Allgemeine Geschäftsbedingungen der yeebase media GmbH

§ 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

  • Für die Geschäftsbeziehung zwischen der yeebase media GmbH, Kriegerstraße 40, 30161 Hannover, (nachfolgend „yeebase“ oder „Auftragnehmer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“ bzw. für den Anzeigenmarkt „Inserent“) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zu.
  • Diese AGB gelten zum einen für alle Verträge, die die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen durch Unternehmer zum Zwecke der Verbreitung auf den Webseiten „t3n.de/jobs“ sowie „t3n.de/firmen“ zum Gegenstand haben.
  • Zum anderen gelten diese AGB für die Bestellungen von Abonnements oder Einzelausgaben der Zeitschrift „t3n“ durch Unternehmer oder Verbraucher gleichermaßen.
  • Als Verbraucher gelten Personen im Sinne des § 13 BGB, d. h. natürliche Personen, die das jeweilige Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließen, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. In anderen Fällen handelt es sich bei den Kunden um Unternehmer gemäß § 14 BGB.

§ 2 Besondere Bedingungen für den Zeitschriftenbezug

Unter https://t3n.de/store/ hat der Kunde die Möglichkeit, mit yeebase einen Abonnementvertrag über den Bezug des „t3n“-Magazins zu schließen. Der Kunde kann aber auch einzelne Hefte des Magazins bestellen.

§ 2.1 Vertragsschluss und Bestellvorgang

  • Die Darstellung der Produkte im Online-Shop https://t3n.de/store/ stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung dar. Alle Angebote gelten „solange der Vorrat reicht“, wenn nicht bei den Produkten etwas anderes vermerkt ist. Im Übrigen bleiben Irrtümer vorbehalten.
  • Der Kunde kann sich entweder über den Button „Jetzt Abo kaufen“ für ein Abonnement entscheiden oder mit einem Klick auf die einzelnen Hefte diese im Einzelbezug erwerben. Über den Button „Kostenpflichtig Bestellen“ gibt er einen verbindlichen Antrag zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Kunde die Daten jederzeit ändern und einsehen.
  • yeebase schickt daraufhin dem Kunden eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, in welcher die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt wird und die der Kunde über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann (Bestellbestätigung). Die automatische Empfangsbestätigung dokumentiert lediglich, dass die Bestellung des Kunden bei yeebase eingegangen ist und stellt keine Annahme des Antrags dar. Auch eine etwaige Übermittlung der Kontodaten per E-Mail zum Zwecke der Zahlung per Vorkasse stellt keine Annahmeerklärung von yeebase dar. Der Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn yeebase das bestellte Produkt an den Kunden versendet und den Versand an den Kunden mit einer zweiten E-Mail bestätigt (Versandbestätigung).
  • yeebase speichert den Vertragstext und sendet dem Kunden die Bestelldaten und die AGB per E-Mail zu.

§ 2.2 Preise, Versandkosten, Zahlung, Eigentumsvorbehalt

  • Alle Preise, die auf der Website von yeebase in Zusammenhang mit dem Bezug der Zeitschrift „t3n“ angegeben sind, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
  • Die Zahlung des Kaufpreises erfolgt entweder per SEPA-Lastschrift, PayPal, Kreditkarte oder Überweisung.
  • Der Bezug von Zeitschriften erfolgt versandkostenfrei.
  • Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von yeebase.

§ 2.3 Vertragslaufzeit, Kündigung

  • Der Abonnementvertrag wird mit einer Laufzeit von einem Jahr geschlossen, was einer Lieferung von vier Ausgaben entspricht.
  • Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn nicht innerhalb von vier Wochen nach Erscheinen und Lieferung der dritten Ausgabe in der Vertragslaufzeit eine schriftliche Kündigung des Kunden erfolgt.

§ 2.4 Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die erste Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (yeebase media GmbH, Kriegerstr. 40, 30161 Hannover, Tel.: +49 (0)511 – 165 944 – 0, Fax: +49 (0)511 – 165 944 – 99, E-Mail: support@yeebase.com) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Besonderer Hinweis(kein Teil der Widerrufsbelehrung) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen.

§ 2.5 Haftung

  • Für eine Haftung von yeebase auf Schadensersatz gelten unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen folgende Haftungsausschlüsse und Begrenzungen.
  • yeebase haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
  • Ferner haftet yeebase für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet yeebase jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. yeebase haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
  • Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
  • Soweit die Haftung von yeebase ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 2.6 Datenschutzhinweis

  • yeebase verarbeitet personenbezogene Daten des Nutzers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Die zum Zwecke der Bestellung von Waren angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E-Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von yeebase zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
  • Der Nutzer hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von yeebase über ihn gespeichert wurden. Zusätzlich hat er das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung seiner personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.

§ 3 Besondere Bedingungen für den Anzeigenmarkt

Die besonderen Bedingungen für den Anzeigenmarkt gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 12 BGB. Die Leistung des Auftragnehmers besteht im Betrieb vorgenannter Online-Anzeigenplattformen, hier insbesondere derer für die Schaltung von Stellenanzeigen sowie Online-Werbung für Waren und Dienstleistungen. Das vom Auftragnehmer betriebene Jobportal „t3n.de/jobs“ ist eine Informationsdienstleistung für Stellenanbieter und Jobsuchende. Die Plattform kann Jobsuchenden als Ausgangspunkt für die Jobrecherche dienen und bietet Anbietern die Möglichkeit, Stellenangebote zielgruppengenau zu platzieren. Mittels einer Anzeige auf dem Online-Marktplatz „t3n.de/firmen“ können des Weiteren potenziell interessierte Kunden unmittelbar auf Waren und Dienstleistungen von Inserenten aufmerksam gemacht werden.

§ 3.1 Zustandekommen des Vertrages, Veröffentlichung, Erfüllung, Mängelrüge

  • Mit dem Absenden der Daten innerhalb der standardisierten Online-Inseratsannahme erkennt der Inserent diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vollumfänglich an. Ein Vertrag ist dann zustande gekommen, wenn der Inserent auf seinen Anzeigenauftrag hin eine Auftragsbestätigung per Post, Telefax oder E-Mail erhält und dieser nicht innerhalb dreier Werktage widerspricht.
  • Das Entgelt entrichtet der Inserent für die Veröffentlichung der Anzeigen auf den Internetseiten der Domains „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/firmen. Sofern schriftlich bestätigt, hat der Inserent während der Vertragslaufzeit insoweit auch einen Anspruch auf diese Veröffentlichungen.
  • Der Beginn der Veröffentlichung und somit die Erfüllung der vertraglichen Leistung für den Inserenten erfolgt zu dem mit diesem schriftlich vereinbarten, in der Auftragsbestätigung dokumentierten Zeitpunkt. Ist kein Zeitpunkt in dieser Weise vereinbart worden, so erfolgt die Veröffentlichung unverzüglich nach Abschluss des Anzeigenvertrages gemäß Absatz 1 dieser Regelung. Der Inserent ist verantwortlich für die vollständige Anlieferung einwandfreier, zur Veröffentlichung im Internet geeigneter Anzeigenmittel oder von Unterlagen und Daten, aus denen eine Anzeige gestaltet und im Internet veröffentlicht werden kann.
  • Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf die Reihung von Anzeigen.
  • Nach Ablauf des Anzeigenvertrages wird die Anzeige durch den Auftragnehmer sofort oder zeitnah wieder aus dem Internet herausgenommen. Sollte die Anzeige auf die Homepage des Inserenten oder anderweitig verlinkt sein, so steht sie dann nicht mehr zur Verfügung, ein Anspruch gegen den Auftragnehmer kann daraus nicht hergeleitet werden.
  • Die Vertragslaufzeit und die entsprechenden Kündigungsfristen sind abhängig von dem jeweils gewählten Laufzeitmodell und werden dem Kunden vor Vertragsschluss deutlich aufgezeigt.

§ 3.2 Ablehnungsrecht

  • Der Auftragnehmer behält sich vor, Anzeigenaufträge wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen. Dies gilt besonders, wenn der Inhalt der Stellenanzeige gegen gesetzliche oder behördliche Verbote oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn eine Veröffentlichung für den Auftragnehmer aus sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
  • Im Rahmen des Jobportals „t3n.de/jobs“ sind des Weiteren unseriöse Angebote, hier insbesondere Veröffentlichungen von sogenannten "Jobopportunities“, „Multi-Level-Marketing“, „Strukturvertriebs“-Veröffentlichungen oder solche von Stellenangeboten, die mit kostenpflichtigen Telefonnummern oder Faxabruf versehen sind, unzulässig.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt Stellen- und sonstige Anzeigen, deren Inhalte gegen gesetzliche oder behördliche Verbote, gegen die guten Sitten verstoßen oder solche, die gegen die in § Absatz 2 dieser Geschäftbedingungen dargelegten Grundsätze verstoßen, sofort und ohne vorherige Benachrichtigung des Inserenten aus dem Angebot zu nehmen. Der Inserent wird von einer solchen Maßnahme unverzüglich unterrichtet. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere ein Erstattungsanspruch entstehen für den Inserenten in keinem Falle.

§ 3.3 Inhalt

  • Der Auftragnehmer ist nicht für die Inhalte von Stellenanzeigen sowie Firmeneinträgen verantwortlich. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit, der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt allein der Inserent die Verantwortung. Es besteht keine Verpflichtung des Auftragnehmers, die Anzeige auf die Beeinträchtigung der Rechte Dritter hin zu überprüfen. Der Inserent ist verpflichtet, den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter freizustellen, die in welcher Form auch immer aus der Ausführung des Anzeigenauftrages gegen ihn erwachsen könnten.
  • Sofern im Rahmen der Veröffentlichung der Anzeige geschützte Markenrechte benutzt werden, wird hiermit die Genehmigung zu deren Nutzung erteilt. Der Inserent sichert zu, dass er zur Erteilung der Genehmigung berechtigt ist.
  • Mittels direkter Verlinkung zu der durch den Inserenten benannten elektronischen Kontaktadresse (E-Mail-Adresse) bzw. durch Einbindung eines entsprechend verknüpften Kontaktformulars wird Interessenten eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht.

§ 3.4 Änderungsrecht

Der Inserent bucht während der Laufzeit des Vertrages eine oder mehrere Platzierungen unter vorgegebenen Rubriken. Wünscht der Inserent eine andere Platzierung oder eine neue textliche Gestaltung oder eine Platzierung unter einer anderen Rubrik, kann er dies über seinen t3n.de-Account selbstständig im Rahmen der vorgegebenen Auswahlparameter vornehmen. Ein neuer Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn die Laufzeit des vorherigen überschritten wird.

§ 3.5 Urheber- und Nutzungsrechte

  • Bei vom Auftragnehmer gestalteten Anzeigen verbleiben die Urheber- und sonstige Leistungsrechte in vollem Umfang bei diesem. Mit Zahlung des vereinbarten Entgeldes für die (auch automatisch generierte) Gestaltung der Anzeige erwirbt der Inserent ein Nutzungsrecht für diese ausgewiesene Anzeige. Er ist insoweit berechtigt, diese Anzeige für die Einschaltung auf den Internetplätzen von „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/firmen“ zu nutzen.
  • Die Urheber- und andere Leistungsrechte verbleiben auch dann beim Auftragnehmer, wenn der Inserent die Anzeigen zur Veröffentlichung auf den Domains „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/firmen“ mithilfe von dort hinterlegten und vom Auftragnehmer gestalteten Standardanzeige generiert hat. Für die Nutzungsrechte gilt das in § 6 Absatz 1 dieser Regelung Geschriebene entsprechend. 
  • Für Anzeigen, die vom Inserenten oder von ihm beauftragten Dritten gestaltet wurden, erhält der Auftragnehmer das Nutzungsrecht insofern, dass er die Anzeige in Domains „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/firmen“ gemäß des Auftrags veröffentlichen kann. Das Nutzungsrecht gilt ferner für andere Publikationen des Auftragnehmers, in denen dieser im Rahmen von Anzeigenkombinationen die Anzeige zu veröffentlichen beabsichtigt, für die vom Auftraggeber ein entsprechender Kombinationsauftrag im Rahmen des jeweiligen „Large“ oder „Small“-Pakets erteilt wurde.

§ 3.6 Entgelte, Verzug

  • Der Inserent zahlt an den Auftragnehmer für seine Anzeigenschaltung die in der Auftragsbestätigung festgelegten Entgelte. Für die Gestaltung der Preise ist jeweils die aktuelle, gültige Preisausweisung der Internetpräsenz des Auftragnehmers maßgebend.
  • Die Absendung des durch den Auftragnehmer generierten Online- Bestell- Formulars durch den Inserenten gilt automatisch als Auftragserteilung und verpflichtet bei entsprechender Annahme durch Auftragnehmer den Inserenten zur fristgerechten Zahlung.
  • Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von zehn Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu zahlen.
  • Im Verzugsfall ist der Auftragnehmer berechtigt, als Verzugsschaden bankübliche Verzugszinsen und die Einziehungskosten zu verlangen. Die Geltendmachung eines dem Auftragnehmer entstandenen höheren Schadens bleibt davon unberührt. Der Inserent ist berechtigt den Nachweis zu führen, dass dem Auftragnehmer kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
  • Der Auftragnehmer kann im Verzugsfall die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Inserenten gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen, verlangen.
  • Gegenüber Ansprüchen des Auftragnehmers kann der Inserent nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 3.7 Gewährleistung, Verfügbarkeit, Mängelrüge

  • Der Auftragnehmer gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige. Nach dem Stand der Technik ist es derzeit nicht möglich, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen.
  • Ein Fehler in der Darstellung der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware oder -hardware vorliegt, eine Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber oder ein Rechnerausfall bei einem Internet-Access-Provider oder bei einem Online-Dienst vorliegt oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste das Programm nicht oder teilweise nicht abläuft oder technisch bedingt ein Ausfall des Ad-Servers eintritt, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert.
  • In den in Abs. 2 bezeichneten Fällen hat der Inserent einen Anspruch auf Verlängerung der Schaltung seiner Anzeige um die Dauer des Ausfalls.
  • Bei durch den Auftragnehmer zu vertretender mangelhafter Wiedergabe der jeweiligen Anzeige hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige, jedoch nur in dem Umfang, in dem der Zweck der Stellenanzeige beeinträchtigt wurde. Ist der Auftragnehmer hierzu nicht bereit oder in der Lage, verweigert er diese oder verzögert sie sich über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Schaltung einer Ersatzanzeige fehl, so ist der Inserent nach seiner Wahl berechtigt, die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) oder Herabsetzung des Anzeigenpreises (Minderung) zu verlangen.
  • Der Inserent muss die geschaltete Anzeige unverzüglich nach der ersten Schaltung prüfen und etwaige Mängel unverzüglich rügen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Schaltung der Anzeige, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Inserent die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.

§ 3.8 Haftung

  • Eine Haftung des Auftragnehmers sowie seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen auf Schadensersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung, Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlung besteht nur bei Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Inserent in besonderem Maße vertrauen darf. Der Haftungsausschluss gilt nicht für die Fälle des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit oder für eine Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften.
  • Soweit Kardinalpflichten in dem vorgenannten Sinne fahrlässig verletzt werden, ist die Haftung auf den Preis der Stellenanzeige begrenzt.
  • Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe und leichte Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen voraussehbaren und vom Inserenten nicht beherrschbaren Schaden begrenzt.

§ 3.9 Geheimhaltung; Datenschutz

  • Die beidseits übermittelten Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben streng vertraulich zweckbestimmt behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Diese Verpflichtung endet nicht mit der Beendigung des Vertrages.
  • Der Inserent erklärt sich damit einverstanden, dass personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form gespeichert und für Vertragszwecke maschinell verarbeitet werden.
  • Der Auftragnehmer ist berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen ergeben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind, an Dritte, insbesondere an Vertragspartner, weiterzugeben, allerdings nur, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die Nutzung für Akquisitionszwecke setzt eine ausdrückliche Freigabe voraus.

§ 3.10 Archivierung

Alle Vorlagen, Datenträger und sonstige Druckunterlagen werden höchstens bis zu drei Monaten nach Auftragserfüllung aufbewahrt. Der Auftragnehmer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 3.11 Verlinkung

Die Webseiten „t3n.de/jobs“ bzw. „t3n.de/firmen“ enthalten gegebenenfalls Links zu anderen Webseiten. Der Auftragnehmer trägt keinerlei Verantwortung für die Datenschutzpraktiken oder den Inhalt dieser Webseiten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung verlinkter Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Webseite, auf welche verwiesen wurde.

§ 3.12 Sonstige Ansprüche, Schriftform

  • Der Ausschluss von Mitbewerbern des Inserenten ist nicht möglich.
  • Der Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen des Auftragnehmers oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
  • Die Abtretung der Ansprüche des Inserenten aus dem Anzeigenauftrag ist nicht zulässig.
  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Vertragssprache

  • Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hannover, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
  • Vertragssprache ist deutsch.

§ 5 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig sein oder werden, bleiben die restlichen Regelungen dieser Bestimmungen dessen ungeachtet gültig. Soweit dies für eine Vertragspartei eine unzumutbare Härte darstellen würde, wird der Vertrag jedoch im Ganzen unwirksam. Die Vertragsparteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzen, mit der das vertraglich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird. Stand: Oktober 2014