiert. Über eine Stunde lang hat unser Moderationsteam Vera Weidmann und Erik Tuchtfeld mit Peter Dabrock, Stephan Noller, Lorena Jaume-Palasi, Karl Lauterbach und Lea Beckmann über den Gesetzesentwurf des Bundesgesundheitsministeriums diskutiert, welcher Lockerungen der Freiheitsbeschränkungen für ehemals COVID 19-Erkrankte vorsah. Klar war: Voraussetzung für so eine Diskussion muss sein, dass die Immunität infolge einer Erkrankung wissenschaftlich überhaupt bestätigt ist.

Selbst dann – hier wurde sich die Runde schnell einig – ist Immunität jedoch der falsche Ansatzpunkt. Mehr Freiheit für Immune würde ein fatales und falsches Signal senden. Wenn zukünftig überhaupt Lockerungen vom Gesundheitsstatus abhängig gemacht werden sollen, was beispielsweise bei Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen notwendig sein könnte, müssen diese darauf basieren, dass man negativ bzgl. COVID-19 ist, also das Virus nicht in sich trägt. Dafür müssen ausreichend Aktivtests zur Verfügung gestellt werden, die es ermöglichen, eine Infektion mit dem Virus festzustellen. Die Testergebnisse behalten dann aber natürlich auch nur einen sehr kurzen Zeitraum Gültigkeit. Möglich wäre es dann zum Beispiel, Immune in einem solchen System insoweit zu privilegieren, dass bei ihnen die Notwendigkeit regelmäßiger Tests entfällt.

Die Vorteile digitaler Lösungen liegen auf der Hand. Auf diese Art und Weise können Testergebnisse schnell und kurzfristig aktualisiert werden. Mit der richtigen Architektur sind die hinterlegten Gesundheitsdaten zudem besser geschützt als auf einer analogen Dokumentation. Dabei ist es jedoch absolut notwendig, dass hohe Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit erfüllt werden. Jede digitale Umsetzung einer Gesundheitsdokumentation muss deshalb quelloffen sein.

Die Offenlegung der Gesundheitsdaten an Private muss außerdem grundsätzlich verhindert werden. Das Teilen solch persönlicher Informationen darf nicht zur Voraussetzung für Supermarkt- oder Restaurantbesuche werden. Um dies effektiv zu verhindern, sollte jede staatliche Regelung, die die Dokumentation des COVID 19-Status etablieren möchte, eine Nutzung dieser Information durch Private bestrafen.

Die erste Ausgabe von #D64diskutiert konnte verschiedene Perspektiven aufzeigen, welche berücksichtigt werden müssen, wenn ein digitales Gesundheitszertifikat in Betracht gezogen wird. Es war uns eine Freude, eine Plattform für einen so konstruktiven Austausch bieten zu können. Wir bedanken uns an dieser Stelle noch einmal ganz ausdrücklich bei den Panelistinnen und Panelisten, unserem technischen Partner ContentFlow sowie allen interessierten Zuschauerinnen und Zuschauern. Auch in Zukunft wollen wir mit #D64diskutiert wertvolle Impulse zu digitalpolitischen Themen liefern!