Steuertarif

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Im Steuertarif wird die Höhe und Berechnung des Steuerbetrages in Abhängigkeit von einer Bemessungsgrundlage beschrieben. Dabei kann die Bemessungsgrundlage als physisch-technische Mengenangabe (beispielsweise in Kilogramm oder Kubikmeter) oder als monetärer Betrag (beispielsweise in Euro oder Dollar) angegeben werden.

Ist die Bemessungsgrundlage ein Geldbetrag, lässt sich aus dem Steuerbetrag ein Steuersatz errechnen, indem man den Steuerbetrag zur Bemessungsgrundlage ins Verhältnis setzt:

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Steuertarif ist die vollständige und eindeutige Zuordnung von Bemessungsgrundlage (B) und Steuerbetrag (S) durch eine Steuerbetragsfunktion S = S(B). Je nach Entwicklung der Steuerbelastung bei Änderung einer monetären Bemessungsgrundlage spricht man von proportionalen, progressiven und degressiven Steuertarifen.

Bei einer in Mengeneinheiten gemessenen Bemessungsgrundlage ist der Tarif immer proportional, es ist eine Mengen- oder Wertsteuer. Sieht ein Steuertarif einen festen Betrag pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede von einem Steuerbetragstarif. Sieht ein Steuertarif einen Prozentsatz pro Besteuerungseinheit vor, so ist die Rede vom Steuersatztarif.

Progressive Tarife sind keine Steuersatztarife. Zwar lassen sich im Einzelfall konkrete Steuersätze berechnen, diese sind aber bei progressiven Tarifen nicht konstant, sondern variieren mit der Einkommenshöhe. Je nachdem, ob man dabei das gesamte Einkommen oder nur eine Einkommenssteigerung betrachtet, ergeben sich unterschiedliche Steuersätze

Steuerbetragstarif[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unter einem Steuerbetragstarif versteht man einen Steuertarif mit einem festen Betrag pro Besteuerungseinheit

Ein Geldbetrag pro Besteuerungseinheit wird bei mengenmäßigen Bemessungsgrundlagen verwendet (Mengensteuer).

Beispiele[1]:

Steuerart Besteuerungseinheit Steuerbetrag Anmerkung
Kfz-Steuer (§ 9 KraftStG) 100 cm³ 6,75 € Emissionsklasse EURO 4
Kaffeesteuer (§ 2 KaffeeStG) 1 kg 2,19 € Röstkaffee
Energiesteuer (§ 2 Abs. 3 Nr. 4 EnergieStG) 1 MWh 5,50 € Erdgas zum Heizen

Steuersatztarif[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wenn ein Steuertarif einen Prozentsatz vorsieht, ist er ein Steuersatztarif.

Beispiele:

Steuerart Besteuerungseinheit Steuersatz Anmerkung
Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 1 UStG) 1 € 19 % Normalsteuersatz
Umsatzsteuer (§ 12 Abs. 2 UStG) 1 € 7 % Ermäßigter Steuersatz (Lebensmittel, Bücher)
Solidaritätszuschlag (§ 4 Abs. 1 SolzG) 1 € 5,5 % bezogen auf Einkommensteuerbetrag

Quellen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Bundeszentrale für politische Bildung

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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